Am Brückentag, Freitag den 09.06.2023 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Sommerferien stehen vor der Tür und damit auch eine wunderbare Gelegenheit für unsere Kinder, die freie Zeit mit spannenden und unterhaltsamen Aktivitäten zu füllen. Um den Kindern der Gemeinde Ebenweiler ein abwechslungsreiches Ferienprogramm bieten zu können, rufen wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, einen Programmpunkt anzubieten.
Die Gemeinde ist hier auf Ihre Unterstützung angewiesen. Ob Sie ein Hobby, eine besondere Fähigkeit oder eine interessante Idee haben, die Sie gerne mit den Kindern teilen möchten – wir laden Sie herzlich dazu ein, einen Programmpunkt anzubieten.
Die Möglichkeiten für Programmpunkte sind vielfältig und können unterschiedliche Bereiche abdecken. Hier einige Beispiele, um Ihnen Inspiration zu geben:
Bitte melden Sie sich bei Interesse und teilen Sie uns mit, welchen Programmpunkt Sie gerne anbieten würden. Wir werden dann das Kinder-Ferienprogramm entsprechend planen und koordinieren.
Für weitere Informationen und zur Anmeldung als Programmanbieter können Sie sich an die Verwaltung wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kinder unvergessliche und bereichernde Sommerferien erleben können. Ihre Teilnahme und Unterstützung sind von unschätzbarem Wert.
Tobias Brändle (Bürgermeister)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ein Partnerschaftstreffen zwischen unserer Gemeinde Ebenweiler und der Gemeinde Thiron Gardais in Frankreich stattfinden wird. Diese Begegnung bietet eine großartige Gelegenheit, die freundschaftlichen Beziehungen zu stärken und kulturellen Austausch zu fördern.
Das Partnerschaftstreffen findet vom 28.07.2023 bis 31.07.2023 in Thiron Gardais statt. Wir möchten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu einladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Die Anreise kann entweder mit Kleinbussen, die von der Gemeinde organisiert werden, oder mit privaten PKWs erfolgen. Die Unterbringung erfolgt in Gastfamilien.
Um Ihre Teilnahme zu ermöglichen, bitten wir Sie, sich bis zum 31.05.2023 bei uns anzumelden. Bitte senden Sie eine E-Mail an gemeinde@ebenweiler.de und geben Sie Folgendes an:
Gerne können Sie sich auch telefonisch unter 07584 91610 melden.
Das Partnerschaftstreffen bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Kultur und Traditionen unserer französischen Partnergemeinde kennenzulernen. Es wird ein abwechslungsreiches Programm geben, das kulturelle Veranstaltungen, gemeinsame Aktivitäten und Austauschmöglichkeiten umfasst.
Die Teilnahme an diesem Partnerschaftstreffen wird sicherlich eine bereichernde Erfahrung sein und die Verbindung zwischen unseren Gemeinden weiter stärken. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen inspirierenden kulturellen Austausch.
Bei Fragen oder weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich an das Gemeindebüro zu wenden.
Mit herzlichen Grüßen
Tobias Brändle (Bürgermeister)
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Ebenweiler,
in letzter Zeit wurden vermehrt öffentliche Parkplätze in unserer Gemeinde durch Anhänger und abgemeldete Fahrzeuge dauerhaft belegt. Dies führt zu Einschränkungen für andere Bürgerinnen und Bürger.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich nicht erlaubt. Es besteht die Pflicht, das Fahrzeug regelmäßig zu nutzen oder umzuparken, um längere Belegungen zu vermeiden.
Das Abstellen von Anhängern bedarf in den meisten Fällen einer Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und ist zeitlich begrenzt. Bei Verstößen kann eine Abschleppung angeordnet werden.
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Eine dauerhafte Belegung stellt eine unberechtigte Nutzung dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bitte beachten Sie diese Regeln. Gemeinsam können wir die Situation verbessern.
Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.
1. Änderung
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22. Mai 2023 folgende Satzung beschlossen:
Die Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung vom 08. Oktober 2018 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 27 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
Das auf § 27 Abs. 1 beruhende Gebührenverzeichnis für den Friedhof Ebenweiler, das Bestandteil der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) ist, wird wie folgt geändert:
Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
– Gebührenverzeichnis für den Friedhof Ebenweiler –
Nr. Amtshandlung/Gebührentatbestand Gebühr
1. Verwaltungsgebühren
1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 60,00 €
1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 60,00 €
1.21 Einzelfall 60,00 €
1.22 Befristete Zulassung 60,00 €
1.3 Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege 60,00 €
1.4 Sonstige gewerbliche Tätigkeit 60,00 €
1.5 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 60,00 €
2. Benutzungsgebühren
3. Verleihung von Grabnutzungsrechten
4. Sonstige Leistungen
4.1 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder
Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde 65,00 €
4.2 Zuschlag zu 2.81 in besonders erschwerten Fällen 30 %
4.3 Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine, die tatsächlich angefallenen
Kosten/Auslagen sowie je Hilfskraft und angefangener Stunde 65,00 €
§ 2
Nach § 27 wird folgender § 28 neu eingefügt:
§ 28 Umsatzsteuer
Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.
§ 3
§ 29 Alte Rechte
Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 25 Jahre seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten.
§ 4
§ 30 Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
Ebenweiler, den 22. Mai 2023
Brändle
Bürgermeister
Bist du beim 2.Weiherkruschteln am 08. Juli 2023 dabei und möchtest einen Verkaufsstand?
Anmeldung unter: flohmarkt.ebenweiler@gmail.com
Standmiete: 10,00 € – 3 m / 20,00 € – 6 m
Bestätigung & Standplatzvergabe erfolgt nach verbindlicher Anmeldung.
Anmeldeschluss: 15. Juni 2023
Aufbau: ab 6.00 Uhr auf der Weiherwiese
Verkauf von 8.00 – 14.00 Uhr
Wir freuen uns auf euch!!!
Bitte in allen 4 Gemeinden veröffentlichen.
Liebe Senioren und Seniorinnen,
da der Termin unseres nächsten Seniorennachmittags (zweiter Mittwoch im Monat) mit Veranstaltungen bzw. Ausflügen in den Mitgliedsgemeinden kreuzt, verschieben wir unseren Seniorennachmittag um eine Woche nach hinten. Somit wäre unser nächster Seniorentreff auf Mittwoch den 21.06.2023 eingeplant. Ort und Zeitpunkt wird in der 24. Kalenderwoche bekanntgegeben.
Vorstand Erich Köberle
Gelungener Saisonstart der Tennis Hobby-Mixed-Runde
Am vergangenen Sonntag bestritt die Hobby-Mixed-Runde ihr erstes Spiel in Pfullendorf bei schönstem Wetter. Im Damen-Einzel spielte Theresa souverän und routiniert gegen eine läuferisch starke Gegnerin und gewann 6:2, 6:2. Im Herren-Einzel erfüllte Andreas Wolf alle Erwartungen. Sowohl zeittechnisch wie auch im Ergebnis. Nachdem Andreas den ersten Satz mit 6:3 gewonnen hat, lag er im zweiten Satz mit 1:5 zurück. Doch Andreas ließ sich nicht aus der Ruhe bringen, während sein Gegner immer mehr an der Gelassenheit von Andreas verzweifelte und so konnte Andreas im zweiten Satz bis zu 6:6 aufholen. Leider musste er den Tie-Break dem Gegner überlassen und somit musste das Spiel im Match-Tie-Break entschieden werden. Diesen konnte Andreas trotz anfänglichem Rückstand durch seine ruhige und gelassene Art mit 10:8 für sich entscheiden.
Im Damen-Doppel spielten Ulrike und Anja, im Männer-Doppel Erwin und Peter und auch diese beiden Matches gingen ohne größere Mühe an uns (6:1, 6:0 sowie 6:1, 6:1). Somit war der Sieg schon perfekt und die Mixed-Doppel waren nur noch das Sahnehäubchen. Es spielten Anja und Erwin (6:3, 6:1), Theresa und Andreas (6:1, 6:0) und Ulrike und Peter (6:2, 6:4). Es stand also am Ende 7:0 und wir durften den ersten erfolgreichen Einsatz stolz und glücklich bei einem wunderbaren Essen bei ganz tollen Gastgebern ausklingen lassen.
Wir bedanken uns bei unseren Fans, die uns unterstützt und angefeuert haben und freuen uns auf das nächste Spiel am 11. Juni in Horgenzell.
Die Spielberichte finden Sie unter den Vereinsnachrichten des FV Altshausen.
1. Mannschaft: SG Altheim – SGM Altshausen/Ebenweiler I 0:1
1. Mannschaft: SV Hohentengen – SGM Altshausen/Ebenweiler I 4:0
Nächste Spiele:
Fr. 26.05.2023 ; 19:00 Uhr: SGM Altshausen/Ebenweiler I – SGM Ebersbach/Blönried
Sa. 03.06.2023 ; 17:00 Uhr: FC Krauchenwies/Hausen/Gögg. – SGM Altshausen/Ebenweiler
2. Mannschaft: TSV Neufra – SGM Altshausen/Ebenweiler II 2:0
Nächste Spiele:
Do. 25.05.2023 ; 19:00 Uhr: SGM Altshausen/Ebenweiler II – SV Eintracht Seekirch
Sa. 03.06.2023 ; 17:00 Uhr: SV Hoßkirch – SGM Altshausen/Ebenweiler II
Reserve: TSV Neufra II – SGM Altshausen/Ebenweiler III 2:3
Nächste Spiele:
Mi. 07.06.2023 ; 19:00 Uhr: FG 2010 WRZ – SGM Altshausen/Ebenweiler II
Sa. 10.06.2023 ; 13:30 Uhr: SGM Altshausen/Ebenweiler II – FV Veringenstadt
Basisgemeinde St. Andreas, Ebenweiler
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
Herzlich Willkommen – gerade auch zur Eucharistiefeier – sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen, die zusammen mit uns den Pfad suchen und finden wollen, der hinaus ins Weite und zum Leben in Fülle führt.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER. Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen trifft sich immer am 1. Freitag im Monat von 15-17°° Uhr, das nächste Mal am 2. Juni im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard