Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW25
20. Juni 2024Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW27
4. Juli 2024BEKANNTMACHUNGEN
Gemeinde Ebenweiler | Landkreis Ravensburg |
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl
des Bürgermeisters am 14.07.2024
Zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters wird bekannt gemacht:
1.Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in einen Wahlbezirk eingeteilt. Der Wahlraum wird im Dorfgemeinschaftshaus Sonnenhof, Saal, Unterwaldhauser Straße 1, eingerichtet. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23.06.2024 zugestellt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält den Namen des Bewerbers, der öffentlich bekannt gemacht wurde. Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
– den Namen des im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet
oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt.
Der Wähler kann den Stimmzettel auch ohne Kennzeichnung abgeben; dann erhält der im Stimmzettel vorgedruckte Bewerber eine Stimme.
5. Jeder Wähler kann – außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
a) durch Stimmabgabe im Wahllokal der Gemeinde Ebenweiler
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlschein enthält außerdem auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
7. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält.
Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.
8. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Bürgermeisteramt |
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Ort, Datum
Ebenweiler, 25.06.2024 |
Unterschrift, Amtsbezeichnung
Leonie Pluth, Vorsitzende Gemeindewahlausschuss |
Gemeinde Ebenweiler | Landkreis Ravensburg |
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl
des Bürgermeisters am 14.07.2024
- Korrektur der Bekanntmachung –
Nachstehend wird der Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters bekannt gemacht, dessen Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss am 17.06.2024 zugelassen wurde.
x | Die Bewerbung ist in der Reihenfolge des Eingangs aufgeführt | |||||
Lfd. Nr. | Familienname, Vorname | Beruf oder Stand | Geburtsjahr | Wohnort (Hauptwohnung) | ||
1 | Brändle, Tobias | Bürgermeister | 07.06.1976 | 88273 Fronreute |
Dieser Bewerber wird in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.
Bürgermeisteramt
Ort, Datum
Ebenweiler, 18.06.2024 |
Unterschrift, Amtsbezeichnung
Leonie Pluth, Vorsitzende Gemeindewahlausschuss |
Bekanntmachung über die erfolgte öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 10.06.2024 zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Endergebnis Gemeinderatswahl 2024 der Gemeinde Ebenweiler
- Korrektur der Bekanntmachung –
Name | Stimmen | |
Baier Michael | 586 | gewählt |
Streicher Sabrina | 577 | gewählt |
Fischer Armin | 557 | gewählt |
Stehle Sonja | 546 | gewählt |
Knappe Niels | 537 | gewählt |
Bixel Benjamin | 535 | gewählt |
Staudacher Andreas | 512 | gewählt |
Geßler Ansgar | 470 | gewählt |
Maucher, Berthold | 458 | Ersatzperson |
Krall, Wolfgang | 5 | Ersatzperson |
Walter, Konrad | 4 | Ersatzperson |
Hüttner, Dieter | 4 | Ersatzperson |
Linz, Martin | 3 | Ersatzperson |
Zirn, Werner | 3 | Ersatzperson |
Geßler, Simon | 2 | Ersatzperson |
Schmidberger, Klaus | 2 | Ersatzperson |
Rundel, Thomas | 2 | Ersatzperson |
Bieg, Claudia | 2 | Ersatzperson |
Ziegler, Ingrid | 2 | Ersatzperson |
Sicka, Manuel | 2 | Ersatzperson |
Schmidberger, Eugen | 1 | Ersatzperson |
Krall, Tobias | 1 | Ersatzperson |
Blumer, Franz jun. | 1 | Ersatzperson |
Birkenmaier, Egon | 1 | Ersatzperson |
Lupberger, Raimund | 1 | Ersatzperson |
Mirau, Ralf | 1 | Ersatzperson |
Baier, Helmut | 1 | Ersatzperson |
Schmidberger, Alexander | 1 | Ersatzperson |
Fischerkeller, Patrick | 1 | Ersatzperson |
Brändle, Alexander | 1 | Ersatzperson |
Strobel, Artur | 1 | Ersatzperson |
Packheiser,Bernhard | 1 | Ersatzperson |
Meha, Nderim | 1 | Ersatzperson |
Doll, Benjamin | 1 | Ersatzperson |
Halder, Philipp | 1 | Ersatzperson |
Wahl, Diethelm | 1 | Ersatzperson |
Kramer, Klaus | 1 | Ersatzperson |
Reinhardt, Udo | 1 | Ersatzperson |
Ziegler, Markus | 1 | Ersatzperson |
Lutz, Michael | 1 | Ersatzperson |
Wahl, Stephan | 1 | Ersatzperson |
Kopf, Klaus | 1 | Ersatzperson |
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und jedem Bewerber oder Bewerberin Einspruch erhoben werden beim Landratsamt Ravensburg, Kommunal- und Prüfungsamt, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 11 Wahlberechtigte beitreten.
gez. Heidelinde Baier
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Förderverein für die Partnerschaft
zwischen den Gemeinden Ebenweiler und Thiron-Gardais
50-jähriges Jubiläums Partnerschaftstreffen 2024
Unser Partnerschaftstreffen findet vom
05.07 bis 08.07.2024 statt.
Am 05.07.24 werden unsere französischen Freunde gegen 18:00 Uhr in Ebenweiler am Sonnenhof von den Gastgebern Empfangen und mit Getränken und Backwerk versorgt.
Am Samstag ca. 13:00 Uhr steht eine Besichtigung unserer Schule,
der Bürgerenergie und des Waldkindergartens auf dem Programm.
Unsere Partnerschaftsfreunde hatten sich gewünscht unsere Gemeinde näher kennen zu lernen.
Ab 18:00 Uhr beginnt die traditionelle Ehrung der Gefallenen am Kriegerdenkmal und danach findet ein Gottesdienst statt. Alle Gemeindemitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Am Sonntag findet ab 12 Uhr die Jubiläumsfeier im Sonnenhof statt.
Am Montag, 08.07.24, Verabschiedung am Sonnenhof Parkplatz.
Wir freuen uns über alle neuen und bekannten Gastgeber, die unsere Partnerschaft mit Thiron – Gardais beleben und nächstes Jahr ebenfalls in Frankreich aufnehmen werden. (Mit und ohne Sprachkenntnisse!)
Bitte melden Sie sich im Rathaus für den Kauf der Essensbons für das Essen an der Jubiläumsveranstaltung am Sonntag im Sonnenhof.
150 jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Ebenweiler
Die Ebenweiler Feuerwehr feiert am Sonntag, den 30. Juni 2024 ihr 150 jähriges Bestehen. Bürgermeister Brändle wird um 10:30Uhr die Begrüßung vornehmen. Anschließend findet ein Frühschoppen, Mittagstisch und Kaffee und Kuchen mit Unterhaltung durch den Musikverein Ebenweiler statt. Die Verlosung des E-Bikes aus dem Stadtradeln Wettbewerb findet ebenfalls in diesem Rahmen um 15Uhr statt.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen ein paar schöne Stunden bei der Freiwilligen Feuerwehr Ebenweiler zu verbringen!
Verlosung E-Bike
Im Rahmen des Stadtradeln Wettbewerbs wird ein gebrauchtes E-Bike verlost. (Marke Stevens E Hazard, Baujahr 2022, 430km)
Lose können bei der Gemeindeverwaltung oder bei den Gemeinderäten gekauft werden. (Max. 5 Stück pro Person / Preis pro Los 10 Euro). Bürger der Gemeinde Ebenweiler oder der Kirchengemeinde Ebenweiler können an der Verlosung teilnehmen.
VEREINSNACHRICHTEN
EBENWEILER FLOHMARKT
Sommer – Sonne – Weiherkruschteln:
Samstag 13.Juli.2024
Von 8:00 – 14:00 Uhr
Auf der Weiherwiese in Ebenweiler
Wir freuen uns auf euch!
Skiclub Ebenweiler
Spielbericht Tennis Hobby Damen-Doppelrunde
Hoch motiviert und bei strahlendem Sonnenschein reisten unsere Damen am Samstag ins Allgäu nach Leutkirch.
Melanie & Theresa sowie auch Anja & Erika konnten die ersten Doppel als eingespielte Teams klar und deutlich gewinnen. Die nächsten zwei Doppel spielten Theresa & Anja und Erika & Melanie. Nach tollen Ballwechseln gingen auch diese 2 Punkte nach Ebenweiler. Somit konnten wir unsere Siegesserie fortsetzen und einen starken 4:0 Sieg gegen unsere sympatischen und sehr netten Gastgeber feiern. Die einzelnen Ergebnisse der insgesamt 4 Doppel:
Melanie Buck & Theresa Schmitz: 6:0 6:3
Anja Rapp & Erika Duelli-Klotz 6:0 6:0
Theresa Schmitz & Anja Rapp 6:3 6:1
Erika Duelli-Klotz & Melanie Buck 6:2 6:1
Super gemacht – weiter so!
Spielbericht Tennis Herren:
Am Sonntag waren wir zu Gast beim TC Ummendorf und mussten leider unsere erste Niederlage einstecken.
In den Einzelpartien spielten:
Benni Bixel 6:0 7:6
Roland Metzler 6:2 6:1
Michael Klotz 4:6 6:4 Match-Tiebreak 8:10
Andreas Staudacher 1:6 2:6
Somit musste die Entscheidung mal wieder im Doppel fallen. Hier hatte der Gegner leider leicht die Nase vorn.
Andi/Roland 4:6 6:7
Benni/Michael 6:3 4:6 Match-Tiebreak 8:10
Endergebnis 2:4
Termine: Heimspiel der Hobby Mixed Mannschaft: Samstag, 29.6. um 10 Uhr gegen Horgenzell. Heimspiel der Herren: Sonntag, 30.6. um 9 Uhr gegen Feuerstein-Hürbel. Die Teams freuen sich immer über Zuschauer.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
- Freitag, 5. Juli, 19°° Uhr: Das Abendlob – im Brunnenhof (Heft 3: Ökumene)
- Sonntag, 7. Juli, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier in der Zeltkapelle (Wir wollen feiern! 10)
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
Herzlich Willkommen sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER.
Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen trifft sich am 1. Freitag im Monat von 15-17°° Uhr,
das nächste Mal am 5. Juli 2024 im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard