
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
14. August 2025
Portal zur Erfassung der Zählerstände
5. Dezember 2025„Buchäcker Erweiterung” Gemeinde Ebenweiler.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat am 10.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
„Buchäcker Erweiterung” Gemeinde Ebenweiler
entsprechend dem Lageplan des Planungsbüros Groß vom 10.11.2025 aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a BauGB ist eine Umweltprüfung und Artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Erweiterung Gewerbegebiet Ebenweiler – Einschätzung Nasswiese vom Büro Menz Umweltplanung, 22.08.2025.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtsplan schwarz gestrichelt umrandet.
Der Planbereich wird im Wesentlichen in etwa abgegrenzt:
· Im Norden: von Flurstück Nr. 527
· im Westen: durch den bestehenden Feldweg
· im Osten: durch Teilfläche des Flurstücks Nr. 527
· im Süden: durch die bestehende Erschließungsstraße Buchäcker, Flst. Nr. 527/1

Ziele der Planung:
· Klärung und Festlegung der zukünftigen städtebaulichen Rahmenbedingungen zur Erweiterung des Gewerbegebietes.
· Weiterentwicklung der Gewerbefläche unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungsstruktur.
· Prüfung, Auseinandersetzung und Vermeidung / Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum.
· Die Vermeidung von Nutzungskonflikten
Der Bebauungsplan soll der Bewältigung des Konflikts zwischen der Bereitstellung von Bauland und dem Erhalt der natürlichen Eigenart der Landschaft dienen.
Die örtlichen Bauvorschriften sollen sicherstellen, dass sich das Plangebiet gestalterisch eingefügt, aber auch zeitgemäße und wirtschaftliche Bauweisen ermöglichen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom 28.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026 bei der Gemeindeverwaltung Ebenweiler Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag: 8 – 12 Uhr & 14 – 16 Uhr, Dienstag: 8 – 12 Uhr, Donnerstag: 8 – 12 Uhr & 15 – 18 Uhr, Freitag: 8 – 12 Uhr) ausgelegt. Für jedermann besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern gemäß § 3 Ab. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Die Planunterlagen können im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Gemeinde Ebenweiler unter www.ebenweiler.de eingesehen werden.
Stellungnahmen können währen der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben wer-den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Allgemeinde Hinweise:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher grundsätzlich alle Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Die Stellungnahmen von Privatpersonen sind hierbei für die Öffentlichkeit anonymisiert, die personenbezogenen Daten sollten jedoch für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung einsehbar sein.
Zur Rechtssicherheit des Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen personenbezogenen Daten wie Namen und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.
Die Datenschutzerklärung der Gemeinde Ebenweiler finden Sie auf der Homepage unter Datenschutz (https://www.ebenweiler.de/datenschutz/).
Gez. Bürgermeister Tobias Brändle



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