
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW3
20. Januar 2026
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 5
29. Januar 2026BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat am 22.09.2025 für das Gebiet
„Kinderhaus“
den Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 22.09.2025 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am westlichen Rand des Hauptortes Ebenweiler, südlich der „Unterwaldhauser Straße“ (K 7963) und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der notwendige Ausgleich wird über das bauplanungsrechtliche Ökokonto der Gemeinde gedeckt (Zuordnung von Ökopunkten aus der Rekultivierungsmaßnahme am „Ebenweiler Weiher“).
Dieser Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu werden gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) aufgestellt worden ist.
Der Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Ebenweiler (Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler), Zimmer Bürgerbüro 1.OG, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Ebenweiler einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter www.ebenweiler.de eingestellt und einsehbar sein.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ebenweiler, den 23.01.2026
gez. Bürgermeister Brändle
Öffnungszeiten des Rathauses in der KW 05
Am Freitag, den 30.01.2026 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Funkenfeuer
Es kann ab sofort Reisig ohne Wurzeln und unbehandeltes Holz, sowie Baumschnitt oder Ähnliches in Schlupfen am Funkenplatz abgegeben werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Familie Heiserer unter der Telefonnummer: 07505/296

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins
Freunde der Grundschule Ebenweiler e.V.
Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Grundschule Ebenweiler e.V. findet am
Donnerstag, 29.01.2026, um 19.00 Uhr
im Schulgebäude der Grundschule Ebenweiler, Kirchstraße 11, 88370 Ebenweiler statt.
Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich dazu eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Rückblick
- Bericht Kassenwart
- Bericht Kassenprüfer
- Entlastung der Vorstandschaft
- Wahlen
- Termine, Anträge, Sonstiges
Anträge bitte bis spätestens 22.01.26 schriftlich an den Förderverein der Grundschule Ebenweiler, Kirchstraße 11, 88370 Ebenweiler oder per mail an foerderverein@grundschule-ebenweiler.de senden.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen!
Die Vorstandschaft
Dankeschön zur Aktion Dreikönigssingen 2026
in Ebenweiler
Am 02.01.2026 waren acht Sternsingergruppen in Ebenweiler und den dazugehörigen Außenbereichen unterwegs. Hochmotiviert und mit viel Freude brachten sie den Segen in die Häuser und sammelten Spenden für die diesjährige Aktion „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“. Dank der großen Zahl an Kindern und Helfern konnten alle Haushalte an einem Tag besucht und eine beeindruckende Spendensumme gesammelt werden.
Ein herzliches Dankeschön an unsere Sternsinger:
Liam Baier, Lilly Baier, Sara Bantle, Theresa Fischer, Adrian Schmidberger, Paul Damoune, Jana Wetzel, Magalie Lutz, Pepe Bauer, Paul Hugger, Carolin Wahl, Eva Fischer, Felix Bixel, Finn Kapp, Lena Bantle, Mathilda Varnica, Matteo Lutz, Anika Schmidberger, Carlo Stehle, Leni Lutz, Leonie Zirn, Noah Bixel, Sebastian Wahl, Ida Stehle, Jule Kapp, Maria Liva, Pia Schmidberger, Rebecca Schnell, Lara Brei, Lorena Lutz, Nico Brändle, Sebastian Schmidberger, Simon Wahl und Elisa Wiggenhauser.
Einen besonderen Dank gilt außerdem:
Stefan Langenberger, Jana Rapp, Alina Sauter, Antonia Blumer, Florine Blumer, Katharina Schnell, Selina Fischerkeller, Thomas Ermler, Jasmin Fischerkeller, Louis Birkenmaier, Patrick Fischerkeller und Mona Hildebrand.
Ihr habt die Verantwortung übernommen und unsere Sternsinger als Begleiter und Ansprechpartner sicher und gesund durch Ebenweiler geführt.
Ein Dankeschön geht auch an Wolfgang Vollmuth, der mit unseren Sternsinger das Sternsingerlied vorab geprobt hat.

Der gelungene Tag fand bei einem gemeinsamen Essen und guten Gesprächen einen schönen Abschluss.
Wir freuen uns schon jetzt auf viele bekannte und gerne auch neue Sternsinger für das neue Sternsinger Projekt.
Das Organisationsteam Karin Fischerkeller, Christa Wahl, Nicole Kapp und Berthold Maucher
VEREINSNACHRICHTEN
*** EBENWEILER SUCHT DAS SUPERTALENT ***
Wann: Am Gumpigen Donnerstag, den 12.02.2026
Wo: beim Kinderball im DGH Ebenweiler
Zeigt uns euer Talent! Ob tanzen, singen, turnen, zaubern, den besten Witz erzählen oder was euch sonst noch einfällt. Alles ist erlaubt und der Fantasie keine Grenzen gesetzt.
Wir freuen uns über jeden Teilnehmer und eine aufregende Show!
Anmeldungen ab sofort bis 01.02.2026 bitte an Melanie Buck (Tel. 07584/290880).
Übrigens, es wird keine Jury geben, da bei uns alle Teilnehmer Sieger sind. Also Bühne frei für alle großen und kleinen Talente!
Eure Ebenweiler Galgenweibla
VORANZEIGE – Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Ebenweiler
Am Freitag, 20.02.2026 findet um 20:00 Uhr im Sportheim in Ebenweiler die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ebenweiler statt.
Eingeladen sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ebenweiler.
Anträge, über die in der Jahreshauptversammlung Beschluss gefasst werden soll, reichen Sie bitte bis zum 01.02.2026 schriftlich beim Vorstand, Herrn René Blumer ein.
Kinderkleiderbasar Frühling/Sommer 2026:
Wir veranstalten den diesjährigen Kinderkleiderbasar am
Samstag, den 14.03.2026 von 14.00-16.00 Uhr im Sonnenhof (DGH) Ebenweiler.
Warenannahme: Freitag, 13.03.2026 von 16.00-18.00 Uhr
Warenrückgabe: Samstag, 14.03.2026 von 19.30-20.00 Uhr
Schwangere dürfen am 14.03. gegen Vorlage des Mutterpasses bereits ab 13.30 Uhr einkaufen, eine Begleitperson ist möglich.
Infos und Nummernvergabe ab sofort bei Ingrid Birkenmaier unter Tel. 07584/91760 oder 0152/05809518 sowie bei Manuela Maucher unter Tel. 0160/4236780 (auch über WhatsApp möglich).
Achtung, die Nummernvergabe erfolgt ausschließlich über diese Telefonnummern, nicht per Email!
Weitere Informationen unter www.basarteam-ebenweiler.de
Wir freuen uns auf ihre aktuelle und einwandfreie Kinderbekleidung bis Gr. 176 und verkaufen in ihrem Auftrag max. 40 Teile pro Kundennummer.
Verkauft werden neben Kinderbekleidung auch Schwangerschaftsmode, Kinderschuhe (max. 2 saubere Paar), Sportartikel und Sportbekleidung, CD`s, Bücher, Rucksäcke, Kindertaschen, Schulranzen, Hochstühle, Autositze, Kinderwagen, Dreiräder, Roller, Kinderfahrräder, Spielwaren usw. (bitte keine Plüschtiere, Unterwäsche oder Strumpfwaren).
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3 € pro Kundennummer und muss vorab bezahlt werden. 10% des Verkaufserlöses werden einbehalten und einer guten Sache innerhalb der Gemeinde gespendet.
Während des Verkaufs bieten wir Kaffee, Kuchen und Waffeln auch zum Mitnehmen an.
Schützenverein Ebenweiler
Einladung zur 62. Jahreshauptversammlung
Zur 62. Jahreshauptversammlung des Schützenvereins Ebenweiler e. V. am Samstag, den 07.03.2026, um 20:00 Uhr laden wir recht herzlich ins Schützenhaus ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Bericht der Schriftführerin
3. Bericht des Jugendleiters
4. Bericht der Schießleiterin
5. Bericht des Dartleiters
6. Bericht der Kassiererin
7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
8. Wahlen und Bestimmungen
9. Ehrungen
10. Beschluss der Ehrenordnung
11. Wortmeldungen und Sonstiges
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis spätestens 28.02.2026 schriftlich bei der Vorsitzenden eingegangen sein.
Die Vorstandschaft freut sich über eine rege Teilnahme aller Mitglieder und Gäste.
Christbaumsammeln
Das diesjährige Christbaumsammeln fand am Samstag, den 17.01.2026, statt und war ein voller Erfolg. Dank vieler Helferinnen und Helfer konnten zahlreiche Christbäume im Ort eingesammelt werden. Der Schützenverein bedankt sich herzlich bei allen Unterstützern sowie für die großzügigen Spenden.
Narrenfrühstück
Narrenfrühstück mit Kaffeekränzle am 12.02.2026* Das Frühstück beginnt um 7:30 Uhr und kostet 13 € pro Person. Von 10:00 -12:30Uhr ist das Frühstück offen für ALLE. Ab 14:00Uhr bieten wir zusätzlich Kaffee und Kuchen und würden uns über regen Besuch aller und speziell unserer Seniorinnen und Senioren freuen. Da wir leider am Freitag keinen separaten Seniorennachmittag mehr anbieten können, hoffen wir auf Euren zahlreichen Besuch am Gumpigen-Donnerstag. Es ist kein Programm vorgesehen – im Vordergrund steht das gemütliche Beisammensein.
Schießtraining
Das Schießtraining startet wieder ab dem 30.01.2026. Der Dienstplan wird zeitnah an die Mitglieder ausgegeben.
Die Vereinsmeisterschaft wird wie gewohnt durchgeführt. Sämtliche Ausgaben für Serien sowie Kugeln sind ab diesem Jahr im Mitgliedsbeitrag enthalten und müssen nicht separat bezahlt werden.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
Freitag, 23. Januar, 18°° Uhr: Vesper – das Abendlob
Freitag, 30. Januar, 18°° Uhr: Vesper – das Abendlob, mit anschließendem „Vesper“
Herzlich Willkommen sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER.
Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen – offen für alle – unabhängig von Konfession oder Wohnort, trifft sich am ersten oder zweiten Freitag im Monat
von 15.00 bis 17.00 im katholischen Gemeindehaus Altshausen.
Das nächste Mal am 6. Februar, im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Das Treffen klingt bei Kaffee und Kuchen aus.
Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard




