Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat am 17.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Sportgelände West – 1. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 BauGB sind gegeben. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich.
Der Planbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 1003, 1003/4, 1008, 1008/1,1008/2 und 85/5, Gemarkung Ebenweiler.
Maßgebend sind die Planzeichnung und die planungsrechtlichen Festsetzungen
sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu, jeweils in der Fassung vom 11.04.2023.
Der Planbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu können einschließlich der Begründungen bei der Gemeinde Ebenweiler, im Rathaus Unterwaldhauser Straße 2, 88379 Ebenweiler, während der allgemeinen Öffnungszeiten, jeweils Montag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründungen sind im Internet eingestellt und zugänglich unter: https://www.ebenweiler.de/bauen/
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden–Württemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ebenweiler, den 28.04.2023
Tobias Brändle
Bürgermeister
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
das Frühjahr steht vor der Tür und wir wollen unsere Gemeindeflächen von Unrat und Müll säubern. Die Feld- und Waldputzede 2023 findet
am Samstag, den 29.04.2023 ab 9:00 Uhr statt.
Treffpunkt ist der Platz vor dem Sonnenhof. Wir werden in Gruppen Teile der Gemarkung Ebenweiler ablaufen und den Unrat einsammeln.
Alle Helferinnen und Helfer bitten wir, neben Arbeitshandschuhen auch einen Sammelbehälter (Eimer) sowie eine Warnweste mitzubringen. Da entlang der Hauptstraßen gesammelt wird können Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.
Die Gemeinde Ebenweiler stellt auch dieses Jahr wieder Fahrzeuge zur Verfügung. Es wäre schön, wenn sich wie in den Vorjahren, wieder viele freiwillige Helfer an dieser Gemeinschaftsaktion beteiligen würden.
Nach der Aktion lädt die Gemeinde die freiwilligen Helfer zu einem Vesper ein.
Tobias Brändle
Bürgermeister
Das Gesundheitsamt Ravensburg führt im Auftrag der Gemeindeverwaltung am
Mittwoch, 10.05.2023 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
eine Folgebelehrung durch. Die Dauer der Veranstaltung beträgt etwa 1,5 Stunden. Interessierte Personen, die bereits den Nachweis einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt besitzen, können sich bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 07584 91610 oder per E-Mail gemeinde@ebenweiler.de bis spätestens Mittwoch, 03.05.2023 anmelden.
Bitten bringen Sie zu dieser Schulung das Nachweisheft der Erstbelehrung mit.
Auch in diesem Jahr möchte die Gemeinde in den Sommerferien ein Kinderferienprogramm gestalten. Um wieder ein spannendes und abwechslungsreiches Programm aufstellen zu können bitten wir Privatpersonen, Vereine und Gruppierungen sich hier einzubringen. Vielleicht haben Sie ja ein interessantes Hobby welches Sie den Kindern vorstellen möchten? Vielleicht ist es für Ihren Verein auch wieder eine Chance den Verein vorzustellen? Zur weiteren Planung und Abstimmung laden wir alle die einen Programmpunkt beitragen möchten zum Besprechungstermin am Mittwoch, den 15.05.2023 um 19:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Bitte bringen Sie hier folgende Informationen mit: Name des Programmpunktes, eine Angabe zur max. Teilnehmeranzahl, das Alter für den der Programmpunkt vorgesehen ist, sowie zwei Termine zur Auswahl, die evtl. Kosten und Kontaktdaten für die Verwaltung.
Die Gemeinde freut sich über Ihre Teilnahme!
Maibaum stellen
Am 30. April 2023 stellen die Galgenweibla wieder den traditionellen Maibaum am Sonnenhof auf. Das Stellen beginnt um 17:00 Uhr. Die Narrenzunft lädt herzlich die ganze Gemeinde dazu ein, um die tatkräftigen Maibaumsteller zu unterstützen, den diesjährigen Maibaum in die Höhe zu befördern. Für das leibliche Wohl sorgt der Förderverein mit Essen und Getränken.
Fahrt nach Burladingen/Stetten
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Fleischwangen und Ebenweiler!
Der Kirchenchor Fleischwangen fährt am Sonntag, den 07.05.2023 nach Burladingen/Stetten, um dort für unseren lieben verstorbenen Herrn Pfarrer Locher einen Gottesdienst musikalisch mitzugestalten. Der Gottesdienst ist um 10 Uhr in der St. Silvester Kirche.
Da der Kirchenchor die Fahrt dorthin für sich mit Privatfahrzeugen organisiert, müssten alle Interessierten dieses auch so für sich organisieren. Fahrgemeinschaften wären hier sicher gut angebracht.
Der Kath. Frauenbund gestaltet am Sonntag, 07. Mai 2023 um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche Ebenweiler eine Maiandacht.
Dazu laden wir Sie recht herzlich ein.
Am 07.05.2023 findet unsere diesjährige Motorrad Segnung statt.
Hierzu laden wir alle Zweiradfahrer und Einwohner herzlich ein.
Um 13 Uhr werden die Fahrzeuge mit Fahrern, an der Kirche gesegnet.
Ob Groß oder Klein, es ist jeder mit seinem fahrbaren Untersatz willkommen!
Im Anschluss haben wir zwei Ausfahrten (eine für Motorräder und
zeitgleich eine 2. für Mofas, Roller…) für euch geplant.
Wer hierzu nicht mitkommen möchte, kann sich schon direkt nach der Segnung
bei Kaffee, Kuchen, Getränken, Grillwurst und Steaks stärken (Kornstr. 4).
Wir freuen uns auf euer Kommen.
Die Spielberichte finden Sie unter den Vereinsnachrichten des FV Altshausen.
1. Mannschaft: SG Hettingen/Inneringen – SGM Altshausen/Ebenweiler I 1:2
Nächste Spiele:
Sa. 29.04.2023 ; 17:00 Uhr: SGM Altshausen/Ebenweiler I – FV Bad Schussenried (in Ebenweiler)
So. 07.05.2023 ; 15:00 Uhr: FV Bad Saulgau – SGM Altshausen/Ebenweiler I
2. Mannschaft: SGM Weithart/Rulfingen – SGM Altshausen/Ebenweiler II 7:3
Nächste Spiele:
Sa. 29.04.2023 ; 17:00 Uhr: SGM Altshausen/Ebenweiler II – SV Ölkofen
So. 07.05.2023 ; 15:00 Uhr: SGM Schmeien/Sigm./Laiz II – SGM Altshausen/Ebenweiler II
Reserve: SGM Weithart/Rulfingen – SGM Altshausen/Ebenweiler II 0:3
Nächste Spiele:
Sa. 29.04.2023 ; 15:00 Uhr: SGM Altshausen/Ebenweiler II – SV Ölkofen
So. 07.05.2023 ; 13:15 Uhr: SGM Schmeien/Sigm./Laiz II – SGM Altshausen/Ebenweiler II
Schießtraining: Das Dienstteam in dieser Woche (24.04.-30.04.2023) sind Heinz David und Streicher Sabrina.
Weitere Termine: Am 21.05.2023 findet unser diesjähriger Familienwandertag statt.
Basisgemeinde St. Andreas, Ebenweiler
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
Herzlich Willkommen – gerade auch zur Eucharistiefeier – sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen, die zusammen mit uns den Pfad suchen und finden wollen, der hinaus ins Weite und zum Leben in Fülle führt.
In den Urgrund der Seele hast DU einen Garten gepflanzt. Samenkörner, wie Lichtfunken, sätest DU in meinen Schmerz und meine Angst. In den zerschlagenen Bruchstücken meiner Seele begann es zu keimen und zu sprossen. Wurzeln gruben sich neue Wege und schufen nie geahnte Verbindungen. Durchdrungen von deiner zärtlichen Liebe begann der Garten in meiner Seele zu blühen. Und ich erkannte, dass der Garten auch meine Zuwendung und Pflege braucht. Eines aber fehlte noch: eine sprudelnde Quelle. Da begriff ich, dass ich mein Herz öffnen musste, damit mein Seelengarten lebendig blieb.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER. Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen trifft sich immer am 1. Freitag im Monat von 15-17°° Uhr, das nächste Mal am 5. Mai im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard