
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW30
25. Juli 2023
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 33 u. 34
16. August 2023BEKANNTMACHUNGEN
Öffnungszeiten des Rathauses in der KW 31-32
Das Rathaus bleibt in der Zeit von 31.07.2023 – 11.08.2023 mittags geschlossen. Zu folgenden Zeiten sind wir gerne persönlich und telefonisch erreichbar:
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 07:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Unterbrechung der Wasserversorgung
In der Nacht vom 03.08.2023 auf den 04.08.2023 kann es in der Zeit von 0:00 – 02:00 Uhr aufgrund von Leckageortungsarbeiten zu zeitweisen Störungen der Wasserversorgung kommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinderat aktuell
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.07.2023
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West II“
Herrn Bürgermeister, Tobias Brändle, erläuterte das die Gemeinde das kommunale Vorhaben Kinderhaus verwirklichen möchte. Hierzu hat die Gemeinde bereits ein Baugesuch bei der Baurechtsbehörde eingereicht. Die Baurechtsbehörde beabsichtigte zunächst das Baugesuch zu genehmigen. Durch eine gegen das Bauamt eingereichte Fachaufsichtsbeschwerde wurde in diesen Prozess das Regierungspräsidium Tübingen involviert. Das RP Tübingen teilte insbesondere nicht die Auffassung der Baurechtsbehörde, dass das Vorhaben dem Innenbereich zuzuordnen wäre. Die Gemeinde verfolgt jedoch weiterhin das Ziel das neue Kindergartengebäude auf den Flurstücken 1010/1, 1012/1 zu errichten und später eine Erweiterungsmöglichkeit auf 1013/1 zu erhalten. Um die Ziele der Gemeinde verwirklichen zu können muss der Bebauungsplan Sportgelände West II geändert werden und ein Bebauungsplan „Kinderhaus“ aufgestellt werden. Herr Zahner vom Büro Sieber Consult GmbH stellt das geplante Verfahren in der Sitzung vor.
Die Verwaltung sieht in der Änderung des Bebauungsplanes Sportgelände West II und in der Aufstellung des Bebauungsplanes Kinderhaus die Möglichkeit im oben genannten Gebiet das geplante Vorhaben zu verwirklichen. Nach vielfältiger und langwieriger Standortalternativenprüfungen wurde der oben genannte Bereich als zukunftsfähig und geeignet gehalten. Hierbei spielten die Punkte gute Erreichbarkeit, Parkplätze, fußläufige Anbindung, Anschlüsse aller Medien, Erweiterbarkeit und Bebaubarkeit in Bezug auf das Baugrundgutachten eine zentrale Rolle.
Standortalternativen im Bereich der Tennisplätze oder im Randbereich des Wohngebietes Rußäcker erfüllen diese Punkte nicht vollumfänglich.
Nach ausgiebiger Diskussion erfolgte folgender einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kinderhaus“ sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West II“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn.1009/1, 1010/1, 1012/1 und 1013/1.
Erfordernis und Ziele der Planung:
Ausweisung von Flächen zur Errichtung eines Kinderhauses zur Deckung des Bedarfes
Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen
Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Ausgangslage
Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Vorstellung Potentialanalyse Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden / Ausschreibungsbeschluss
Bürgermeister, Herrn Tobias Brändle, begrüßte Herrn Brei von e-Planwerk GmbH.
Die Gemeinde hatet in der Vergangenheit beschlossen, die vorhandenen Dächer von kommunalen Gebäuden auf die mögliche Nutzung für Photovoltaikanlagen zu untersuchen. Abgestimmt auf den jeweiligen (Strom) Bedarf wurden verschiedene Szenarien ausgearbeitet. Das Ergebnis wurde von Herrn Brei der Fa. E-Plan aus Altshausen vorgestellt.
Die Diskussion um Stromknappheit und Freiflächenphotovoltaik hatte die Gemeinde veranlasst, zunächst das Potential für PV auf kommunalen Dächern zu untersuchen. Für die Analyse wurden von Seiten der Gemeinde Stromabrechnungen aus vergangenen Jahren für jedes Gebäude getrennt zur Verfügung gestellt. Die Dachflächen wurden von der Fa. E-Planwerk GmbH begutachtet und die Daten mit einem Lastprofil und weiteren Parametern hinterlegt. In einer Präsentation wurden alle Gebäude und deren Möglichkeiten vorgestellt. Nach Vorstellung und Diskussion sollte die jeweils wirtschaftlichste Variante ausgeschrieben werden. Die Ergebnisse wurden in einer Power Point Präsentation erörtert und gezeigt.
Der Gemeinderat möchte keine Amortisationsdauer, welche mehr als 20 Jahre beträgt.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Für den Sonnenhof soll eine Anlage mit 27 kw/h ausgeschrieben werden.
Für das Rathaus soll eine Anlage mit 4,44 kw/h ausgeschrieben werden.
Protokollkontrolle
Es gab keine Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche von Seiten des Gemeinderats.
Bekanntgaben
Herr Brändle berichtete von gespendeten Bänken von Bestattungen Trunz.
Des Weiteren gab er bekannt, dass die Einweihung der Grundschule zwischen 11 Uhr und 17 Uhr stattfand. Es waren ca. 250 Besucher da.
Verschiedenes
- Herr Brändle teilte mit, dass die 16 Teams bei der Aktion Stadtradeln ca. 50.000 km gesammelt haben.
- GR Knappe teilte mit, dass der Radweg Richtung Fronhofen gekehrt werden sollte.
- GR Fischer sprach die Verengung der Kreuzung Unterwaldhausen nach Ravensburg an, Autofahrer weichen auf den Gehweg aus, was für Schüler und Schülerinnen gefährlich werden kann.
Herr Brändle fordert eine Verkehrsschau an
- GR Fischer brachte an, das Heimatbuch fortzuführen. Hierfür wird ein Aufruf in dem Verbandsanzeiger angedacht.
- GRin Stehle wollte wissen ob und wann die Gullys gereinigt werden.
- GR Lutz gab positive Rückmeldung zum Kinderferienprogramm
- GR Lutz merkte an, dass die Verkehrsteilnehmer die Kurve Richtung Ruprechtsbruck gefährlich schneiden, auch dieser Punkt soll bei der Verkehrsschau angebracht werden.
- GR Staudacher meldete beschädigte Asphaltstellen in der Königseggerstraße und der Parkplatzmarkierungen in der Dekan-Müller Straße.
Bürgermeister Brändle möchte hierfür nochmals mit der tätigen Firma in Kontakt treten.
- GR Staudacher teilte mit, dass in dem Neubaugebiet Rußäcker Pflastersteine auf dem Gehweg gelagert werden.
- GR Knappe brachte eine 30er Zone in der Oberhofstraße sowie der Kornstraße an.
BM Brändle möchte sich dahin gehend über die Möglichkeiten informieren.
- GR Bixel brachte einen unordentlichen Fußweg an, vom Baugebiet Schlittenberg in Richtung Ebenweiler Weiher.
- GR Geßler berichtete über massive Schlaglöcher auf dem Feldweg Haggenmoserwald in Richtung Maurenerstraße.
- GR Baier erkundigte sich über den Abschluss der Flurbereinigung, es wird mit fünf Jahren gerechnet.
VEREINSNACHRICHTEN
Seniorenkreis Ebenweiler, Fleischwangen, Guggenhausen und Unterwaldhausen
Liebe Seniorinnen und Senioren,
unser nächstes Treffen findet am Mittwoch den 9 August um 14:00 Uhr im Gasthaus Adler in Ebenweiler statt. Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft
Vorstand Erich Köberle
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
- Freitag, 4. August, 19°° Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob -die Vesper, Zeltkapelle im Brunnenhof (Heft 3: Ökumene!)
- Sonntag, 6. August, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier, Zeltkapelle im Brunnenhof (Heft: Wir wollen feiern! 8)
- Freitag, 11. August, 19°° Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob -die Vesper, Zeltkapelle im Brunnenhof (Heft 4: Versöhnung)
- Sonntag, 13. August, 10:30 Uhr: „LETZTES“ KRÄUTER-FEST, mit Eucharistiefeier, Kräuterweihe, einfachem Mittagstisch, Kaffee und Kuchen und Kräuterführungen durch unsern Garten bis 16°° Uhr.
- 18. August kein Ökumenisches Stundengebet vor Ort
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
Abschied von Reiner Anwander haben wir am 30. Juli gefeiert. Viele Bekannte und Freunde haben daran teilgenommen. Treffend und gut war dieser Nachmittag. Er war! Vergangenheit. Jetzt leben wir. Jedes Ein- und Ausatmen zeigt uns: Wir leben jetzt. Nicht gestern und nicht morgen. Jetzt leben wir!
Fritz ward 69 und Gerhard wird 68. Leben im Jetzt meint, zu erfahren und zu verinnerlichen, dass unserer Vitalität „Bremsen“ erwachsen.
So laden wir Euch alle
ZUM LETZTEN KRÄUTER-FEST ein.
Am 13 des Monats werden wir Gottesdienst und das Leben feiern. Feiert mit!
Wir beginnen um 10:30 Uhr.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER. Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen trifft sich immer am 1. Freitag im Monat von 15-17°° Uhr, das nächste Mal am 4. August im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard