Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 06
8. Februar 2023Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW08
22. Februar 2023BEKANNTMACHUNGEN
Geänderte Öffnungszeiten der VerwaltungDie Galgenweibla Ebenweiler beabsichtigen das Rathaus am Gumpigen Donnerstag,16.02.2023 zu stürmen und Herrn Bürgermeister Brändle zu entmachten. Sollte dies den Galgenweibla gelingen, bleibt das Rathaus bis einschließlich Fasnetsdienstag, 21.02.2023 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Tel. 07584-92050. |
Wir bitten die Beiträge für den Verbandsanzeiger der Kw 08 – Ausgabe Freitag, 24.02.2023 bereits am Donnerstag, 16.02.2023 bis 08:00 Uhr auf dem Rathaus einzureichen.
Öffentliche Bekanntmachung
Erneute, verkürzte Auslegung
Aufstellung des Bebauungsplanes und von örtlichen Bauvorschriften hierzu „Sportgelände West – 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat am 12.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich “Sportgelände West – 1. Änderung“ einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat weiterhin am 13.02.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan “Sportgelände West – 1. Änderung“ in der Fassung vom 09.02.2023 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß §3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 1008, 1008/2, 1003, 1003/4, 1008/5, 1008/3, 1008/1, 85/5 und 85/1 Teilfläche. Die Gesamtfläche des Planbereichs beträgt ca. 4.937 m².
Für den Planbereich maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes vom 09.02.2023.
Der Planbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB wird abgesehen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Sportgelände West“ vom 08.11.1988 für ist den Planbereich Allgemeines Wohngebiet WA, zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksbereiche sind öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die öffentlichen Verkehrsflächen wurden nicht hergestellt. Die Erschließung des Hinterliegergrundstücks Flst.Nr. 1008/2 erfolgt über ein eingetragenes Überfahrtsrecht über die Grundstücke Flst.Nr. 1008/3 und 1008/5. Auf den Grundstücken Flst.Nr. 1003/4 und 1008/5 ist nun die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage geplant.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung innerhalb der bebauten Bereiche zu schaffen und die Errichtung eines weiteren Wohnhauses zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan „Sportgelände West – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften hierzu aufgestellt werden.
Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften hierzu, jeweils mit Begründung, wird in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023 bei der Gemeinde Ebenweiler, Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler, Sitzungssaal im Erdgeschoss, während der allgemeinen Öffnungszeiten, jeweils Montag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist im Rathaus Ebenweiler über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieser Frist Stellungnahmen zur Planung schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gem. § 3(2) BauGB i.V.m. § 4aAbs. 3 bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat beraten und entschieden.
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften hierzu, jeweils mit Begründung werden ergänzend zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt und sind über folgende Adresse im Internet zugänglich:
https://www.ebenweiler.de/bauen/
Ebenweiler, den 17.02.2023
Tobis Brändle
Bürgermeister
VEREINSNACHRICHTEN
Skiclub Ebenweiler e.V.
Jugend, Gruppen und Vereine Ausfahrt am Samstag, 04.03.2023
Auf geht’s – Kommt mit nach Mellau/ Damüls! Ob Skifahren oder Snowboarden – Mellau und der SCE bieten euch die Möglichkeit, einen Wintertag nach Lust und Laune zu genießen. Eltern, Geschwister sowie Freunde sind zu dieser Ausfahrt herzlich eingeladen. Wenn ihr Spaß daran habt, könnt ihr in betreuten Gruppen mitfahren. Auf geht’s – Ab in den Schnee.
Gebühr: Tageskarte inkl. Busfahrt + Brezel Erwachsene bis 2003 € 87,00; Kinder/Jugend 2004 – 2016 € 48,00.
Abfahrt 6:30 Uhr Ebenweiler DGH, 6:40 Uhr Voba Fronhofen, 6:55 Uhr Ravensburg Eissporthalle; Rückfahrt ca. 16:30.
Info und Anmeldung: Anita Huber, Tel. 07584 927666 ab 19:00 Uhr; anita.huber@skiclub-ebenweiler.de
Aus organisatorischen Gründen bitte angeben: Vor- und Zuname, Alter, Tel.-Nr., Betreuung ja/nein.
Aktuellste Informationen werden zeitnah zu den Veranstaltungsterminen auf der Homepage veröffentlicht www.skiclub-ebenweiler.de
Kinderkleiderbasar Frühling/Sommer 2023:
Wir veranstalten den diesjährigen Kinderkleiderbasar am
Samstag, den 18.03.2023 von 14.00-16.00 Uhr im Sonnenhof (DGH) Ebenweiler.
Warenannahme: Freitag, 17.03.2023 von 17.00-19.00 Uhr
Warenrückgabe: Samstag, 18.03.2023 von 19.30-20.00 Uhr
Infos und Nummernvergabe ab sofort bei
Inge Birkenmaier unter Tel. 07584/91760 (Nr. 1-40) oder
Manuela Maucher unter Tel. 0160/4236780 (Nr. 41-80; auch über WhatsApp möglich)
Achtung, die Nummernvergabe erfolgt ausschließlich über diese Telefonnummern, nicht per Email!
Weitere Informationen unter www.basarteam-ebenweiler.de
Wir freuen uns auf ihre aktuelle und einwandfreie Kinderbekleidung bis Gr. 176 und verkaufen in ihrem Auftrag max. 40 Teile pro Kundennummer. Verkauft werden neben Kinderbekleidung auch Schwangerschaftsmode, Kinderschuhe (max. 2 saubere Paar), Sportartikel und Sportbekleidung, CD`s, Bücher, Rucksäcke, Kindertaschen, Schulranzen, Hochstühle, Autositze, Kinderwagen, Dreiräder, Roller, Kinderfahrräder, Spielwaren usw. (bitte keine Plüschtiere, Unterwäsche oder Strumpfwaren).
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3 € pro Kundennummer, 10% des Verkaufserlöses werden einbehalten und einer guten Sache innerhalb der Gemeinde gespendet.
Während des Verkaufs bieten wir Kaffee, Kuchen und Waffeln auch zum Mitnehmen an.
Am Mittwoch, 01.03.2023 um 19.30 Uhr trifft sich das Basarteam zur Vorbesprechung im Adler in Ebenweiler. Alle, die Lust haben (besonders die jungen Mütter/Väter und Großeltern) mitzumachen, sind herzlich dazu eingeladen.
Soldatenkameradschaft Ebenweiler
Voranzeige:
Vergleichsschießen am Dienstag, den 28.02.2023 um 19:30 Uhr. Gegen die Reservistenkameraden aus Fronhofen, im Schützenhaus in Ebenweiler.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Basisgemeinde St. Andreas, Ebenweiler
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
- Freitag, 17. Februar, 18 Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob – die Vesper im Brunnenhof (Heft 4: Versöhnung)
- Sonntag, 19. Februar, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier im Brunnenhof. (Sonntag vor der Fastenzeit; Heft: Wir wollen feiern 5)
- 24. und 26. Februar KEIN GOTTESDIENST VOR ORT.
Herzlich Willkommen – gerade auch zur Eucharistiefeier – sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen, die zusammen mit uns den Pfad suchen und finden wollen, der hinaus ins Weite und zum Leben in Fülle führt.
Die einzige gemeinsame Exkursion mit meinen Geschwistern, Freunden und Pfadfindern führte in dieses immergrüne Land. Das Theologiestudium steht bevor. Die Fahrt war eine Brücke. Der „Böllsche Christus“ hat uns auf dieser Fahrt begleitet. Der tiefsinnige Schreiber bemerkt: „Wo kein Wein wächst – wie in Irland, importierter Wein seine Blume verliert, wo die Aufklärung kein Publikum fand, da dürfen die „Heiligen“ sich Christus als Biertrinker vorstellen.“ Ein Gedicht der Brigid von Kildare lautet: „Ich möchte die Männer des Himmels bei mir zu Gast haben und große Fässer voll Fröhlichkeit ihnen kredenzen. Sie sollen lustig sein beim Trinken, auch Jesus soll mit ihnen hier bei mir zu Gast sein. Einen großen See von Bier will ich bereit haben für den König der Könige. Ich möchte die heilige Familie trinken sehen in alle Ewigkeit!“ (Böll, Irland und seine Kinder, 1961)
Bleibt gesund – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER. Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen trifft sich immer am 1. Freitag im Monat von 15-17°° Uhr, das nächste Mal am 3. März im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Fritz ist Ihr Ansprechpartner.