Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW11
15. März 2023Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW13
30. März 2023BEKANNTMACHUNGEN
Gemeinderat aktuell
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 13.02.2023
Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin brachte hervor, dass auf dem Gehweg vor dem Rathaus vorbei in Richtung Unterwaldhauser Straße auf dem gepflasterten Teil des Gehweges ständig Autos parken und somit den Gehweg versperren. Fußgänger kommen teilweise nur vorbei, wenn auf die Straße ausgewichen wird. Vor allem Kinder mit Fahrrädern oder Eltern mit Kinderwägen haben hier oft nur die Möglichkeit auf die Straße auszuweichen wobei es zu gefährlichen Situationen kommen kann, da die Stelle kurz nach dem Kreuzungsbereich ist. Die Einwohnerin fragte an, ob hier eventuell ein Gehweg eingezeichnet werden könne.
Der Vorsitzende erklärte, dass für einen PKW hier durchaus Platz sei, sofern richtig geparkt werde. Der Fahrradständer sei teilweise auch zugeparkt. Die Verwaltung sucht nach einer Lösung und wird auf die Fahrzeughalter zugehen.
Ein Einwohner stellte die Frage, ob es einen Weg in Richtung Kreenried im Abstand zum Weiher gebe oder im Zuge der Flurbereinigung geplant sei. Er fragte ebenso, ob dies beim Naturschutz beantragt werden könne.
Der Vorsitzende erklärte, dass an dieser Stelle aktuell noch nicht ausgebaut wurde. Dies werde auf wirken der Gemeinde noch ein Stück weit ausgebaut. Es werde aber kein Ringschluss um den gesamten Weiher möglich werden. Im Rahmen der Flurneuordnung werde jedoch geschaut, dass eine Verbindung von Ebenweiler über Mauren nach Kreenried für Fahrräder und Fußgänger möglich werden solle.
Die Gemeinden haben in gewissem Rahmen die Möglichkeit innerorts Wege zu markieren bei denen Fahrradfahrer Vorrang haben. Die Gemeinde mache sich hierüber bereits Gedanken. Eventuell könnte hier auch noch Richtung Kreenried was gemacht werden.
Bebauungsplan „Sportgelände West -1. Änderung“
Frau Kasten stellte den Sachverhalt kurz vor: Der Gemeinderat hatte am 12.12.2022 beschlossen, für den Planbereich „Sportgelände West – 1. Änderung“ einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften hierzu aufzustellen. Da die Voraussetzungen vorliegen, wurde das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen diesen gem. § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4(2) BauGB die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Die öffentliche Auslegung fand statt in der Zeit vom 02.01.2023 bis 06.02.2023. Die Unterlagen lagen im Rathaus Ebenweiler aus.
- Abwägung der im Rahmen der Öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange eingegangenen Bedenken und Anregungen
Frau Kasten stellte die eigegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen mit Erläuterung und Vorschlag für den Beschluss anhand Ihrer Zusammenstellung vor. Die aufgrund der Stellungnahmen ergänzten Festsetzungen und Hinweise im Textteil und die ergänzten Erläuterungen in der Begründung wurden farbig gekennzeichnet.
b. Billigung des geänderten/ergänzten Planentwurfs und Beschluss für die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange
Fr. Kasten erklärte weiter, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen zum Bebauungsplan in das Internet eingestellt werden müssen. Die Unterlagen wurden in der ersten Runde der Auslegung nicht auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Deshalb wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Sportgelände West – 1. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.02.2023 erneut öffentlich ausgelegt. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt. Gem. § 4a (3) BauGB kann hierbei die Auslegungsfrist und die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen angemessen verkürzt werden. Es kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
Das Gremium beschloss einstimmig:
- Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Sportgelände West – 1. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09.02.2023 und beschließt diesen erneut öffentlich auszulegen, sowie die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
- Die Auslegungsfrist und die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen wird gem. § 4a (3) Satz 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt. Es wird gem. § 4a (3) Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die erneute Offenlage öffentlich bekannt zu machen.
Bausachen
Anbau eines Wintergartens und eines Gewächshauses als unbeheizte Wohn- und Nutzfläche auf vorhandener Terrasse, Rußäcker 40/1, Flst. 292/9
Die Bauherren planen auf ihrem Grundstück die bestehende Terrasse mit einem Wintergarten und einem Gewächshaus zu überbauen.
Das Gebäude soll am Südrand des bestehenden Gebäudes angebaut werden. Um die Maßnahme verwirklichen zu können beantragen die Bauherren eine Befreiung von der Grundfläche und eine Überschreitung der Baugrenze.
Nach kurzer Beratung wurde einstimmig beschlossen, die beantragte Befreiung und das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Sachstandsbericht Asyl
Herr Brändle erklärte, dass die zahlreichen Krisen auf der gesamten Welt zu großen Flüchtlingsströmen führen, die zu großen Teilen in Europa enden. Die Verwaltung möchte im Folgenden einen Überblick über die derzeitige Situation im Kreis Ravensburg und speziell für die Gemeinde Ebenweiler geben. Damit verbunden ist eine Prognose bis zum Ende des Jahres 2023.
Derzeitige Unterbringungssituation in der Gemeinde
Die Strategie der Gemeinde ist derzeit noch die Geflüchteten in einzelne Unterkünfte (dezentral) unterzubringen. Diese Strategie ergab sich im Wesentlichen aus zwei Gründen. Zum einen lässt die dezentrale Unterbringung weniger zwischenmenschlichen Probleme erwarten und zum anderen wurde bis Dato noch kein Bau einer Unterkunft notwendig. Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr jede sich bietende und adäquate Möglichkeit genutzt, Wohnraum anzumieten. Derzeitiger Stand an angemieteten Objekten beläuft sich auf 5 Häuser. Weiter besitzt die Gemeinde ein eigenes Haus in der Küfergasse welches ebenfalls mit einer Flüchtlingsfamilie belegt ist. Im alten Schulgebäude ist eine obdachlose Person sowie ein Geflüchteter zusammen in einer Wohnung untergebracht.
Die Gemeinde kann weiter auf ein Gebäude (Hofstelle Geßler) zur Unterbringung künftiger Geflüchteter zurückgreifen. Somit wird die Gemeinde Ebenweiler bei derzeitig prognostizierter Zuwanderung ihre Quote erfüllen können.
Unterbringung im Landkreis und Zuständigkeiten
Kommt eine geflüchtete Person in den Landkreis ist zunächst dieser zuständig. Man spricht hier von Erstunterbringung. Bei Ukrainer ist der Kreis 6 Monate zuständig, bei sonstigen Flüchtlingen i. d. R. 18 Monate. Da der Kreis nur wenige eigene, geeignete Gebäude besitzt müssen auch Gemeinden teilweise für die Erstunterbringung herangezogen werden. Dies sieht dann in der Regel so aus, dass Gemeindehallen belegt werden. Teilweise wurden auch durch den Kreis bereits Containerunterkünfte aufgestellt (Ebersbach und Riedhausen hier in der Region). Die Inanspruchnahme von Gemeindehallen wurde bisher hauptsächlich an der Quotenerfüllung festgemacht. Konkret heißt das, dass die Gemeinden Unterkünfte für die Erstunterbringung zur Verfügung stellen mussten, die im Verhältnis zu ihren Einwohnern wenige Geflüchtete aufgenommen haben. Das Landratsamt hat nun 8 Containeranlagen beschafft / geleast in denen jeweils 54 Geflüchtete Unterkunft finden. Gemeinden des LK Ravensburg können sich nun um solche Anlagen „bewerben“. Der Bau und Betrieb der Anlage werden vom Landratsamt übernommen. Die Gemeinde kann eine angemessene Pacht für das zur Verfügung gestellte Grundstück in Rechnung stellen. Die untergebrachten Personen werden der Quote zugerechnet. Die Container sind auf eine Dauer von 5 Jahre durch den Kreis geleast. Die Gemeinde hat dem Kreis bereits im März 2022 den Platz neben der Tennisanlage angeboten um dort eine Containeranlage errichten zu können. Nachdem hier vom Kreis kein klares Signal gekommen ist hat die Gemeinde den Weg mit den vielfältigen Anmietungen beschritten. Nun befinden sich in der Gemeinde 41 (Stand 31.01.2023) Geflüchtete. Derzeit sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, einen Platz für eine Containeranlage für die Erstunterbringung dem Landkreis anzubieten. Da die Situation die Zuwanderung betreffend jedoch nicht vorhersehbar ist sollte die derzeitige Möglichkeit einer Containeranlage mindestens diskutiert werden. Hier gäbe es den Platz im Bereich des Tennisplatzes oder auch im Bereich des Parkplatzes beim Sportplatz.
Da jede Gemeinde mehr oder weniger Probleme mit der Unterbringung von Geflüchteten hat wird derzeit parallel zum oben beschriebenen Containerbau eine Planung von Holzmodulbauten vorangetrieben. Solche Modulbauten aus Holz könnten ein Teil der Lösung für die Unterbringung von Geflüchteten sein oder aber auch für sozialen Wohnungsbau. Diese Bauten würden dann dauerhaft errichtet und wären eine deutlich nachhaltigere Lösung als die Containeranlagen. Vorgesehen ist dann dort nicht Erstunterbringung, sondern die Unterbringung in der sog. Anschlussunterbringung. Für diese Unterbringung ist die Gemeinde zuständig, dementsprechend würde auch die Gemeinde die Baukosten übernehmen müssen. Durch die Planung von Modulen wäre die Größe des Gesamtgebäudes bzw. die darin unterzubringenden Geflüchteten fast frei wählbar.
Hier bat Herr Brändle in der Sitzung um Diskussion, ob die Gemeinde langfristig ein Flüchtlingsproblem sieht und hierfür eine bauliche Lösung in Form eines Modulbaus für die Anschlussunterbringung notwendig erachtet wird und ob die Gemeinde in einen Planungsprozess mit dem Landratsamt einsteigen solle.
GR Fischer fragte an, ob der Modulbau nicht einheitlich auf den GVV übertragen werden könne.
Der Vorsitzende erklärte, dass dann eine Gemeinde die Flüchtigen für den gesamten GVV aufnehmen müsste. Da müsste sich eine Gemeinde hierfür bereit erklären. Organisatorisch wäre dies eventuell einfacher, für das Miteinander wäre das aber sicherlich schwieriger, wenn viele Geflüchtete auf einer Stelle wohnen.
GRin Stehle schlägte vor, sich durchaus verschiedene Möglichkeiten für die zukünftige Unterbringung der Geflüchteten anzuschauen um dann gewappnet zu sein, sollten die bisherigen Mietverträge eventuell nicht verlängert werden.
GR Fischer fragte hierzu, wie ein Modulbau finanziert werden soll.
Herr BM Brändle erklärte, dass die Gemeinde hier zuständig ist und dies in den weiteren Schritten überlegen werden müsse. Kostenträger sei aber dann die Gemeinde
GR Staudacher ist der Meinung, dass die Unterbringung der Geflüchteten weiterhin dezentral stattfinden sollte, da dies bisher erfolgreich war. Plan A sollte die dezentrale Unterbringung sein, damit die Personen auch integriert werden können. Als Plan B sollten man sich trotzdem mit dem Thema weiter beschäftigen.
Der Vorsitzende hält fest, dass für die Gemeinde das Thema Asyl weiterhin eine hohe Präsenz haben wird. Die dezentrale Unterbringung werde weiterhin favorisiert. Der Verwaltung sei auch bewusst, dass hierdurch der bereits angespannte Wohnungsmarkt leider weiter verengt werde.
Sachstandsbericht Kindergartenneubau und Trägerschaft
Die Gemeinde hat bereits im Herbst 2022 das Baugesuch zum Bau eines viergruppigen Kindergartens eingereicht. Im Dezember wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Die Lage des Gebäudes wurde seitens der Gemeinde und der Baurechtsbehörde mit dem Architekten nochmals abgestimmt.
Die Gemeinde strebt derzeit keine Änderung des Bebauungsplanes Sportgelände West II an. Der im Bebauungsplan ausgewiesene Parkplatz soll hergestellt werden und erst im Anschluss nach Westen das Gebäude errichtet werden.
Inwieweit eine gegen das Baurechtsamt angebrachte „Fachaufsichtsbeschwerde“ auf das Verfahren in zeitlicher Hinsicht Einfluss nehmen wird bleibt abzuwarten.
Die Trägerschaft des künftigen Kindergartens möchte die Kirchengemeinde Ebenweiler weiter wahrnehmen.
Das kirchliche Verwaltungszentrum wurde in Person von Hr. Mennig ins Rathaus eingeladen. Herr Mennig hat unter anderem auch Personalverantwortung für die für Ebenweiler zuständige Kindergartenbeauftragte. Hr. GR Staudacher nahm ebenfalls am Gespräch teil. Im Gespräch wurde vom Bürgermeister die bisherige und derzeitige Situation in Bezug auf Zusammenarbeit, Informationsfluss Hr. Mennig beschrieben. Hr. Mennig hält die Kirche aufgrund ihrer Erfahrung schon als geeigneter Partner für die Gemeinden. Derzeit würden von seiner Seite aus 35 Kindergärten betrieben. Hr. Mennig übergab der Gemeinde eine Besprechungsnotiz auf der 2 Varianten dargestellt sind wie eine Trägerschaft künftig aussehen kann bzw. wie die Situation bei einer Auflösung der Trägerschaft sich gestaltet.
Von Seiten des Gemeinderates kam der Wunsch vor, dass der Kirchengemeinderat in der Gemeinderatssitzung vorsprechen solle.
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Geschwindigkeitsanzeigegerätes
Die bestehende Geschwindigkeitsmessanlage in der Oberhofstraße funktioniert nicht mehr zuverlässig. Eine Ersatzbeschaffung soll getätigt werden.
Diesem TOP lagen 2 Angebote für Geschwindigkeitsanzeigegeräte bei. Eines davon ist mit weiteren Funktionen ausgestattet. Hier kann z.B. auch auf Veranstaltungen hingewiesen werden.
GR Gessler wollte wissen, ob es möglich ist, bei den Straßenlaternen an allen Ortseingängen jeweils Steckdosen vorbereiten, dass diese Geschwindigkeitstafeln dort „einfach“ eingesteckt und variabel eingesetzt werden können? Die Geräte sollten mobil sein und an allen Ein- und Ausfahrstraßen mobil verwendbar sein.
Das Gremium beschloss einstimmig die Anschaffung von zwei einfacheren Geräten des Typs vista smily
Protokollkontrolle
Es gab ein Ergänzungspunkt zum letzten Protokoll.
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben
Verschiedenes
- GR Lutz fragte ob der Bauzaun in der Zufahrt zur Schule noch benötigt werde oder inzwischen abgebaut werden kann, damit Personen die zur Kirche oder Friedhof möchten, hier wieder parken könnten. Herr Brändle wird dies mit dem Architekten abklären.
- GR Lutz erkundigte sich zum allgemeinen Sachstand Biosphärengebiet.
BM Brändle erklärte, dass es hierzu zu verschiedenen Themengebieten wieder Arbeitskreise geben werde. Zu den Arbeitskreisen wird der Gemeinderat auch eingeladen werden und kann hierbei somit mitwirken.
- GRin Stehle merkte an, dass eine Straßenlaterne im Wohngebiet immer noch nicht funktioniert.
Der Vorsitzende teilte mit, dass der Bauhof bereits informiert wurde.
- GRin Stehle sprach die Verlängerung des Gehweges in Richtung Eichstegen an. Hier ist es nicht eindeutig ersichtlich, dass dies ein Gehweg ist. In Folge dessen kommt es immer wieder vor, dass der Gehweg als Parkplatz genutzt wird. Es wurde bereits besprochen hier ein Parkschild aufzustellen.
BM Brändle sicherte zu, dass dieses Schild aufgestellt wird.
Öffnung des Grünmüllcontainers
Der Grünmüllcontainer ist ab dem 25.03.2023 jeweils samstags von 09:00 – 111:00 Uhr geöffnet.
Straßensperrung Am Weiher vom 22.03.2023 – 14.04.2023
Aufgrund Erschließungsarbeiten kommt es am Weiher 4 in der Zeit von 22.03. – 14.04.2023 zur halbseitigen Sperrung des Verkehrs.
Straßensperrung Rußäcker in der Zeit von 24.03.2023 – 28.03.2023
Im Rußäcker 42 wird in der Zeit von 24.03.-28.03.2023 ein Fertighaus aufgebaut. Hierfür wird die Straße in diesem Bereich für den Durchgangsverkehr gesperrt sein. Anwohner haben mit kurzzeitigen Beeinträchtigungen zu rechnen. Wir bitten um Verständnis.
Amphibienschutzanlage K7963 Ebenweiler
In diesem Jahr erfolgt durch das Landratsamt (Straßenamt, das Bau- und Umweltamt), Biologen und Ehrenamtliche eine Überprüfung der Amphibienleiteinrichtung mit den Tunnels.
Ziel ist die überschlägige Erfassung der Amphibienpopulationen, die die Straßentunnel nutzen sowie die Optimierung der Anlage. Beobachtungen aus der Bevölkerung können an Herrn Roland Banzhaf Tel. 07529-3432 oder Frau Beck (Tel. 07584-620) mitgeteilt werden, die die Zählungen koordinieren.
Ansprechpartner im Landratsamt ist Kreisökologe Bertrand Schmidt (für Rückfragen 0751 85-4247).
Partnerschaft Ebenweiler – Thiron-Gardais
Zur Vorbesprechung unseres Besuches in Frankreich treffen wir uns am 27.03.2023 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Glückwünsche
Wir gratulieren den frisch gebackenen Eltern:
Manuela und Berthold Maucher zur Geburt Ihres Sohnes Ben Anton am 09.03.2023
Dem kleinen Erdenbürger wünschen wir viel Glück und Gottes Segen auf seinem
Lebensweg.
VEREINSNACHRICHTEN
Skiclub Ebenweiler
+++ TENNISTRAINING FÜR KINDER +++TENNISTRAINING FÜR KINDER +++
In einigen Wochen geht es wieder los und wir freuen uns, euch heute schon folgende Neuigkeit mitteilen zu können.
Der Skiclub Ebenweiler, Abteilung Tennis, bietet in diesem Jahr wieder für alle interessierten Kinder ab 6 Jahren Tennistraining an.
Das Kinder-Tennistraining für Anfänger und Fortgeschrittene wird am 11.05. starten und es werden 8 Einheiten mit jeweils 60 Minuten von einem ausgebildeten Tennistrainer angeboten. Als Trainingstag wurde bereits der Donnerstagmittag festgelegt. Es wird Gruppen mit jeweils 4 Kindern/Jugendlichen geben. Die genaue Uhrzeit wird nach Einteilung der Gruppen bekannt gegeben. Tennisschläger können vor Ort gratis ausgeliehen werden. Mitzubringen sind lediglich Sportschuhe ohne grobes Profil, ein Getränk und gute Laune.
Aufgrund unseres Vereinszuschusses können die 8 Einheiten kostengünstig für insgesamt 52 Euro pro Kind angeboten werden. In den Ferien und an Feiertagen wird kein Training stattfinden.
Für Fragen und/oder eure verbindliche Anmeldung könnt ihr euch ab sofort gerne an Melanie Buck unter der Tel. 07584/290880 wenden.
Wir freuen uns bereits heute auf einen guten Start und wieder viele Kinder auf dem Tennisplatz.
+++ TENNISTRAINING FÜR JUGENDLICHE UND ERWACHSENE +++
Lust auf Tennis? Dann bist du bei uns genau richtig – schlag bei uns auf!
Egal ob Neu- oder Wiedereinsteiger – bei uns ist jeder herzlich willkommen. Wir haben für alle tennisbegeisterten Jugendlichen und Erwachsenen das passende Angebot, von Einzel- und Gruppentraining bis hin zum Schnuppertraining. Wir bieten euch eine sehr gepflegte Anlage mit 3 Sandplätzen, 1 Übungswand, neuer Ballmaschine, kostenlose Leihschläger sowie einem schönen Clubheim. Außerdem haben wir attraktive und familienfreundliche Mitgliedsbeiträge. Wir freuen uns auf euch! Infos und Anmeldung bei Theresa Schmitz, Tel. 0176/649 694 61.
Musikverein Ebenweiler
Nächsten Termine:
Freitag, 31. März: Generalversammlung im Eiskeller
Samstag, 1. April: Palmprozession
Sonntag, 2. April: Jugendvorspiel im Eiskeller
Generalversammlung am Freitag, den 31. März
Am Freitag, den 31. März findet um 20:00 Uhr im Eiskeller die Generalversammlung des „Vereins zur Förderung der Aktiven Kapelle und der Jugendausbildung des MV Ebenweiler e.V.“ statt.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Kassiers
4. Entlastung
5. Wahlen
6. Verschiedenes / Wünsche und Anträge
Direkt im Anschluss ist die Generalversammlung des Musikvereins Ebenweiler e.V.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht des Jugendleiters
6. Entlastung
7. Wahlen
8. Verschiedenes / Wünsche und Anträge
Herzliche Einladung ergeht an alle Ehrenmitglieder, an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie an alle Freunde und Gönner des Vereins.
Sonntag, 2. April: Jugendvorspiel im Eiskeller
Am Sonntag, den 2. April findet im Eiskeller das diesjährige Jugendvorspiel statt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:30 Uhr. Eröffnet wird das Vorspiel durch die Jugendkapelle „Young Blood“. Anschließend werden die NachwuchsmusikerInnen ihre vorbereiteten Stücke vortragen. Zur kulinarischen Stärkung gibt es Kaffee und Kuchen. Die Kinder und Jugendliche des Musikvereins freuen sich über zahlreiche Zuhörer und Besucher.
Schützenverein Ebenweiler e. V.
Die Öffnungszeiten im Schützenhaus sind Donnerstag von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Am Freitag haben wir von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr unser Training für die Jugend anschließend ganz normales Training.
Diese Woche (20.03.-26.03.2023) haben Lutz Heiko und Brändle Tobias Schießdienst.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
- 24.und 26. März kein Gottesdienst vor Ort
- Freitag, 31. März, 19 Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob – die Vesper im Brunnenhof (Heft 1: Dein Wort)
- Sonntag, 02. April, 10:30 Uhr: Eucharistie zum Palmsonntag im Brunnenhof (Heft: Zwischen Hosanna und Kreuzigung)
Basisgemeinde St. Andreas, Ebenweiler
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
Herzlich Willkommen – gerade auch zur Eucharistiefeier – sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen, die zusammen mit uns den Pfad suchen und finden wollen, der hinaus ins Weite und zum Leben in Fülle führt.
Bleibt gesund – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard