Am Brückentag, Freitag den 19.05.2023 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Von 22.05. – 23.05.2023 wird die Oberhofstraße auf Höhe der Bäckerei Kappler aufgrund dringender Bauarbeiten halbseitig gesperrt sein. Diese Maßnahme ist erforderlich, um wichtige Reparaturen durchzuführen. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Geduld sollte es während dieser Zeit zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen kommen.
Tagesordnung:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu der öffentlichen Sitzung recht herzlich eingeladen.
Bürgermeisteramt
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
Änderung Bebauungsplan Sportgelände West – 1. Änderung
Der Gemeinderat hatte am 12.12.2022 beschlossen, für den Planbereich „Sportgelände West – 1. Änderung“ einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften aufzustellen. Da die Voraussetzungen vorlagen, wurde das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt.
Die öffentliche Auslege und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand statt in der Zeit vom 02.01.2023 bis 06.02.2023.
Der Gemeinderat hatte am 13.02.2023 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung und Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange fand statt in der Zeit vom 27.02.2023 bis 13.03.2023.
Die während der erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen wurden von Frau Kasten vorgestellt.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat macht sich die vorliegenden Abwägungen zu eigen.
Anschließend wurde die Satzungsänderung durch Herrn Brändle vorgelesen.
Es erging der einstimmige Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan in der Fassung vom 11.04.2023 und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 11.04.2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Sitzungsdienst
Die Sitzungsunterlagen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse/Kommissionen wurden bislang per E-Mail an alle Mitglieder versandt.
Aufgrund der Digitalisierungsstrategie des GVV Altshausen wurde die elektronische Sitzungssoftware „Session“ der Firma Somacos implementiert. Diese bietet nun folgende Möglichkeiten:
Die Software/das Modul ist bereits vorhanden und könnte genutzt werden. Für die Mitglieder des Gemeinderats wird ein „geschützter Bereich“ eingerichtet, der es ermöglicht, erweiterte Unterlagen (auch nicht öffentliche Sitzungsvorlagen) elektronisch einzusehen und ggf. auch auszudrucken.
Neben dem Papierversand / E-Mailversandt wären die Sitzungsvorlagen und die öffentlichen Protokolle damit auch (zusätzlich) elektronisch abrufbar. Die Mitglieder des Gemeinderats erhalten hierzu ein Passwort und müssten eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Zum Ratsportal bietet Session auch die Möglichkeit ein Bürgerportal auf der Homepage bereitzustellen. Dies dient der Bürgerschaft, um einen besseren Einblick in die Arbeit des Gemeinderates zu erhalten. Zudem schafft es verbesserte Transparenz. In vielen Gemeinden im Umkreis ist dies bereits seit Jahren Standard.
Der Einsatz von Tablet-Computern ist heute Stand der Technik und fördert eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Gemeinderat. Viele Städte und Gemeinden arbeiten bereits mit dem „papierlosen Sitzungsdienst“.
Eine Umstellung auf diese neue Art des Sitzungsdienstes hätte auch bei der Gemeinde viele Vorteile:
Technische Voraussetzungen
Um am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen zu können, müssten die interessierten Mitglieder des Gemeinderats folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die entsprechende App läuft auf allen gängigen Betriebssystemen (Windows, Apple, Android).
Umsetzung/Umstellung
Da die Einführung des papierlosen Sitzungsdiensts für die Damen und Herren Gemeinderäte – abhängig vom Stand der bereits vorhandenen Geräte und dem technischen Know-how – mit einer größeren Umstellung verbunden ist, soll dies zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen.
Zudem soll jedem Mitglied des Gemeinderats, das umstellt, ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 400 € bewilligt werden.
Dieser Zuschuss wird unabhängig davon gewährt, ob bereits entsprechende Geräte vorhanden sind, oder ob diese neu beschafft werden müssen. Für jede Amtszeit des Gemeinderats wird diese Pauschale neu bewilligt, weil der rasante Fortschritt der Technik die Beschaffung von neuen Geräten erfordert – und dies ist spätestens nach Ablauf einer Amtszeit erforderlich wird.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass sich das Mitglied verpflichtet, papierlos zu arbeiten. Entsprechende Schulungen sind vorgesehen. Die Pauschale soll in der Entschädigungssatzung geregelt werden.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden folgende Neuerungen umgesetzt:
Vorteile (papierloser Sitzungsdienst):
Diese Neuregelung bedingt eine Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sowie der Entschädigungssatzung.
Die Verwaltung wird darüber hinaus eine entsprechende Nutzungsvereinbarung ausarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Kauf der Software, Lizenzen, Erstinstallation und Schulungen belaufen sich auf 17.000 €. Diese Kosten sind über den GVV abgedeckt.
Die Höhe der Zuschüsse (400 €/Gemeinderat) hängt davon ab, wie viele Mitglieder des Gemeinderats das Angebot nutzen. Sofern alle Damen und Herren Räte umstellen sollten, müssten hierfür ca. 3.200 € aufgewendet werden.
Nach kurzer Beratung ergingen folgende einstimmige Beschlüsse:
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Alle 5 Jahre werden die Städte und Gemeinden vom zuständigen Landgericht aufgefordert, Vorschläge für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen einzureichen. Die Gemeinde Ebenweiler hat nach den gesetzlichen Bestimmungen – in Anlehnung an die Einwohnerzahl – 1 Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen,
Es sind 2 Vorschläge eingegangen:
Die Vorschlagsliste muss 1 Woche lang zur Einsicht ausgelegt werden. Gehen keine Widersprüche ein, wird diese dem Landgericht vorgelegt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Es werden beide Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen. Das Landgericht kann dann entscheiden welche Person genommen wird.
Beschaffung Ortsbegrüßungsschilder
Sowohl die Verwaltung als auch Vereine forcieren die Errichtung von Ortsbegrüßungsschilder. Das Ortsbegrüßungsschild soll als Visitenkarte der Gemeinde fungieren und auch auf Veranstaltungen hinweisen. Dem Gremium wurden zwei Varianten vorgestellt.
Variante 1
Das große Schild 1000 x1100 mm (BxH) ist mit Klammern befestigt, die einen schnellen Austausch der Tafel gewährleistet. Eine größere Tafel würde die Herstellerfirma nicht empfehlen, da das Handling so einfacher ist. Sollten keine Veranstaltungen beworben werden wird die Verwaltung verschiedene Fotomotive aus dem Fundus der Gemeinde bereitstellen. Eine Zusatztafel ist bei dieser Variante nicht vorgesehen.
Variante 2
Hier würde das Schild mit einem dauerhaften Fotomotiv der Gemeinde beibehalten. Lediglich ein Zusatzschild unterhalb des Fotomotivs würde den Vereinen zur Verfügung gestellt werden um werben zu können. Die Größe des Zusatzschildes ist Variabel zu gestalten. Empfohlen vom Hersteller wird eine Tafel von 0,40m x 1,00m welches unterhalb des Gemeindemotives angebracht wird.
Für beide Varianten belaufen sich die Kosten auf 2.140,00 Euro netto. Hinzu kommen noch Kosten für die Herstellung der notwendigen Fundamente. Die Gesamtkosten werden somit auf ca. 3.000,00 Euro pro Ortsbegrüßungsschild geschätzt.
Nach Diskussion des Gemeinderates fasste der Vorsitzende zusammen, dass bei Variante 1 drei Veranstaltungen auf einmal beworben werden könnten, was in der Gemeinde im Juli der Fall sein könnte. Hier wäre eine Möglichkeit, die nächste Veranstaltung auf die höchste Stelle zu hängen, alle anderen in der Reihenfolge nach unten. Sollte keine Veranstaltung beworben werden, werde ein Foto der Gemeinde eingehängt. Das Foto werde mit einer Folie für Graffitischutz und UV-Schutz belegt.
Der Gemeinderat beschloss mit 6 Ja Stimmen und 1 Gegenstimme:
Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt 2 Ortsbegrüßungsschilder für die Ortseingänge Fronhofen und Altshausen der Variante 1 mit 3 Werbemöglichkeiten gestalterisch auszuarbeiten.
In der nächsten Sitzung wird die gestalterische Ausführung besprochen.
Protokollkontrolle
Es gibt keine Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche von Seiten des Gemeinderates.
Bekanntgabe
Keine Bekanntgaben.
Verschiedenes
Es werden Firmen angefragt, die pro gefahrenem Kilometer spenden möchten. Diese Spendensumme soll den Radio7 Drachenkinder übergeben werden. Im letzten Jahr sind die 3 Gemeinden zusammen ca. 450.000 km gefahren.
Die Gemeinden Ebenweiler, Altshausen und Fleischwangen möchten pro Gemeinde 5.000,00 Euro in einen Fonds investieren um PV-Balkonanlagen zu finanzieren. Hierzu gibt es bereits eine Förderrichtlinie und einen Förderantrag, die von Herrn Brändle vorgelesen wurden. Hierbei können auch Personen gefördert werden, die nicht mitfahren.
Der Vorsitzende erklärte, dass Teile einer Straße von unterschiedlichen NVT`s verteilt werden können. Es wird immer das jeweilige NVT angeschlossen. Sobald alle NVT`s abgenommen wurden, werden die weiteren Anschlüsse realisiert. Die Abnahme wird schnellst möglich erfolgen.
BM Brändle teilte mit, dass Hackschnitzel bereits beauftragt wurde. Alle Bänke wurden über den Winter restauriert und werden wieder aufgestellt.
Der Vorsitzende teile dies dem Bauhof mit.
BM Brändle teilte mit, dass die Möbel voraussichtlich in 14 Tagen geliefert werden. Die Küche hätte letzte Woche eingebaut werden sollen. Hier kam es auch zu Verzögerungen.
Der Gemeinderat Ebenweiler hat in der öffentlichen Sitzung am 17.04.2023 folgende Vorschläge für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen:
Frau Sylvia Eckart, wohnhaft in 88370 Ebenweiler, Königsegger Str. 7 und
Frau Sabrina Fricker, wohnhaft in 88370 Ebenweiler, Rußäcker 33.
Gem. § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes liegt die Vorschlagsliste in der Zeit von
19.05.2023 bis einschließlich 26.05.2023 im Rathaus Ebenweiler, Unterwaldhauser Str. 2 zu den üblichen Öffnungszeiten aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden dürften oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollen.
Das ELR bietet Gemeinden und Privatpersonen ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen.
Eine wichtige Erkenntnis aus Modellvorhaben ist, dass in vielen Dörfern im Innenbereich Fläche für die Ortsentwicklung durch leerstehende Gebäude vorhanden ist. Die Förderung konzentriert sich daher noch stärker auf die Innenentwicklung und vor allem das Wohnen zur Belebung der Ortskerne. Damit sollen die Ortskerne gestärkt und der Landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden.
Für folgende Maßnahmen bestehen Fördermöglichkeiten:
Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch
Die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen wird bevorzugt gefördert.
Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäude mit Baujahr vor 1945, ausnahmsweise bis 1969, beschränkt.
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
Sonderförderung der örtlichen Dorfgastronomie:
Dorfgaststätten werden mit einem erhöhten Zuschussfördersatz gefördert.
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten. Zu beachten ist, dass Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur noch förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.
Im Hinblick auf die umfangreichen Vorarbeiten für einen Zuschussantrag ist es unbedingt erforderlich, frühzeitig die Beratung durch den Städteplaner der Gemeinde, Herrn Dipl. Ing. Roland Groß, in Anspruch zu nehmen. Die Beratung ist kostenfrei und wird von der Gemeinde getragen.
Wer Interesse hat, über die Gemeinde einen Zuschussantrag beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu stellen, sollte möglichst bald, jedoch bis spätestens
30. Juni 2023
mit der Gemeindeverwaltung Ebenweiler (Tel.: 07584 916-10, E-Mail: gemeinde@ebenweiler.de) Kontakt aufnehmen, um einen Beratungstermin mit Herrn Groß zu vereinbaren.
Hinweis:
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Herzliche GlückwünscheIhre Diamantene Hochzeit haben Monika und Arthur Schmidt am 17.05.2023 gefeiert. Herr Bürgermeister Tobias Brändle gratulierte dem Paar zum 60. Ehejubiläum und überreichte ihnen im Namen der Gemeinde ein Geschenk und eine Urkunde des Ministerpräsidenten. Für die Zukunft wünschen wir dem Ehepaar Schmidt weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit und Gottes Segen. |
Fußwallfahrt zum Blutfreitag
Am Freitag, den 19.Mai 2023 wollen wir zum Blutfreitag nach Weingarten pilgern (von Staig aus ca. 5km).
Abfahrt ist um 5.00 Uhr am DGH in Ebenweiler. Die Fußwallfahrt findet nur bei trockener Witterung statt.
Nähere Infos sowie Anmeldung bei Mary Staudacher Te. 07584/1485
Familienwandertag: Am Sonntag, den 21.05.2023 findet nach mehrjähriger Pause wieder unser Familienwandertag statt. Wir starten um 10:30 Uhr beim Schützenhaus und wandern gemeinsam nach Wiesenhofen. Dort Grillen wir und lassen anschließend mit Spielen den Nachmittag zusammen ausklingen. Bitte bringt euer eigenes Grillgut mit. Für Getränke wird gesorgt. Bei schlechtem Wetter fahren wir direkt gemeinsam nach Wiesenhofen zu einem gemütlichen Zusammensitzen, Grillen und Spielen. Alle Schützen und Ihre Familien sind herzlich dazu eingeladen. Zur besseren Planung bitten wir um eine kurze unverbindliche Rückmeldung bei Franziska Schmidberger unter 015781872492, mit wie vielen Personen Ihr teilnehmt. Kurzentschlossene sind trotzdem jederzeit
Schießtraining: Das Dienstteam in dieser Woche (15.05.-21.05.2022) sind Haslbeck Andreas und Brändle Alex.
Basisgemeinde St. Andreas, Ebenweiler
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
Herzlich Willkommen – gerade auch zur Eucharistiefeier – sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen, die zusammen mit uns den Pfad suchen und finden wollen, der hinaus ins Weite und zum Leben in Fülle führt.
Und dennoch vom Frieden träumen und von der Zeit, die kommen wird auch wenn die Luftschutzbunker die Träume bergen
Und dennoch in den Ruinen die neue Stadt sehen und der Angst die nächtlichen Sterne entgegenhalten auch wenn die Drohnen das Atmende jagen
Und dennoch das Bett machen und die Risse ausbessern an der Wand auch wenn der Wind durchs Zimmer geht
Und dennoch die Samen in die Erde betten und den Segen erwarten auch wenn die Luft nicht nach Frühling riecht
Und dennoch mit verzweifelten Händen graben und die Wunder beschwören auch wenn die Stimmen verstummen
Und dennoch die Gebete in den Wind heben und am Unzerstörbaren festhalten auch wenn sich die Trümmer türmen
Und dennoch
(von Jaqueline Keune)
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER. Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen trifft sich immer am 1. Freitag im Monat von 15-17°° Uhr, das nächste Mal am 2. Juni im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard