
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW28
8. Juli 2025
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 30
24. Juli 2025BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 13.06.2025 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptortes Ebenweiler, süd-lich der „Unterwaldhauser Straße“ (K 7963) sowie nördlich der bestehenden Sportplatzflächen und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 85 (Teilfläche), 1009/1, 1010/1, 1012/1, 1013/1 und 1174/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der notwendige Ausgleich wird über das bauplanungsrechtliche Ökokonto der Gemeinde gedeckt (Zuordnung von Ökopunkten aus der Rekultivierungsmaßnahme am „Ebenweiler Weiher“).
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.06.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 29.07.2025 bis 15.08.2025 im Internet auf der Internetseite www.ebenweiler.de der Gemeinde Ebenweiler veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.06.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 29.07.2025 bis 15.08.2025 im Rathaus der Gemeinde Ebenweiler (Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler), Zimmer Sitzungssaal, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag Dienstag Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und montags von 14 bis 16Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.06.2025 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.ebenweiler.de
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 13.06.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB des Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu Geotechnik, Boden (angrenzenden Moorboden), mineralischen Rohstoffen, Grundwasser, Geotopschutz), des Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 – Bauleitplanung (zu Gewässer- und Bodenschutz und Oberirdischen Gewässern), des Landratsamt Ravensburg, SG 3 Naturschutz (zum angrenzenden Biotop, dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, dem nahegelegenen Natura 2000-Gebiet, der notwendigen artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung, dem Biotopverbund und den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), des Landratsamt Ravensburg, SG 4 Oberflächengewässer (zum Oberflächenwasserabfluss, Gewässerrandstreifen, Hochwasserschutz, Anregungen zur Gewässeröffnung und -verlegung sowie dem notwendigen Wasserrechtsverfahren, dem geplanten Wasserspielbereich sowie der Starkregenrisikovorsorge), des Landratsamt Ravensburg, SG 7 Altlasten, Bodenschutz (zur Bodenbeschaffenheit und dem angrenzenden Moorboden), des Landratsamt Ravensburg, SG 8 SB Kommunales Abwasser (zu Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zur Versickerung und zum Entwässerungskonzept sowie zur Beschaffenheit von mit Niederschlagswasser in Berührung kommenden Bauteilen), des Landratsamt Ravensburg, Vermessungs-/Flurbereinigungsamt (zur Lage des Plangebietes innerhalb des Flurbereinigungsgebietes), des Landratsamt Ravensburg, Straßenamt – Straßenrecht (u.a. zur Entwässerung, Bepflanzung, Versorgungs- und Abwasserleitungen, der Offenlegung des Seegrabens sowie zu erwartende Immissionen), des Landratsamt Ravensburg, Straßenverkehrsrecht (zum freihalten der Sichtdreiecke insb. von Bepflanzung)
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (mit Verweis auf die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, s.o.), des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 21 Bauleitplanung (mit Verweis auf die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, s.o.), des Landratsamtes Ravensburg, SG 1 Bauleitplanung und Koordination (zu den angegebenen Paragraphen hinsichtlich der Zuordnung von Ökokontomaßnahmen), des Landratsamtes Ravensburg, SG 4 Oberflächengewässer (zur Öffnung des Seegraben mit Hinweis auf das Wasserrechtsverfahren sowie mit Verweis auf die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, s.o.), des Landratsamtes Ravensburg, Straßenamt-Straßenverkehrsrecht (mit Hinweisen zur Bepflanzung in Sichtbereichen), des Landratsamtes Ravensburg, SG 7 Altlasten (zu Geotechnischen Bericht, welcher auf einen stellenweise erhöhten Nickelgehalt dokumentiert; Beprobung von Aushub ist erforderlich), des Landratsamtes Ravensburg, SG 3 Naturschutz (mit Hinweisen zur Biotopverlegung, zum Artenschutz insb. hinsichtlich Fledermäusen, Beleuchtung, Vogelschutz, zur Ausgleichs- und Ersatzmaßname, zur Ökokontomaßnahme und zum Umweltbericht), des Landratsamtes Ravensburg, SG 7 Bodenschutz (zur Redaktionellen Änderung im Lageplan des Bodenmanagements und zur Redaktionellen Änderung der Flächengröße in der Eingriffsbilanzierung), des Landratsamt Ravensburg, Straßenamt-Straßenrecht (zur Freihaltung von Sichtdreiecken auch mit Bepflanzung, zur Entwässerung und zu Versorgungs- und Abwasserleitungen), der Polizeidirektion Ravensburg (zur Einhaltung der Abstände mit Baumpflanzungen zur Fahrbahn)
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Veröffentlichung durch öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von einem Bürger zur Entwässerung, Retention, die Feldhecke und die darin vorkommenden Tierarten und die potenzielle Störung, zur Verlegung des Bachverlaufs, zum Grundwasserspiegel, zum Überflutungsschutz und zur Verdolung des Grabens und den zu bewältigenden Wassermengen)
- Artenschutzrechtliches Kurzgutachten der Sieber Consult GmbH vom 15.11.2023, aktualisiert am 17.10.2024 (zum potentiellen Vorkommen von geschützten Tierarten innerhalb des Plangebietes (insb. im Bereich des Biotopes) und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen)
- Geotechnischer Bericht der fm geotechnik GbR vom 16.03.2023 (zur Baugrundschichtung, der bautechnischen Beschreibung, Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung, zur Umwelttechnische Untersuchung sowie zu Schicht- und Grundwasserverhältnisse und der Durchlässigkeit der anstehenden Böden sowie Empfehlungen zur Gründung und baubegleitenden Maßnahmen)
- Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 4 BNatSchG bzw. § 33 Abs. 3 Ziff. 2 NatSchG Baden-Württemberg der Sieber Consult GmbH vom 08.07.2024 zur Verlegung des Biotopes „Feldhecken am südlichen Ortsende Ebenweiler“ (Biotop-Nr. 1-8123-436-8722)
- Genehmigungsplanung zur Öffnung des Seegraben der Rapp + Schmid Infrastrukturplanung GmbH vom 08.08.2024, angepasst am 03.06.2025 (Unterlagen zum wasserrechtlichen Verfahren mit Baugrunduntersuchung, Angaben zu Altlasten/Schadstoffen, den Grundwasserverhältnissen sowie einem Bodenschutzkonzept, Beschreibung von Bestand sowie der durchzuführenden Maßnahmen auf Grundlage von Hydraulischen Berechnungen, Berücksichtigung von Starkregenereignissen sowie zur Überflutungsthematik)
- UVP-Vorprüfung zum Wasserrechtsantrag „Offenlegung und Verlegung des „Seegrabens“ Ebenweiler West“ der Sieber Consult GmbH vom 23.08.2024
- Rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportgelände-West“ vom 12.12.1988
- Rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportgelände-West II“ vom 18.01.2002
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@ebenweiler.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich um eine erneute Veröffentlichung des Entwurfes handelt wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Diese sind im Einzelnen:
- Anpassung der Gemeinbedarfsfläche und der Grünflächen (u.a. Gewässerrandstreifen) im nördlichen Bereich
- Verschiebung der Baugrenze nach Norden und Westen
- Streichung Fuß- und Radweg, Anpassung Grünflächen
- Aufnahme Verkehrsfläche im nördlichen Bereich, Anpassung Grünflächen
- Verschiebung der Fläche für Versorgungsanlagen
- Änderung der festgesetzten Baumpflanzungen entlang der Straße von variablem Standort auf verbindlichen Standort, Anapassung der Standorte an Straßenabstände
- Festsetzung einer internen Ausgleichsmaßnahme entlang des Grabens
- Aufnahme einer Anbauverbotszone
- Aufnahme eines Zufahrtsverbots
- Anpassung der Bilanzierung der Ökopunkte
- Aufnahme eines Hinweises auf das Flurbereinigungsgebiet „Ebenweiler“
- Ergänzung der Abstandsvorgaben von Bäumen zur Straße
- Aufnahme eines Hinweises zum Umgang mit Nickelbelastetem Bodenmaterial
- Aufnahme eines Hinweises zu Werbeanlagen bis zu einer Entfernung 30 m an Kreisstraßen
- Änderungen bei der Begründung
- Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ebenweiler, den 18.06.2025
Brändle Bürgermeister

Klimawandel und Energiewende – Herausforderungen und Chancen, Vortrag am 29.7. um 19.30 Uhr im Sonnenhof in Ebenweiler
Peter Schäfer ist im Schussental aufgewachsen, hat Maschinenbau studiert und war bis vor kurzem Geschäftsführer der Porsche Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Zeit seines Berufslebens ging es bei ihm um die möglichst effektive Umsetzung von Energie und in den letzten Jahren zunehmend auch um die Frage einer möglichst klimafreundlichen Energiegewinnung.
In seinem Vortrag am Dienstag, den 29.7. um 19.30 Uhr im Sonnenhof in Ebenweiler wird er uns mit dem neuesten Stand der Klimaforschung vertraut machen und mit den vielfältigen Maßnahmen, mit denen die Energiepolitik, aber auch viele einzelne von uns dazu beitragen, dass die sehr schnellen Veränderungen des Weltklimas begrenzt bleiben. Er wird deutlich machen, dass auf diesem Weg noch große Herausforderungen auf uns warten, dass aber sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gesellschaft und für uns Einzelne Chancen und Möglichkeiten bestehen, die es zu ergreifen gilt.
Glückwünsche
VEREINSNACHRICHTEN
🇩🇪🤝🇫🇷 Einladung zum Partnerschaftsaustausch mit Thiron Gardais
Partnerschaft erleben – Freundschaft pflegen!
Am ersten Septemberwochenende ist es wieder so weit:
Freunde und Interessierte der Partnerschaft Ebenweiler Thiron Gardais,
werden die französische Partnergemeinde Thiron Gardais besuchen. Der seit vielen Jahren bestehende Austausch zwischen unseren Gemeinden ist ein lebendiges Zeichen für europäische Freundschaft und gelebte Partnerschaft.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Austausch, an Frankreich oder am kulturellen Miteinander haben, sind herzlich eingeladen, an der Reise teilzunehmen.
Neben offiziellen Begegnungen mit unseren französischen Freunden erwartet die Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Programm, das Kultur, Gemeinschaft und Gastfreundschaft in den Familien verbindet. Französische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich!
👉 Termin: 05.09.- 08.09.2025
👉Anmeldung: im Rathaus Ebenweiler bis 31.07.25!!!
👉 Ziel: Thiron Gardais (Département Eure-et-Loir, etwa 150 km südwestlich von Paris)
👉 Teilnahme: Für alle offen – auch Familien und Jugendliche sind herzlich willkommen!
👉Mitfahrmöglichkeiten organisiert die Gemeinde, Kleinbusse.
👉Kosten: 70€ für Erwachsenen 30€ für Kinder
Interesse geweckt? Dann laden wir Sie herzlich zum nächsten Partnerschaftsvereinsabend ein, bei dem wir die Reise im Detail vorstellen und vorbereiten:
Lassen Sie uns gemeinsam die Partnerschaft weiterleben – mit neuen Kontakten, gemeinsamen Erlebnissen und viel Herzlichkeit.
Wir freuen uns auf viele Mitreisende und Unterstützer!
Ihre Gemeinde Ebenweiler
Schützenverein Ebenweiler e.V.
Schießtraining: Es kann wie üblich am Donnerstag und Freitag jeweils ab 20.00 Uhr trainiert werden. Unser Jugendtraining beginnt am Freitag immer ab 18.00 Uhr. Dies ist das letzte Training vor der Sommerpause. Das Training startet erst wieder nach den Sommerferien. Dienst im Schützenhaus haben diese Woche Luis Birkenmaier und Marcel Delephin
Gartenfest am 20.07.2025:
Wir laden Sie alle recht herzlich am 20.07.2025 ab 10:30 Uhr zu unserem alljährlichen Gartenfest in das Schützenhaus Ebenweiler ein. Genießen Sie mit uns bei reichhaltigem Essen, Kaffee, Kuchen und kühlen Getränken ein geselliges Beinandersein. Von der Hüpfburg für die Kinder bis zu einer spannenden Schätzfrage mit tollen Preisen für die Erwachsenen ist für jeden etwas geboten. Die Ebenweiler Schützen freuen sich auf Ihren Besuch.
Tennis Spielbericht Herren 30:
Am Samstag spielten unsere Herren 30 ihr letztes Auswärtsspiel gegen den TC Rot an der Rot.
Die Ergebnisse in den Einzelspielen:
Sandro und Dominik gewannen ihre Einzel nach kräftezehrenden Spielen. Sandro gewann mit 7:6, 6:4 und Dominik mit 7:5, 6:4. Roland verlor sein Einzel mit 4:6, 1:6 und Michael musste sich leider nach dem Match-Tiebreak geschlagen geben 6:1, 4:6, 8:10.
Die Doppelpaarungen:
Bei den Doppelpaarungen spielten wieder mal Sandro mit Dominik und Michael mit Roland. Sandro und Dominik hatten mit ihren Gegnern sehr viel Mühe und mussten den Match-Tiebreak leider abgeben. Sie verloren ihr Spiel mit 6:4, 3:6 und 6:10. Michael und Roland hatten einen holprigen Start und auch hier sollte der Match-Tiebreak die Entscheidung bringen, den sie dann verdient gewonnen haben 1:6, 6:3, 10:7.
Was will man mehr – 3:3 nach Spielen, aber 8:7 Sätze, somit erneuter Sieg für Ebenweiler und den 2. Platz in der Tabelle gefestigt. Weiter so!
Vorschau: Am kommenden Samstag, den 19.07, haben wir unser letztes Rundenspiel gegen den TC Munderkingen. Spielbeginn ist um 10 Uhr.
Musikverein Ebenweiler
Nächsten Termine:
Samstag, 19. Juli: Teilnahme an den Wertungsspielen Kreismusikfest MV Blitzenreute.
Sonntag, 20. Juli: Festumzug Kreismusikfest MV Blitzenreute.
Montag, 21. Juli: Teilnahme am Bächtlefest-Umzug in Bad Saulgau.
Montag, 21. Juli: Instrumentenvorstellung im Eiskeller.
Kreismusikfest Blitzenreute (18.-20. Juli)
Am kommenden Samstag nehmen wir an den Wertungsspielen des Kreismusikfests MV Blitzenreute teil. Diese finden im Landjugendheim Fronhofen statt. Um 11:00 Uhr ist unsere Kapelle an der Reihe, mit 2 konzertanten Stücken stellen wir uns den Wertungsrichtern. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Am Sonntag findet um 13:00 Uhr zunächst der Gesamtchor auf dem Dorfplatz statt, danach startet der Festumzug. Am späten Nachmittag werden im Festzelt die Ergebnisse der Wertungsspiele bekanntgegeben.
Instrumentenvorstellung am 21. Juli.
Am Montag, den 21. Juli findet im Eiskeller die diesjährige Instrumentenvorstellung statt. Alle interessierten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen können im Probelokal die verschiedenen Instrumente des Vereins ausprobieren. Beginn der Veranstaltung ist um 18 Uhr.


