Bürgermeisterwahl
Wahlscheinantrag
Der Internetwahlschein ist ab 04.06.2024 bis 11.07.2024, 12:00 Uhr aktiviert und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08436024
EU- & Kommunalwahlen
Europawahl
Allgemeine Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin
Auslandsdeutsche finden Informationen zur Europawahl hier.
Informationen zur Wahl für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger finden Sie hier.
Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen werden die Mitglieder des Kreistages, des Gemeinderates sowie den Ortschaftsräten gewählt. Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung.
Nachfolgend finden Sie weitere Hinweise zur Wahl der Gemeinde – und Ortschaftsräte auf dem Gebiet der Gemeinde Fleischwangen. Informationen zur Kreistagswahl finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Ravensburg.
Bundestagswahl 2025
Normalerweise wird in Deutschland alle vier Jahre ein neuer Bundestag gewählt, zuletzt im September 2021. Die nächste reguläre Bundestagswahl war daher ursprünglich für September 2025 geplant.
Nach dem Bruch der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Wie erwartet scheiterte er, sodass der Weg für eine vorgezogene Neuwahl frei ist. Die Bundestagswahl ist für Sonntag, den 23. Februar 2025, angesetzt. Dieser Termin wurde von den SPD- und Unionsfraktionen im Bundestag vereinbart und erhielt bereits die Zustimmung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags werden für vier Jahre vom Volk gewählt. Die Bundestagswahlen werden nach dem System der so genannten Personalisierten Verhältniswahl ausgerichtet, d.h. mit der ersten Stimme werden mittels Mehrheitswahl die Vertreter eines Wahlkreises gewählt; die zweite Stimme wird für eine Partei(liste) abgegeben und entscheidet damit über die relative Stärke der Parteien untereinander. Sitze gewinnen nur die Parteien, die mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erzielen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die in Deutschland leben, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Wichtige Hinweise zur Briefwahlbeantragung für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen ist angelaufen. Doch wann und wie kann man Briefwahl beantragen? Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes unter folgendem Link Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen oder schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Die Ausgabe wird voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen. Wir bitten um Verständnis.
So funktioniert die Briefwahl:
- Stimmzettel persönlich ankreuzen
- Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert einpacken, Kuvert verschließen
- Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
- Wahlschein zusammen mit dem zugehörigen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag einlegen und diesen zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.