
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 7
11. Februar 2026
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW9
2. März 2026BEKANNTMACHUNGEN
Veränderte Gesamtsperrung des Verkehrs in der Oberhofstraße
Aufgrund von Baumfällarbeiten wird die Oberhofstraße 6-18 voraussichtlich vom 19.02.2026 bis 21.02.2026 vollständig gesperrt. Die Fahrzeuge werden über die K7962 Eichstegen, L286 Altshausen und B32- L289 umgeleitet. Wir bitten um Ihr Verständnis für die notwendigen Arbeiten und mögliche Beeinträchtigungen. Bitte beachten Sie die ausgeschilderte Umleitungsführung und planen Sie entsprechend längere Fahrzeiten ein.
Wahlbekanntmachung
1. Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Ebenweiler bildet einen Wahlbezirk.
Der Wahlraum wird wie folgt eingerichtet:
| Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) |
| 001 | Ebenweiler | Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler |
| Sitzungssaal |
Die Gemeinde Ebenweiler ist in 1 Wahlbezirk eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr in 88370 Ebenweiler, Unterwaldhauser Straße 2, Rathaus zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine oder dem besonderen Nebenraum darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Absatz 4 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
| Ort, Datum
Ebenweiler , 20.02.2026 |
| Die Gemeindebehörde
Ebenweiler Bürgermeister Tobias Brändle |
Freiwillige Unterstützung für die Weihergruppe gesucht
Die bestehende Weihergruppe soll wiederbelebt und ergänzt werden. Damit das Weiherareal auch in der kommenden Saison wieder ein Ort der Erholung für alle bleibt, werden weitere freiwillige Helferinnen und Helfer sowie Ideengeber gesucht.
Angesprochen fühlen sollen sich Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne am Weiher aufhalten und sich aktiv einbringen möchten. Vor Beginn der Saison stehen noch einige Arbeiten und Überlegungen an, bei denen Unterstützung willkommen ist.
Zu einer ersten Besprechung für Interessierte trifft man sich am Freitag, den 20. Februar, um 19:00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses.
Die Weihergruppe freut sich über neue Gesichter und jede Form der Unterstützung.

Voranzeige Hauptversammlung 2025 – Freiwillige Feuerwehr Ebenweiler
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zu Ihrer Information, am Samstag, den 21.02.2026 um 20:00 Uhr findet im Gasthaus
„Adler“ in Ebenweiler unsere Hauptversammlung für das Jahr 2025 statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des Kommandanten für das Jahr 2025
- Bericht der Altersabteilung
- Bericht der Jugendfeuerwehr
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastungen
- Ehrungen / Beförderungen
- Grußworte
- Verschiedenes
Kommandant
Thomas Schnell
VEREINSNACHRICHTEN
Kinderkleiderbasar Frühling/Sommer 2026:
Wir veranstalten den diesjährigen Kinderkleiderbasar am
Samstag, den 14.03.2026 von 14.00-16.00 Uhr im Sonnenhof (DGH) Ebenweiler.
Warenannahme: Freitag, 13.03.2026 von 16.00-18.00 Uhr
Warenrückgabe: Samstag, 14.03.2026 von 19.30-20.00 Uhr
Schwangere dürfen am 14.03. gegen Vorlage des Mutterpasses bereits ab 13.30 Uhr einkaufen, eine Begleitperson ist möglich.
Infos und Nummernvergabe ab sofort bei Ingrid Birkenmaier unter Tel. 07584/91760 oder 0152/05809518 sowie bei Manuela Maucher unter Tel. 0160/4236780 (auch über WhatsApp möglich).
Achtung, die Nummernvergabe erfolgt ausschließlich über diese Telefonnummern, nicht per Email!
Weitere Informationen unter www.basarteam-ebenweiler.de
Wir freuen uns auf ihre aktuelle und einwandfreie Kinderbekleidung bis Gr. 176 und verkaufen in ihrem Auftrag max. 40 Teile pro Kundennummer.
Verkauft werden neben Kinderbekleidung auch Schwangerschaftsmode, Kinderschuhe (max. 2 saubere Paar), Sportartikel und Sportbekleidung, CD`s, Bücher, Rucksäcke, Kindertaschen, Schulranzen, Hochstühle, Autositze, Kinderwagen, Dreiräder, Roller, Kinderfahrräder, Spielwaren usw. (bitte keine Plüschtiere, Unterwäsche oder Strumpfwaren).
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3 € pro Kundennummer und muss vorab bezahlt werden. 10% des Verkaufserlöses werden einbehalten und einer guten Sache innerhalb der Gemeinde gespendet.
Während des Verkaufs bieten wir Kaffee, Kuchen und Waffeln auch zum Mitnehmen an.
Musikverein Ebenweiler
Nächsten Termine:
Freitag, 20. März: Generalversammlung im Eiskeller.
Generalversammlung am Freitag, den 20. März.
Am Freitag, den 20. März findet um 20:00 Uhr im Eiskeller die Generalversammlung des „Vereins zur Förderung der Aktiven Kapelle und der Jugendausbildung des MV Ebenweiler e.V.“ statt.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht der Vorsitzenden
3. Bericht des Kassiers
4. Entlastung
5. Wahlen
6. Verschiedenes / Wünsche und Anträge
Direkt im Anschluss ist die Generalversammlung des Musikvereins Ebenweiler e.V.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht des Jugendleiters
6. Entlastung
7. Wahlen
8. Verschiedenes / Wünsche und Anträge
Anträge an die Versammlungen sind bis zum 7. März bei den Vorsitzenden einzureichen.
s’Ebenweiler Theäterle
Liebe Theaterfreunde,
zu unserer Generalversammlung am Freitag, 13.03.2026 um 19:00 Uhr, laden wir euch sehr herzlich in den Gasthof Adler in Ebenweiler ein.
Dieses Jahr ist folgende TAGESORDNUNG vorgesehen:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Bericht des 1. Vorsitzenden
- Bericht des Schriftführers
- Bericht des Kassiers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Bestellung eines Wahlleiters/einer Wahlleiterin
- Wahlen (2. Vorsitzende(r), Schriftführer(in), Beisitzer(in)
- Verschiedenes (Anträge, Wünsche, Informationen)
Bitte daran denken, dass Anträge zur Tagesordnung bis spätestens Freitag, 06.03.2026
beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht sein müssen.
Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen und Grüßen euch herzlich!
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
· Freitag, 20. Februar, 18°° Uhr: Vesper – das Abendlob mit Aschekreuz
· Freitag, 27. Februar, 18°° Uhr: Abendlob, mit anschließendem Vesper
Herzlich Willkommen sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER.
Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen – offen für alle – unabhängig von Konfession oder Wohnort, trifft sich am ersten oder zweiten Freitag im Monat
von 15.00 bis 17.00 im katholischen Gemeindehaus Altshausen.
Das nächste Mal am 6. März, im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Das Treffen klingt bei Kaffee und Kuchen aus.
Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard

