Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger Kw 4
25. Januar 2022Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger Kw 6
17. Februar 2022Gemeinde Ebenweiler Ebenweiler, 01.02.2022
Bekanntmachung
Bauplätze in der Gemeinde zu vergeben
Die Gemeinde Ebenweiler hat im Bereich des Baugebietes Rußäcker
3 Bauplatzgrundstücke zurückgehalten. Hintergrund hierfür war die Prüfung, ob diese Plätze geeignet sind Senioren ein Angebot für eine Form des betreuten Wohnens machen zu können. Die Prüfung ergab, dass insbesondere die Lage der Plätze nicht optimal für ein Seniorenkonzept erscheint. Deshalb werden diese Plätze nun an den Markt gegeben.
Die Bauplätze mit den Nummern 17, 21 und 25 stehen somit zum Verkauf.
Geschosswohnungsbau
Das Baugrundstück 17 wird im Gebotsverfahren abgegeben. Dieses Grundstück muss mit einem Geschosswohnungsbau(dreigeschossig) bebaut werden. Das Mindestgebot liegt bei 270 €/qm.
Dem formlosen Gebot muss eine Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank beigelegt werden. Vorgesehen ist die Vergabe nur an gewerbliche Bieter. Richten Sie ihr Gebot schriftlich an die Gemeinde Ebenweiler, Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler
Die Bewerbungsfrist beginnt am 07. Februar 2022 und endet am 28. Februar 2022.
Doppelhäuser / Einfamilienhäuser
Auf den Grundstücken 21 und 25 ermöglicht die Gemeinde zwei Bebauungsvarianten:
Variante 1:
Bebauung der Plätze 21 und / oder 25 mit je einem Doppelhaus.
Eventuell anfallende Gebühren durch eine Grundstücksteilung sind
Von dem Erwerber zu tragen.
Variante 2:
Bebauung mit jeweils zwei Einfamilienhäusern auf den Plätzen 21 und 25. Die Grundstücke werden dann in etwa flächengleich geteilt.Es ergeben sich hieraus die Grundstückszuschnitte wie im unten stehenden Vermarktungsplan ersichtlich. Die Teilung der Plätze hat zur Folge, dass die vorhandene Infrastruktur (Hauskontrollschacht, Wasser- Abwasser- Glasfaserleerrohr und Nahwärme) vom Nachbargrundstück mitbenutzt werden muss und deshalb ggfls. diesbezüglich Begehungs- und Leitungsrechte eingeräumt werden müssen. Die Grundstücke 21 und 25 werden für 250 €/m² abgegeben. Für diese Plätze beginnt der Bewerbungszeitraum am 7. Februar 2022 und endet am 28. Februar 2022. Die Kosten für die Aufteilung der Grundstücke übernimmt die Gemeinde. Bewerbungen auf diese Plätze ist Privatpersonen vorbehalten.
Bewerbungsverfahren für die Plätze 21 und 25
Bei Bewerbung mit dem Ziel Einfamilienhaus geben Sie an, auf welchen Platz (A / B C / oder D) sie ihre Bewerbung abgeben. Bei Bewerbung mit dem Ziel Doppelhaus geben Sie bitte die Platznummer 21 oder 25 an. Bei Mehrfachbewerbungen auf einen Platz entscheidet das Los. Das Losverfahren wird am 14. März 2022 in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Jede Person darf sich nur auf einen Platz bewerben. Sollten Bewerbungen sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Doppelhäuser vorliegen wird zunächst ausgelost welche Form der Bebauung zuerst ausgelost wird. Im folgenden Schritt werden dann die Grundstücke verlost.
Ein Bewerbungsformular sowie die untenstehende Grafik (verbesserte Lesbarkeit) finden Sie finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ebenweiler unter www.ebenweiler.de
Weiterer Ausbau Glasfaserinfrastruktur
Die Gemeinde baut auch im Jahr 2022 weitere sog. Kabelverzweiger (KVZ) für die Breitbandinfrastruktur aus. Bereits bestehende Schächte im Straßenkörper müssen hierzu mit einem grauen Kunststoffkasten am Straßenrand verbunden werden. Anschließend wird vom KVZ dann die Glasfaser zu den dort angeschlossenen Haushalten eingeschoben. Falls Sie bereits einen Antrag auf Glasfaser bei der Gemeinde gestellt haben, wird das Kabel automatisch durch die von der Gemeinde beauftragte Firma eingebracht. Sie werden vor der Maßnahme kontaktiert. Ihre gestellten Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden ausgeführt, sobald dies technisch möglich ist.
Die Baumaßnahme an der Landstraße nach Altshausen betrifft den Glasfaserausbau und damit den Anschluss von Oberweiler. Dieser Anschlusstrasse wird bis auf Höhe Kirchstraße 23 gebaut. Bauzeit ca. März /April 2022.
Weitere Planungen Kindergarten
Die Planungen zum neuen Kindergarten laufen derzeit. Der Gemeinderat wird sich in der Februarsitzung insbesondere über die Bauform abstimmen. Derzeit befinden sich zwei Varianten in der Diskussion:
1. Eingeschossige Bauform mit mehreren aneinandergereihten, zusammengebauten Satteldachhäusern oder
2. Ein zweigeschossiger Bau. Auch die Öffnung des auf dem Grundstück befindlichen aber verdohlten Seegrabens sowie die Integration eines Skater Platzes wird in kommender Sitzung beraten.
Schulanbau
Nach dem Abschluss der Massivbauarbeiten werden diese Woche die ersten Wände in Holzbauausführung gestellt. Wir bitten unsere Nachbarn um Verständnis für die durch Baumaßnahme ausgelösten Beeinträchtigungen.
VEREINSNACHRICHTEN
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KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Basisgemeinde St. Andreas, Ebenweiler
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler,
Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
- Freitag, 4. Februar, 18:00 Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob – die Vesper im Brunnenhof mit Blasiussegen. (Heft 4: Versöhnung)
- Sonntag, 6. Februar, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier, 4. Sonntag vor der Fastenzeit, im Brunnenhof. (Heft: Wir wollen feiern 3; Sir 24,1-19; 2Thess 3,6-12; Joh 6, 27-47)
- Freitag, 11. Februar, 18:00 Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob – die Vesper im Brunnenhof. (Heft 5: elementar)
Herzlich Willkommen – gerade auch zur Eucharistiefeier – sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, die Gott und ihren eigenen Weg suchen, die zusammen mit uns den Pfad suchen und finden wollen, der hinaus ins Weite und zum Leben in Fülle führt.
Auf fast 1.900 Seiten beschreibt das Münchner Missbrauchsgutachten einen Abgrund an Klerikalismus, Institutionenschutz und Führungsversagen. Was von jedem Kommunionkind in der ersten Beichte erwartet wird, wollen die Gutachter auch von den Verantwortlichen in der Kirche: Gewissenserforschung, Reue und Umkehr. Schon zu Beginn der Pressekonferenz hatte die Rechtsanwältin Marion Westpfahl ihre gutachterliche Tätigkeit mit ihrer eigenen Erstkommunion vor über 50 Jahren in Verbindung gebracht: Vor der Beichte kommt die Gewissenserforschung, und vor der Lossprechung Reue. „Was zehnjährigen Kindern abverlangt wird, muss die Messlatte für die Institution Kirche und ihre führenden Repräsentanten sein“, betonte die Anwältin.
Bleibt gesund! Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard