Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 15
14. April 2026BEKANNTMACHUNGEN
Richtigstellung der Auslegungsfristen
der Amtliche Bekanntmachung vom 03.04.2026
Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Gewässerverlegung und Öffnung des „Seegrabens“ beim geplanten Kinderhaus auf den Flst. Nrn. 1010/1, 1012/1, 1013/1, 1174/2, je Gemarkung Ebenweiler, einschließlich wasserrechtlicher Erlaubnis gem. § 28 Wassergesetz (WG) für das Einlaufbauwerk auf Flst. Nr. 1012/1, Gemarkung Ebenweiler;
Antragstellerin: Gemeinde Ebenweiler
Die Gemeinde Ebenweiler beantragt die Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Gewässerverlegung und Öffnung des „Seegrabens“ (Gewässer II. Ordnung) beim geplanten Kinderhaus auf den Flst. Nrn. 1010/1, 1012/1, 1013/1, 1174/2, je Gemarkung Ebenweiler, einschließlich der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 28 Wassergesetz (WG) für das Einlaufbauwerk auf Flst. Nr. 1012/1, Gemarkung Ebenweiler.
Der bestehende „Seegraben“ durchquert das Plangebiet von Süden kommend in verdolter Form und unterquert im weiteren Verlauf die „Unterwaldhauser Straße“ nach Norden. Die Gewässeröffnung und -verlegung der verdolten Gewässerstrecke soll mittels eines offenen, naturnah gestalteten Grabenprofils erfolgen und über ein neu zu errichtendes Einlaufbauwerk auf Flst. Nr. 1012/1, Gemarkung Ebenweiler, in die bestehende Verdolung (Unterquerung der „Unterwaldhauser Straße“ (Kreisstraße K 7963)), einleiten. Der neue Verlauf des „Seegrabens“ ist entlang der westlichen Grenze des Bebauungsplanes und dann entlang der „Unterwaldhauser Straße“ vorgesehen.
Der Antrag vom 28.02.2026 wird hiermit bekannt gemacht.
Die Antragsunterlagen liegen vom 04.04.2026 bis 04.05.2026 (ursprünglich „vom 03.04.2026 bis 02.05.2026“) bei der Gemeinde Ebenweiler, Unterwaldhauser Str. 2, 88370 Ebenweiler, jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 107, Nordflügel, Zi. Nr. 328, 88212 Ravensburg, oder bei der Gemeinde Ebenweiler, Unterwaldhauser Str. 2, 88370 Ebenweiler, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
- dass, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Ravensburg, den 17.04.2026 Landratsamt Ravensburg
Landrat Harald Sievers
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am
Montag, 20.04.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
Tagesordnung:
| 1. |
Einwohnerfragestunde |
| 2. |
Vorstellung Trägerschaftsmodell |
| 3. |
Bauvorhaben „Neubau Garage“ Am Schlittenberg 5; Flst. 893/4 |
| 4. |
Bauvorhaben „Abbruch und Neubau Schuppenanlage“, Oberweiler 2, Flst. 428 |
| 5. |
Investitionskostenanteil Ganztagesbetreuunng |
| 6. |
Kommunale Wärmeplanung |
| 7. |
Protokollkontrolle |
| 8. |
Bekanntgaben |
| 9. |
Verschiedenes |
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu der öffentlichen Sitzung recht herzlich eingeladen.
Bürgermeisteramt
Zunehmende Zweckentfremdung öffentlicher Parkflächen
In den letzten Monaten wurde in unserer Gemeinde vermehrt festgestellt, dass öffentliche Parkflächen zunehmend nicht mehr ausschließlich zum kurzfristigen Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Stattdessen werden diese Flächen immer häufiger als dauerhafte Abstellorte für Fahrzeuge und Anhänger verwendet.
Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Einschränkung der Verfügbarkeit von Parkraum. Öffentliche Parkplätze sind jedoch für eine zeitlich begrenzte Nutzung vorgesehen z.B. Besuch des Friedhofes oder Kindergartens. Die Gemeindeverwaltung wird daher künftig verstärkt gegen eine missbräuchliche Dauerbelegung öffentlicher Parkflächen vorgehen. Dies umfasst insbesondere regelmäßige Kontrollen sowie die konsequente Einleitung von Maßnahmen bei Verstößen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Parkflächen nicht zulässig ist. Die Bevölkerung wird gebeten, die bestehenden Regelungen einzuhalten und durch verantwortungsbewusstes Parkverhalten zu einer fairen Nutzung des öffentlichen Parkraums beizutragen.
Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten des Rathauses in der KW 17
Am Montag, den 20.04.2026 schließt das Rathaus aufgrund eines internen Teamprojekts bereits um 11:00 Uhr. Ab 14:00 Uhr sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
VEREINSNACHRICHTEN
Motorrad, Zweirad Segnung
der Motorradfreunde Graue Panther Ebenweiler
Am 10.05.2026 findet unsere diesjährige Motorrad Segnung statt. Hierzu laden wir alle Zweiradfahrer und Einwohner wieder herzlich ein. Um 13 Uhr werden die Fahrzeuge mit Fahrern, an der Kirche (Schulhof) gesegnet. Im Anschluss haben wir zwei Ausfahrten (eine für Motorräder und zeitgleich eine 2. für Zweitakter, Roller…) für euch geplant.
Wer nicht an den Touren teilnehmen möchte, kann sich schon direkt nach der Segnung bei Kaffee, Kuchen, Getränken, Grillwurst und Steaks stärken (Kornstr. 4).
Wir freuen uns sehr auf euer Kommen.
Blutreitergruppe Ebenweiler
Unsere diesjährige Blutreiterversammlung findet am Donnerstag, 16. April 2026
um 20.00 Uhr in Schlupfen statt.
Dazu sind alle Blutreiter, Ministranten und ehemaligen Blutreiter recht herzliche eingeladen.
Gruppenführer Harald Birnbaum
Schützenverein Ebenweiler e.V.
Schießtraining: Es kann wie üblich am Donnerstag und Freitag jeweils ab 20.00 Uhr trainiert werden. Unser Jugendtraining beginnt am Freitag immer ab 18.00 Uhr.
Dienst im Schützenhaus haben diese Woche Lutz Heiko und Brändle Tanja. Weitere Infos und aktuelle Termin sind unter schuetzenvereinebenweiler.de zu finden.


