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25. September 2024Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.07.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptortes Ebenweiler, südlich der „Unterwaldhauser Straße“ (K 7963) sowie nördlich der bestehenden Sportplatzflächen und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 85 (Teilfläche), 1009/1, 1010/1, 1012/1, 1013/1 und 1174/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der notwendige Ausgleich wird über das derzeit im Aufbau befindliche bauplanungsrechtliche Ökokonto der Gemeinde gedeckt. Es ist die Zuordnung von Ökopunkten aus der Rekultivierungsmaßnahme am Ebenweiler Weiher geplant. Da die Punkte noch nicht abschließend durch das Landratsamt Ravensburg genehmigt sind, erfolgt die formale Zuordnung bis zum Satzungsbeschluss.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 10.09.2024 bis 09.10.2024 im Internet auf der Internetseite www.ebenweiler.de der Gemeinde Ebenweiler veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 10.09.2024 bis 09.10.2024 im Rathaus der Gemeinde Ebenweiler (Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler), Zimmer Sitzungssaal, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12 Uhr und Donnerstag von 15Uhr bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 15.07.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB des Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu Geotechnik, Boden (angrenzenden Moorboden), mineralischen Rohstoffen, Grundwasser, Geotopschutz), des Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 – Bauleitplanung (zu Gewässer- und Bodenschutz und Oberirdischen Gewässern), des Landratsamt Ravensburg, SG 3 Naturschutz (zum angrenzenden Biotop, dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, dem nahegelegenen Natura 2000-Gebiet, der notwendigen artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung, dem Biotopverbund und den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), des Landratsamt Ravensburg, SG 4 Oberflächengewässer (zum Oberflächenwasserabfluss, Gewässerrandstreifen, Hochwasserschutz, Anregungen zur Gewässeröffnung und -verlegung sowie dem notwendigen Wasserrechtsverfahren, dem geplanten Wasserspielbereich sowie der Starkregenrisikovorsorge), des Landratsamt Ravensburg, SG 7 Altlasten, Bodenschutz (zur Bodenbeschaffenheit und dem angrenzenden Moorboden), des Landratsamt Ravensburg, SG 8 SB Kommunales Abwasser (zu behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zur Versickerung und zum Entwässerungskonzept sowie zur Beschaffenheit von mit Niederschlagswasser in berührung kommenden Bauteilen), des Landratsamt Ravensburg, Vermessungs-/Flurbereinigungsamt (zur Lage des Plangebietes innerhalb des Flurbereinigungsgebietes), des Landratsamt Ravensburg, Straßenamt – Straßenrecht (u.a. zur Entwässerung, Bepflanzung, Versorgungs- und Abwasserleitungen, der Offenlegung des Seegrabens sowie zu erwartende Immissionen), des Landratsamt Ravensburg, Straßenverkehrsrecht (zum freihalten der Sichtdreiecke insb. von Bepflanzung)
- Artenschutzrechtliches Kurzgutachten der Sieber Consult GmbH vom 15.11.2023 (zum potentiellen Vorkommen von geschützten Tierarten innerhalb des Plangebietes (insb. im Bereich des Biotopes) und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen)
- Geotechnischer Bericht der fm geotechnik GbR vom 16.03.2023 (zur Baugrundschichtung, der bautechnischen Beschreibung, Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung, zur Umwelttechnische Untersuchung sowie zu Schicht- und Grundwasserverhältnisse und der Durchlässigkeit der anstehenden Böden sowie Empfehlungen zur Gründung und baubegleitenden Maßnahmen)
- Antrag auf Ausnahme nach §30 Abs. 4 BNatSchG bzw. § 33 Abs. 3 Ziff. 2 NatSchG Baden-Württemberg der Sieber Consult GmbH vom 08.07.2024 zur Verlegung des Biotopes „Feldhecken am südlichen Ortsende Ebenweiler“ (Biotop-Nr. 1-8123-436-8722)
- Genehmigungsplanung zur Öffnung des Seegraben der Rapp + Schmid Infrastrukturplanung GmbH vom 08.08.2024 (Unterlagen zum wasserrechtlichen Verfahren mit Baugrunduntersuchung, Angaben zu Altlasten/Schadstoffen, den Grundwasserverhältnissen sowie einem Bodenschutzkonzept, Beschreibung von Bestand sowie der durchzuführenden Maßnahmen auf Grundlage von Hydraulischen Berechnungen, Berücksichtigung von Starkregenereignissen sowie zur Überflutungsthematik)
- UVP-Vorprüfung zum Wasserrechtsantrag „Offenlegung und Verlegung des „Seegrabens“ Ebenweiler West“ der Sieber Consult GmbH vom 23.08.2024
- Rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportgelände – West“ vom 12.12.1988
- Rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportgelände – WestII“ vom 18.01.2002
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@ebenweiler.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ebenweiler, den 30.August 2024