
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW9
2. März 2026
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 11
12. März 2026BEKANNTMACHUNGEN
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am
Montag 09.03.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
Tagesordnung:
| 1. |
Einwohnerfragestunde |
| 2. |
Vorstellung zukünftiges Trägerschaftsmodell des katholischen Verwaltungszentrums Riedlingen |
| 3. |
Beratung und Beschluss über Wasser- und Abwassergebühren / Wasser- Abwassersatzung |
| 4. |
Beratung und Beschluss über die Hundesteuer/ Hundesteuersatzung |
| 5. |
Neubau Dunglege Flurstücke 1185/1; 1186; 1321/2; Im Mittelösch 5/1 |
| 6. |
Forsteinrichtungsplanung im Kommunalwald |
| 7. |
Protokollkontrolle |
| 8. |
Bekanntgaben |
| 9. |
Verschiedenes |
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu der öffentlichen Sitzung recht herzlich eingeladen.
gez.
Tobias Brändle
Bürgermeister
Gemeinderat aktuell
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 09.02.2026
Blut spenden rettet Leben! So lautet ein Slogan des Deutschen Roten Kreuz der zur Spende aufrufen soll. Auch bei uns in der Gemeinde gibt es zahlreiche Spender. Einige Spender konnten in dieser Sitzung für zahlreiche Spenden geehrt werden. Bürgermeister Brändle bedankte sich im Namen der Gemeinde für die zahlreichen Spenden und hat für die Ehrung das Wort an den 1. Vorstand des DRK-Ortsverein Altshausen Herrn Reisch übergeben. Er bedankte sich bei allen Anwesenden und bedankte sich herzlichst bei den Spendern, Herr Reisch machte darauf aufmerksam, dass die Spenden den höchsten Respekt verdienen. Die Spender zeigen damit das Menschlichkeit keine großen Worte braucht, sondern einfach taten. Er hat den Spendern Ihre Urkunde, Anstecknadel und eine Flasche Wein übergeben.
Beratung und Beschluss des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung
Bürgermeister Brändle hat für den Tagesordnungspunkt 2 das Wort an den stellvertretenden Kämmerer Herr Schuler übergeben.
Herr Schuler stellte den Haushalt im Gremium vor und erläuterte das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt, den Finanzhaushalt, die geplanten Investitionen und den aktuellen Schuldenstand.
Durch die geplanten Kreditaufnahmen die im Wesentlichen für den Kita Neubau notwendig sind, entstehen für die Zukunft hohe Zins und Tilgungslasten für die Gemeinde. Aus Sicht der Kämmerei wird sich die Liquidität jährlich ab dem Jahr 2027 verschlechtern und wird voraussichtlich im Jahr 2030 unter der Mindestliquidität liegen, wenn nicht sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Herr Schuler betonte im Gremium das die Gemeinde Ebenweiler, um auch künftig weiterhin die Tilgungen und Zinsen für die aufgenommenen Darlehen erwirtschaften zu können, gefordert ist kontinuierlich Steuern und Abgaben z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Wasser, Abwasser, Bestattungsgebühren, Kindergartenbeiträge, etc. zu erhöhen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Liquidität ab dem Jahr 2030 gefährdet ist. Dies kann laut Herr Schuler zu einem nicht genehmigungsfähigen Haushalt führen. Die Erhöhungen sind bereits Grundlage dieses Haushalts und in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt. Herr Schuler sagte: Alle Steuern, Abgaben und andere Erträge müssen auf den Prüfstand gestellt werden und massiv erhöht werden. Nur so kann sich die Gemeinde Ebenweiler den Kindergarten leisten und auch halten. Wichtig ist auch, künftige Investitionen, die mit weiteren Darlehensaufnahmen verbunden wären, zu vermeiden. Daraufhin hat er dem Gremium das Wort übergeben.
Aus dem Gremium ging die Frage hervor, ob die Einwohner-Zuwendungen des Landes wirtschaftsabhängig sind. Der stellvertretende Kämmerer Herr Schuler gab an, dass eine Steigerung zu sehen ist. Des Weiteren informierte sich das Gremium über die Zinsbindung. Herr Schuler informierte, dass sich die Laufzeit auf 20 Jahre beläuft. Ebenso wäre eine Zinsbindung auf 20 Jahren möglich. Außerdem wollte der Gemeinderat wissen ob die Gemeinde die Kredite bei den ortsüblichen Banken nehmen muss. Herr Schuler gab an, dass mindestens drei Banken angefragt werden und die Gemeinde nicht Bankgebunden ist. Herr Brändle brachte ein, dass es sich bei einem Kindergarten um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt. Aus dem Rat kam der Einwand, dass eine Ganztagesbetreuung angeboten werden muss und wollte sich erkundigen ob hier mit Förderungen zu rechnen ist. Dies bejahte Herr Schuler. Ebenfalls weiste der Gemeinderat daraufhin, dass eine Erweiterung des Baugebiets vorgesehen ist und die Gemeinde somit Einnahmen durch Grundstücksverkäufe planen kann. Die geplanten Verkäufe und Käufe sind bereits im HH-Plan berücksichtigt.
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschloss das Gremium einstimmig den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung.
Baugesuch Kinderhaus, Unterwaldhauser Straße
Bürgermeister Brändle hat für den Tagesordnungspunkt 3 das Wort an Herr Schwegler vom IB Holzbaukreativ übergeben um das Baugesuch vorzustellen.
Herr Schwegler gab bekannt das der Bauantrag fertiggestellt und im Rahmen des § 33 BauGB eingereicht wurde. Im Unterschied zur ersten Beratung ist im beratungsgegenständliche Baugesuch nun kein Keller mehr vorhanden. Die Technik für die ursprünglich der Kellerbereich vorgesehen war wird nun in einem eingeschobenen Riegel untergebracht werden können. Herr Schwegler erläuterte dem Gremium die neuen Pläne, die Flucht- und Rettungswege, die Hochwassersituation, Ansichtsplan, die Brüstungshöhe,Pv-Anlagen-Situation, Absturzsicherung/Sicherungsmöglichkeiten auf dem Dach, Wartung und Pflege des Areals. Das Gremium informierte sich über die Themen, Barrierefreiheit, über die Sicherungsmöglichkeiten auf dem Dach, über die Hochwassersituation und die damit verbundenen Berechnungen. Nach ausführlicher Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss
Die Gemeinde erteilte einstimmig ihr Einvernehmen zum vorliegenden Baugesuch.
Vergabe Erdarbeiten Kinderhaus
Bürgermeister Brändle hat für den Tagesordnungspunkt 4 das Wort an Herrn Schwegler vom IB Holzbaukreativ übergeben. Er informierte das Gremium das im Jahr 2025 die Ausschreibungen für die Aushubarbeiten stattgefunden hat und erläuterte den Aushubplan. Er gibt an, dass nach Klärung der statischen Themen ein nahtloser Start für die vorbereitete Maßnahmen möglich ist. Ebenfalls, dass die Erschließungsmaßnahmen damit verbunden werden und erläutert hierfür die Erschließungsmaßnahmen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Versickerungsmulde gelegt, hier kommt es zu einem Beweissicherungsverfahren. Herr Schwegler informierte, dass drei Firmen angefragt wurden und zwei Angebote vorlagen. Der Vergabevorschlag wäre die Firma Metzger in Wilhelmsdorf.
Der Gemeinderat informierte sich ob das Angebot den Vorstellungen entspricht. Herr Schwegler erläuterte, dass wir eher darunter liegen da bisher mit mehr Aushub gerechnet wurde, dies aber wegen der Kellerumplanung unter dem geschätzten Gesamtwert liegt. Ebenfalls informierte sich das Gremium über die Kapazitätsplanung und den Zeitraum. Laut Herr Schwegler kann die Firma Metzger Ende März anfangen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erdarbeiten im Bereich Kinderhaus an die Firma Metzger aus Wilhelmsdorf zu vergeben.
Spendenannahme
Bürgermeister Brändle gab an, dass die Gemeinde von einem Bürger eine nicht zweckgebundene Spende erhalten hat und erläuterte das aufgrund der politischen Spendenaffären in den vergangenen Jahren vom Bund das Strafrecht geändert wurde (§ 331 StGB). Diese Änderung hatte zur Folge, dass das strafrechtliche Risiko für die kommunalen Amtsträger für das Einwerben, Entgegennehmen und Annehmen von Spenden stieg. In Anlehnung an die Änderung des Strafrechts wurden bereits schon mehrere Strafbefehlsanträge gegen mehrere Bürgermeister erlassen. Der Landtag hat nun eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, um ein hohes Maß an Transparenz in die Spendenabwicklung zu bekommen.
Demzufolge dürfen Gemeinden zur Aufgabenerfüllung Spenden einwerben, entgegennehmen und annehmen. Das Einwerben und Entgegennehmen darf jedoch nur noch der Bürgermeister und der Beigeordnete. Andere Amtsträger und Bedienstete dürfen nur im Auftrag des Bürgermeisters Spenden einwerben. Werden Ihnen Spenden angeboten, müssen sie diese unverzüglich an den Bürgermeister weiterleiten. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die schlussendliche Annahme einer Spende nur der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung entscheiden kann. Erst nach einer positiven Entscheidung des Gemeinderates kann die Spende im Haushalt entsprechend eingebucht und verwendet werden. Sollte der Gemeinderat negativ entscheiden, ist die Spende an den Einzahler unverzüglich zurückzugeben. Die Gemeinden sind im Übrigen verpflichtet am Ende des Jahres einen Spendenbericht bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Ravensburg, vorzulegen. Die Verwaltung schlägt vor die Spende anzunehmen und die Mittel entsprechend dem Haushalt zuzuführen.
Die Spendenbescheinigung wird erst nach dem Beschluss des Gemeinderates an den Spender ausgehändigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Spende in Höhe von 500,00 € anzunehmen und den Haushalt zuzuführen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Brändle informierte das Gremium darüber, dass im Rahmen des geplanten Baus des Kinderhaus der Gemeinde Seitens eines Bürgers dauerhaft Beschwerden vorliegen. Über vermutete Verfahrensfehler im Bereich der dort notwendigen Bauleitplanung, Wasserrechtsverfahren und dem Vergaberecht. Diese Vorhaltungen werden nun weiter von zahlreichen Stellen überprüft werden müssen. Ob und wie es dadurch zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann ist derzeit schwer absehbar.
Protokollkontrolle
Zum Protokoll vom 19.01.2026 gab es keine Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche seitens des Gremiums.
Verschiedenes
Bürgermeister Brändle bittete innerhalb des Gremiums um freiwillige Wahlhelfer für die Landtagswahl am 08.März 2026.
Öffnungszeiten des Rathauses in der KW 11
Am Montag den 09.03.2026 bleibt das Rathaus aufgrund der Wahlnachbearbeitung ganztägig geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Grünmüllcontainer ist wieder geöffnet!
Der Grünmüllcontainer bei der Kläranlage ist ab Samstag, den 21.03.2026,
wieder geöffnet.
Anlieferungszeiten samstags in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr.
Pro Haushalt kann jeweils nur 1 PKW-Anhänger angeliefert werden.

Bericht über die Mitgliederversammlung des Fördervereins Freunde der Grundschule Ebenweiler e.V. vom 29.01.2026
Am 29. Januar 2026 fand die 21. Mitgliederversammlung des Fördervereins Freunde der Grundschule Ebenweiler e.V. im Lehrerzimmer der Grundschule Ebenweiler statt.
Nach der Begrüßung und einem kurzen Rückblick über das vergangene Vereinsjahr durch die 1. Vorsitzende Nadja Hirschle erfolgte der ausführliche Bericht des Kassenwarts Susanne Hug. Die beiden Kassenprüfer Nicole Wetzel und Udo Reinhardt hatten im Vorfeld die Kasse geprüft, es gab keine Beanstandungen. Die Entlastung der gesamten Vorstandschaft erfolgte einstimmig.
Anschließend wurden folgende Vorstands-Mitglieder neu gewählt:
2. Vorsitzende: Lisa Kieble
Kassenwart: Susanne Hug
Beisitzer: Heike Tomasini und Katharina Allgäuer
Kassenprüfer: Udo Reinhardt und Nicole Wetzel
Mit einem kleinen Präsent verbunden mit einem großen Dankeschön wurde Frau Christa Wahl als zweite Vorsitzende verabschiedet. Sie hatte das Amt seit 2018 inne und hat den Verein gemeinsam mit Frau Hirschle mit viel Herzblut und Engagement vorangetrieben. Während ihrer Amtszeit wurde z.B. in der Vorstandschaft ein neues Logo und ein neuer Flyer erarbeitet, Frau Wahl organisierte jährlich die Gaben für den Nikolaus und hat sehr viel Engagement in das Zirkusprojekt gesteckt.
Frau Heike Tomasini bedankte sich ebenfalls für die Tätigkeit der Vorstandschaft. Sie hob vor allem die gute Entwicklung der Zusammenarbeit und die Stabilität der Vorstandschaft in den letzten Jahren hervor.
Herr Bürgermeister Tobias Brändle bedankte sich bei der gesamten Vorstandschaft für das Engagement zu Gunsten der Ebenweiler Grundschulkinder. Der Verein eröffnet mit seiner Tätigkeit Möglichkeiten, die es sonst für viele Kinder nicht gäbe. Weiter teilte er noch mit, dass der Außenbereich der Grundschule noch in diesem Jahr gestaltet und finalisiert wird.
Für die Vorstandschaft: M. Maucher, Schriftführerin
Bundeswehr-Übungsanmeldung
16. März – 19. März 2026
Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt eine Übung mit dem Namen Fallschirmsprungdienst manuell EDTM o EDTP durch.
Beteiligte
An der Übung nehmen ca. 30 Soldaten, 4 Rad-Kfz sowie 1 Flugfahrzeug teil.
Übungsraum
Altshausen-Boms-Ebersbach-Musbach-Eichstegen-Ebenweiler-Fleischwangen-Fronreute-Hoßkirch-Horgenzell-Riedhausen-Wilhelmsdorf
Übungsinhalte
Ableisten von Fallschirmpflichtsprüngen manuelle Auslösung
Caritas hält Info-Vortrag zum Thema „Vorsorge treffen“
Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben – ganz egal in welchem Alter. Daher lädt die Caritas am Donnerstag, den 12. März zu einem Info-Vortrag im Kath. Gemeindehaus, Friedhofstraße 12 nach 88370 Ebenweiler ein. Beginn ist um 17:30 Uhr. Veranstalter ist der kath. Frauenbund Ebenweiler. Alle Interessierte sind herzlich willkommen. Kosten fallen keine an, um eine Spende für die Caritas wird gebeten, ohne Anmeldung.
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden jederzeit treffen. Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht soll vorgesorgt werden, dass die ganz persönlichen Wertevorstellungen um-gesetzt werden, auch wenn man sich nicht mehr äußern kann.
Doch was gibt es zu beachten? Welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellationen umgegangen werden und wie regle ich meinen digitalen Nachlass?
Solche und weitere Fragen sind Thema im Vortrag der Caritas-Mitarbeiterin Sonja Hummel. Wer ein Einzelgespräch wünscht, kann einen Sprechstunden-Termin mit einem geschulten Ehrenamtlichen vereinbaren. Die Information ist für alle Menschen zugänglich, kostenfrei und unabhängig von Religion und Herkunft. Weitere Informationen sind unter www.lebensfaden.org zu finden
Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen
In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von März bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württem-berg durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbe-reich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen bzw. das Vorkom-men und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.
Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt:
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet, im gesamten Bundesgebiet regel-mäßig ein Monitoring zur Überwachung der Erhaltungszustände für Arten von gemein-schaftlichem Interesse durchzuführen und die Ergebnisse an die EU zu berichten. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonito-rings innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die Gesamtanzahl der Stich-proben sowie die Verteilung auf die Bundesländer wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegeben und je nach Art um weitere Stichproben in den Bundesländern ergänzt. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein. Die Lage der Stichprobenflächen wurde im Rahmen einer Zufallsziehung ausgewählt. Da die externen Dienstleistenden die Arbei-ten selbstständig planen, sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 be-probt werden. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der LUBW: FFH-Richtlinie
Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den kartierenden Fachpersonen als Beauftragte der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussa-gekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergeb-nisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauer-hafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuel-len Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich.
Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung:
VEREINSNACHRICHTEN
Kinderkleiderbasar Frühling/Sommer 2026:
Wir veranstalten den diesjährigen Kinderkleiderbasar am
Samstag, den 14.03.2026 von 14.00-16.00 Uhr im Sonnenhof (DGH) Ebenweiler.
Warenannahme: Freitag, 13.03.2026 von 16.00-18.00 Uhr
Warenrückgabe: Samstag, 14.03.2026 von 19.30-20.00 Uhr
Schwangere dürfen am 14.03. gegen Vorlage des Mutterpasses bereits ab 13.30 Uhr einkaufen, eine Begleitperson ist möglich.
Infos und Nummernvergabe ab sofort bei Ingrid Birkenmaier unter Tel. 07584/91760 oder 0152/05809518 sowie bei Manuela Maucher unter Tel. 0160/4236780 (auch über WhatsApp möglich).
Achtung, die Nummernvergabe erfolgt ausschließlich über diese Telefonnummern, nicht per Email!
Weitere Informationen unter www.basarteam-ebenweiler.de
Wir freuen uns auf ihre aktuelle und einwandfreie Kinderbekleidung bis Gr. 176 und verkaufen in ihrem Auftrag max. 40 Teile pro Kundennummer.
Verkauft werden neben Kinderbekleidung auch Schwangerschaftsmode, Kinderschuhe (max. 2 saubere Paar), Sportartikel und Sportbekleidung, CD`s, Bücher, Rucksäcke, Kindertaschen, Schulranzen, Hochstühle, Autositze, Kinderwagen, Dreiräder, Roller, Kinderfahrräder, Spielwaren usw. (bitte keine Plüschtiere, Unterwäsche oder Strumpfwaren).
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3 € pro Kundennummer und muss vorab bezahlt werden. 10% des Verkaufserlöses werden einbehalten und einer guten Sache innerhalb der Gemeinde gespendet.
Während des Verkaufs bieten wir Kaffee, Kuchen und Waffeln auch zum Mitnehmen an.
s’Ebenweiler Theäterle
Liebe Theaterfreunde,
zu unserer Generalversammlung am Freitag, 13.03.2026 um 19:00 Uhr, laden wir euch sehr herzlich in den Gasthof Adler in Ebenweiler ein.
Dieses Jahr ist folgende TAGESORDNUNG vorgesehen:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Bericht des 1. Vorsitzenden
- Bericht des Schriftführers
- Bericht des Kassiers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Bestellung eines Wahlleiters/einer Wahlleiterin
- Wahlen (2. Vorsitzende(r), Schriftführer(in), Beisitzer(in)
- Verschiedenes (Anträge, Wünsche, Informationen)
Bitte daran denken, dass Anträge zur Tagesordnung bis spätestens Freitag, 06.03.2026
beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht sein müssen.
Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen und Grüßen euch herzlich!
Kath. Frauenbund Ebenweiler
Caritas hält Info-Vortrag zum Thema „Vorsorge treffen“
Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben – ganz egal in welchem Alter.
Daher lädt die Caritas am Donnerstag, den 12. März zu einem Info-Vortrag im Kath. Gemeindehaus, Friedhofstraße 12 nach 88370 Ebenweiler ein. Beginn ist um 17:30 Uhr.
Veranstalter ist der kath. Frauenbund Ebenweiler.
Alle Interessierte sind herzlich willkommen. Kosten fallen keine an, um eine Spende für die Caritas wird gebeten, ohne Anmeldung.
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden jederzeit treffen. Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht soll vorgesorgt werden, dass die ganz persönlichen Wertevorstellungen umgesetzt werden, auch wenn man sich nicht mehr äußern kann.
Doch was gibt es zu beachten? Welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellationen umgegangen werden und wie regle ich meinen digitalen Nachlass?
Solche und weitere Fragen sind Thema im Vortrag der Caritas-Mitarbeiterin Sonja Hummel. Wer ein Einzelgespräch wünscht, kann einen Sprechstunden-Termin mit einem geschulten Ehrenamtli-chen vereinbaren. Die Information ist für alle Menschen zugänglich, kostenfrei und unabhängig von Religion und Herkunft. Weitere Informationen sind unter www.lebensfaden.org zu finden.
Musikverein Ebenweiler
Nächsten Termine:
Freitag, 20. März: Generalversammlung im Eiskeller.
Generalversammlung am Freitag, den 20. März.
Am Freitag, den 20. März findet um 20:00 Uhr im Eiskeller die Generalversammlung des „Vereins zur Förderung der Aktiven Kapelle und der Jugendausbildung des MV Ebenweiler e.V.“ statt.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht der Vorsitzenden
3. Bericht des Kassiers
4. Entlastung
5. Wahlen
6. Verschiedenes / Wünsche und Anträge
Direkt im Anschluss ist die Generalversammlung des Musikvereins Ebenweiler e.V.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht des Jugendleiters
6. Entlastung
7. Wahlen
8. Verschiedenes / Wünsche und Anträge
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
- · Freitag, 6. März, 18°° Uhr: Vesper – das Abendlob
- Freitag, 13. März, 18°° Uhr: Vesper – das Abendlob
- · Freitag, 27. März, 18°° Uhr: Abendlob, mit anschließendem Vesper
Willkommen sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER.
Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen – offen für alle – unabhängig von Konfession oder Wohnort, trifft sich am ersten oder zweiten Freitag im Monat
von 15.00 bis 17.00 im katholischen Gemeindehaus Altshausen.
Das nächste Mal am 6. März, im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Das Treffen klingt bei Kaffee und Kuchen aus.
Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard

