
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 14
7. April 2026BEKANNTMACHUNGEN
Gemeinderat aktuell
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 09.03.2026
Einwohnerfragestunde
Es waren keine BürgerInnen anwesend.
Vorstellung zukünftiges Trägerschaftsmodell des katholischen Verwaltungszentrum Riedlingen
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die April-Sitzung vertagt.
Beratung und Beschluss über Wasser- und Abwassergebühren / Wasser- Abwassersatzung
Die Abwasser- und Wassergebühren werden in regelmäßigen Abständen durch das Steueramt im GVV neu kalkuliert. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum Jahr 2021.
Bürgermeister Brändle begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dambacher, Leiterin des Steueramtes und Frau Sali, designierte Nachfolgerin von Frau Dambacher.
Frau Dambacher erläuterte dem Gemeinderat die Neukalkulation der Abwassergebühren, hierbei stellte sie den Kalkulationszeitraum 2026/2027 den tatsächlichen Kosten aus 2025 gegenüber.
Beim Abwasser handelt es sich um ein Hoheitsbetrieb, d.h., dass kein Gewinn eingefahren werden darf. Derzeit gibt es eine Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019, die abgebaut werden muss. Frau Dambacher schlug vor, die jetzigen Gebühren so zu belassen um den Überschuss abzuarbeiten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
- Die Gebühr nach § 42 Abs. 1 (Schmutzwassergebühr) soll bei 3,40 €/m³ belassen werden.
- Die Gebühr nach § 42 Abs. 2 (Niederschlagswassergebühr) soll bei 0,50 €/m³ belassen werden.
- Die Gebühr nach § 42 Abs. 3 (sonstige Einleitungen) soll bei 3,40 €/m³ belassen werden.
- Der Ausgleich von Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen wird beschlossen.
- Die Festlegung der Gebührenhöhe unter der Gebührenobergrenze bedeutet keinen Verzicht auf die volle Ausschöpfung der Gebührenobergrenze. Die volle Deckung der Kosten soll in den Folgejahren stattfinden.
- Die Gebührenkalkulation wurde dem Gemeinderat vor der GR-Sitzung zugestellt und ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Im Anschluss stellte Frau Dambacher die Kalkulation für die Wasserversorgung vor.
Auch hier wurde der Abrechnungszeitraum 2026/2027 den tatsächlichen Kosten aus dem Jahr 2025 gegenübergestellt, je mit und ohne Berücksichtigung von Überschüssen und Fehlbeträgen. Im Gegensatz zu den Abwassergebühren müssen hier etwaige Überschüsse nicht abgebaut werden.
Frau Dambacher schlug auf Grundlage der Kalkulation vor, die Wassergebühr von bisher 0,62 €/m³ auf 1,10 €/m³ zu erhöhen. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich 7% Mehrwertsteuer.
Für eine schnellere Umsetzung wurde das Inkrafttreten der neuen Satzung zum 01.07.2026 vorgeschlagen. Dies bedeutet, dass die Abrechnung für 2026 gewichtet wird, 50 % nach der alten Gebühr und 50% nach der neuen Gebühr. Frau Dambacher wird hierzu eine Information für den VBA verfassen um die Bürgerschaft entsprechend zu informieren.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
- Die Gebühr nach § 43 Abs. 1 soll ab 01.07.2026 auf 1,10 €/m³ festgesetzt werden.
- Die Gebühr nach § 43 Abs. 2 soll ab 01.07.2026 auf 1,10 €/m³ festgesetzt werden.
- Die Änderungssatzung wird wie vorgelegt und vorgetragen beschlossen.
- Der Ausgleich von Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen wird beschlossen.
- Die Änderungssatzung wurde mit der Einladung dem Gemeinderat zugestellt und ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
- Die Gebührenkalkulation wurde mit der Einladung dem Gemeinderat zugestellt und ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Beratung und Beschluss über die Hundesteuer und Hundesteuersatzung
Die Hundesteuersatzung stand auf dem Prüfstand. Seit dem Jahr 2009 wurde die Hundesteuer nicht mehr erhöht. Die Verwaltung schlug vor, die Hundesteuersatzung an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen, mit dem Ziel einer einheitlichen Hundesteuer im Gemeindeverwaltungsverband. Die Gemeinden Altshausen, Fleischwangen, Königseggwald und Riedhausen haben ihre Satzungen bereits angeglichen.
Frau Dambacher vom GVV stellte die Gebühren der aktuellen Satzung und die vorgeschlagene Erhöhung vor:
Aktuelle Satzung:
| Ersthund | Zweithund | weiterer Hund | Kampfhund | Zwinger | Hundesteuer-marken |
| 60,00 € | 120,00 € | 120,00 € | 1000,00 € | – | NEIN |
| Ersthund | Zweithund | weiterer Hund | Kampfhund | Zwinger | Hundesteuer-marken |
| 96,00 € | 192,00 € | 192,00 € | 1000,00 € | 288,00 € | NEIN |
Vorgeschlagene Erhöhung:
Zum Stand 15.12.2025 seien knapp 100 Hunde in Ebenweiler angemeldet. Die Hundesteuereinnahme bei vorgeschlagener Erhöhung generiere eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 2.807,00 €.
Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung einstimmig den Beschluss
Die Hundesteuer für den Ersthund wird auf 96,00 € festgelegt. Für den Zweithund und alle weiteren Hunde wird eine Hundesteuer von 192,00 € festgelegt. Für Kampfhunde bleibt die Hundesteuer bei 1.000,00 € für den ersten Kampfhund und für jeden weiteren Kampfhund bleibt die Hundesteuer bei 2000 €. Für Zwingerhunde bleibt die Hundesteuer bei 288,00 €.
Des Weiteren wird die neue Hundesteuersatzung so wie vorgelegt und vorgetragen beschlossen.
Neubau Dunglege Flurstücke 1185/1; 1186; 1321/2; Im Mittelösch 5/1
Bürgermeister Brändle stellte das Baugesuch anhand von Lageplänen vor.
Der Bauherr, Inhaber eines Pferdebetriebes, beabsichtigt die Errichtung einer Dunglege im Außenbereich. Die Dunglege wird im hinteren Bereich einer an der Landstraße nach Fleischwangen liegenden Pferdekoppel geplant.
Die Fachbehörden werden derzeit durch das Bauamt angehört. Von Seiten der Gemeinde war zu klären, ob der Standort für die Dunglege vorstellbar ist, BürgerInnen dadurch beeinträchtig werden oder das Vorhaben per se abgelehnt wird.
Nach eingehender Beratung erteilte der Gemeinderat mit
Sechs Ja-Stimmen; einer Nein-Stimme und einer Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen zum Baugesuch.
Forsteinrichtungsplanung im Kommunalwald
Die meisten Gemeindewälder in Baden-Württemberg werden durch die Forstbehörde betreut. Hierzu gehört auch die Aufstellung einer Forsteinrichtungsplanung, d.h. Forstleute nehmen die Situation in den kommunalen Wäldern auf und erstellen eine Forsteinrichtungsplanung. Diese ist 10 Jahre gültig und gibt Hinweise auf die in diesem Zeitraum notwendigen Pflege- und Holzerntemaßnahmen.
Die Gemeinde Ebenweiler hat lediglich 2 sehr kleine Waldflächen, die wirtschaftlich nahezu keine Bedeutung für die Gemeinde haben. Eine Fläche befindet sich in Richtung Oberweiler / Abzweigung Malmishaus, die andere Fläche im Bereich zwischen der Haggenmoser Straße und Mauren im Distrikt „Großes Ried“.
Außer einer einmaligen Durchforstung in diesem Bereich werden keine weiteren größeren Maßnahmen vorgeschlagen. Der Plan soll die nächsten 10 Jahre umgesetzt werden und hat nahezu keine finanziellen Auswirkungen.
Der Gemeinderat nahm die Forsteinrichtungsplanung zur Kenntnis und stimmte dieser einstimmig zu.
Protokollkontrolle
Zum Protokoll vom 09.02.2026 gab es keine Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche seitens des Gremiums.
Bekanntgaben
Bürgermeister Brändle gab die Ergebnisse der Landtagswahl bekannt und bedankte sich bei der Verwaltung und den ehrenamtlichen Wahlhelfern für die Durchführung.
Verschiedenes
Folgende Punkte wurden im Gremium angesprochen:
- Ablauf Einwohnerfragestunde
- Die Zustände der Flurbereinigungswege und die Möglichkeiten der Instandhaltung / Pflege
- Rückbau Bohrloch im Bereich des Waldkindergartens
- Teilnahme Gemeinderäte an der Generalversammlung der FFW Ebenweiler
Fundsache:
Auf dem Rathaus wurde eine Karte abgegeben, die auf dem Feldweg hinter dem Wohngebiet Am Galgenberg aufgefunden wurde. Der Eigentümer/Die Eigentümerin kann die Fundsache während den Öffnungszeiten abholen.
Voranzeige Feld- und Waldputzede
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir laden Sie herzlich zur diesjährigen Feld- und Waldputzede am Samstag, den 18. April 2026, ein. Gemeinsam möchten wir unsere Natur von Müll befreien und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Treffpunkt ist am Dorfgemeinschaftshaus Sonnenhof um 09:00 Uhr. Von dort aus werden wir in Gruppen die umliegenden Felder und Wälder säubern. Bitte bringen Sie geeignete Kleidung und Handschuhe mit.
Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!

Förderverein für die Partnerschaft
zwischen den Gemeinden Ebenweiler und Thiron-Gardais Jahreshauptversammlung 2026
Einladung zur Jahres- Mitgliederversammlung des Fördervereines für die Partnerschaft zwischen den Gemeinden Ebenweiler und Thiron-Gardais
am Freitag, 10.04.2026 um 19:00 Uhr im Rathaus in Ebenweiler.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht der Vorsitzenden
4. Totenehrung
5. Bericht des Schriftführers
6. Bericht des Kassierers
7. Bericht des Kassenprüfers
8. Entlastung
9. Wahlen Vorsitzende(n) (1 ) , des Schriftführer(s), des Kassierers(in), und der Kassenprüfer(in)
10. Wünsche, Anträge und Verschiedenes
Anträge sind schriftlich bis spätestens 27.03.2026 an einen der Vorsitzenden zu richten.
Gäste und Interessierte sind zur öffentlichen Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen.
VEREINSNACHRICHTEN
Seniorenkreis Ebenweiler, Fleischwangen, Guggenhausen und Unterwaldhausen
Liebe Seniorinnen und Senioren,
Unser nächstes Treffen findet wie bereits angekündigt am Mittwoch den 15. April um 14:00 Uhr
In der Gaststätte „Saustall in Egg“ statt.
Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft
Vorstand
Erich Köberle

