VBA Kw 46 – 2018
15. November 2018VBA Kw 48 – 2018
29. November 2018Gemeinde Ebenweiler Ebenweiler, 20.11.2018
Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Rußäcker“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat am 12.11.2018 den Bebauungsplan „Rußäcker“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 29.06.2018 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
Der Bebauungsplan „Rußäcker“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Ebenweiler (Unterwaldhauser Strasse 2, 88370 Ebenweiler), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter www.ebenweiler.de eingestellt und einsehbar sein.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ebenweiler, den 19.11.2018
gez. Tobias Brändle (Bürgermeister)
Gemeinderat aktuell
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 12.11.2018
Der Vorsitzende begüßte die anwesenden Gemeinderäte, Frau Zirn, die für die Schwäbische Zeitung berichtet sowie Herrn Rapp vom Büro Rapp und Schmid aus Biberach, der zum TOP 2 berichtete. Herr Baumeister, der zum TOP 3 und 4 eingeladen war, traf während des Vortrags zu TOP 2 ein.
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
Winterung Ebenweiler See
Der Ebenweiler See sei seit dem Jahr 2000 am Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen beteiligt. Der Ebenweiler Weiher isti inzwischen sehr stark verlandet. Die verbleibende Wasserfläche beträgt ungefähr noch 7 ha bei einer maximalen Wassertiefe von ca. 3 m. Letzter Ablass des Ebenweiler See war 1964. Der Wasserstand des Sees werde derzeit durch einen Abfluss durch einen Kanal, welcher früher eine Turbine angetrieben habe, geregelt. Im See gibt es einen Grundablass. Ob dieser noch in funktionsfähigem Zustand ist bleibe fraglich. Im Ebenweiler See werde nach wie vor gebadet und sei damit ein wichtiges Naherholungsgebiet. Durch die Winterung werde eine Verbesserung der Badewasserqualität erreicht und einer weiteren Verlandung entgegengewirkt. Der Ebenweiler See werde auch durch einen Fischereiverein bewirtschaftet. Herr Rapp vom Büro Rapp und Schmid aus Biberach stellte den aktuellen Planungsstand zu diesem Thema vor. Die Umsetzung der Winterung rücke nach über 15 Jahren Planungszeit nun in greifbare Nähe.
Anhand eines Luftbildes veranschaulichte Herr Rapp das vorhandene Einzugsgebiet des Ebenweiler See. Dieser sei sehr stark verlandet und weise nur im vorderen Bereich eine Wassertiefe von max. 3 m auf. Da das Wasser bzw. der Schlamm sehr nährstoffreich seien, werde der Verlandungsprozess immer weiter vorangetrieben. Durch das zu erstellende Mönchsbauwerk werde es möglich sein, das tieferliegende nährstoffreiche und sauerstoffarme Wasser abzulassen. Es sei angedacht, den Ebenweiler Weiher im nächsten Jahr zu wintern. Eine Wiederholung der Winterung werde in Intervallen von 5 Jahren empfohlen, wobei in den ersten Jahren kürzere Abstände sinnvoll sein würden, da bei der ersten Winterung sehr viel Schlamm aus dem Weiher gespült werde. Nachdem zwischenzeitlich ein geeignetes Grundstück für das Schlammfangbecken gefunden wurde, seien die Voraussetzungen zur Winterung gegeben. Zwei weitere zuvor untersuchte Standorte wurden verworfen. Im Untergrund des geplanten Standorts befänden sich in 1m tiefe Torfschichten. Eine Verwendung des Torfes, der einen leicht über dem zulässigen Grenzwert geogenen Arsengehalt aufweise, müsse gefunden werden. Dieser müsse so eingebaut werden, dass er nicht mineralisiert.
Mit Behördenvertreter des Landratsamt Ravensburg und Vertreter des Grundstückseigentümers wurde eine Lösung der Deponiefrage dahingehend gefunden, dass der Aushub im Tannhauser Ried eingebracht werden könne. Dort herrsche ein Defizit in zwei Bereichen, wo der Torf wieder sinnvoll verwendet werden könne.
Der Zeitplan für die Winterung sei so angedacht, dass nun die Wasserrechtsunterlagen beim Landratsamt Ravensburg eingereicht werden würden. Sollte die Gemeinde Ebenweiler eine Förderung bekommen, wäre ein Beihilfeantrag nach Eingang der Genehmigung zu stellen, im April erfolge die Ausschreibung. Die Fertigstellung des Schlammfangbeckens erfolge Ende September 2019, so dass Ende Oktober 2019 der See abgelassen werden könne. Im November/ Dezember 2019 werde das Mönchsbauwerk samt Leitungen errichtet, so dass Ende Februar 2020 wieder aufgestaut werden könne. Nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft würden für die Maßnahme 85 % Förderung in Aussicht gestellt. Die bei der Gemeinde verbleibenden 15 % würden mit 2 Ökopunkten pro ausgegebenem Euro verrechnet. Nachdem einige Fragen aus dem Gemeinderat beantwortet wurden machte der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Das Gremium nehme die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst (9 Stimmen).
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischgebiet an der Fleischwanger Straße“ sowie erste Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mittelösch“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Vorsitzende begrüßte Herrn Baumeister vom Büro Sieber, und erläuterte folgenden Sachverhalt:
Im Bereich des Gewerbegebietes „Mittelösch“ bestünden maßgebliche Nutzungskonflikte. Diese sollten durch bauleitplanerische Steuerung seitens der Gemeinde „geheilt“ werden, dies bedeute eine notwendige Änderung des Bebauungsplanes. Dadurch habe die Gemeinde die Möglichkeit der Lenkung und Sicherung der zukünftigen Entwicklung der in diesem Gebiet ansässigen Betriebe. Im Februar 2017 wurde die Vergabe einer Machbarkeitsstudie beschlossen. Eine weitere Beratung zweier Varianten fand in öffentlicher Sitzung im Juni 2018 statt. Durch die bauleitplanerische Steuerung würden die dort ansässigen Betriebe die Möglichkeit erhalten, sich betrieblich zu erweitern bzw. zu investieren. Herr Baumeister vom Büro Sieber werde nun die Planung vorstellen, auf die sich das Gremium in der Junisitzung geeinigt habe.
Herr Baumeister trug vor, die Gewerbetreibenden hätten momentan keine Planungssicherheit. Er erklärte nochmals anhand eines Schaubildes die wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanes, die gewerberelevanten Nutzungen, die Grundflächenzahlen wurden angepasst, was eine Nachverdichtung ermögliche. Es gebe Bereiche mit verschiedenen Gebäudehöhen, Baugrenzen wurden angepasst. Der Seegraben werde geringfügig verlegt. Er erläuterte die zulässigen Bebauungen bei einem Mischgebiet. Die Obergrenzen der Grundflächenzahlen wurden angepasst auf einen Wert von 0,6 beim Mischgebiet, auf 0,8 beim Gewerbegebiet. So sei eine engere bzw. verdichtete Bebauung möglich.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss werde bis zum 28.12.2018 öffentlich ausgelegt. Die Abwägung erfolge dann im neuen Jahr, die eingehenden Stellungnahmen der Gemeinden müssen überprüft werden, so dass in der Februar-Sitzung des Gemeinderates der Satzungsbeschluss gefasst werden könne.
Nach anschließender Diskussion machte der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Das Gremium fasst den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischgebiet an der Fleischwanger Straße“ sowie 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet im Mittelösch“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 10.10.2018. Mit diesem Entwurf sei die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst (9 Stimmen).
Satzungsbeschluss Baugebiet Rußäcker
Der Vorsitzende trug vor, die Gemeinde sei nun bauleitplanerisch beim letzten Schritt angelangt. Um das Planungsverfahren zum Baugebiet Rußäcker rechtsverbindlich abschließen zu können, bedürfe es den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Rußäcker und den örtlichen Bauvorschriften hierzu. Das für die Gemeinde bedeutende Projekt könne nach dem Satzungsbeschluss von der Planungsphase in die Realisierungsphase wechseln. Er übergab Herrn Baumeister vom Büro Sieber das Wort.
Dieser trug vor, dass bezüglich der nochmals durchgeführten Verfahrensrunde betreffend dem Biotop, der abgeänderten Straßenplanung und der Vergrößerung des Geltungsbereichs nur eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen einging. Das Regierungspräsidium forderte hierbei, dass eine Linksabbiegespur bei der Einfahrt Baugebiet Rußäcker / L289 vonnöten sei. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium wurde vereinbart, dass ein Bau einer Abbiegespur des Typs LA4 verpflichtend wird falls sich diese Stelle als ein Unfallschwerpunkt herausbilden sollte. Diese Regelung diene dem Vorankommen des Projekts. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angefragt, ob die Sicherheit des Personen- und Radfahrverkehrs gegeben sei. Der Vorsitzende trug vor, dass Gehwege in der Planung vorhanden seien. Diese würden an der Landstraße enden. Außerdem seien momentan neue Richtlinien für Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) zu erwarten, die die Möglichkeiten zur Genehmigung eines Fußgängerüberwegs erleichtern würden.
Ein Gemeinderatsmitglied trug vor, es gebe in der Bevölkerung Bedenken hinsichtlich der Zunahme des Durchgangsverkehrs in der Friedrich-Bernheim-Straße. Außerdem gebe es die Anregung einiger Bürger des Oberdorfes, einen Spielplatz im Baugebiet Rußäcker mit einzuplanen. Der Vorsitzende erläuterte, die Straßenführung im Baugebiet sei für die Verkehrsteilnehmer unattraktiv, daher sei eine signifikante Zunahme des Durchgangsverkehrs eher nicht zu erwarten. Herr Baumeister erläuterte, die Grünfläche neben dem Retentionsbecken könne als Spielfläche genutzt werden. Die Gestaltung des Retentionsbeckens bleibe in der Hand der Gemeinde. Es solle für die weitere Pflege durch die Gemeinde so einfach wie möglich gehalten werden.
Herr Baumeister veranschaulichte auf dem Bebauungsplan nochmals die Größe der Grundstücke und deren Lage. Die Grundstücke hätten eine Größe von 560 qm bis 1133 qm. Je nach Größe könnten auf den Grundstücken Einzelhäuser (Typ 1), Einzel- und Doppelhäuser (Typ 2) oder Geschoßwohnungen (Typ 3) gebaut werden.Theoretisch könnte auf einem Grundstück des Typ 3 auch ein Haus des Typ 1 gebaut werden, aber nur, wenn der Geschoßwohnungsbau nicht realisiert werden könne, dies sei aber seitens der Gemeinde nicht gewünscht.
Die Altlastenflächen wurden aus dem Baugebiet herausgenommen.
Der Zeitplan sei so angedacht, dass im Frühjahr die Erschließung durch die Erschließungsträger RBS Wave stattfinde, so dass Ende 2019 gebaut werden könne.
Die Vergabekriterien für Bauplätze werden in der nächsten Klausurtagung des Gremiums besprochen und in einer weiteren Gemeinderatssitzung beschlossen werden.
Der Beschlussvorschlag, der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler beschließt für das Baugebiet Rußäcker den Bebauungsplan und die Bauvorschriften in der Fassung vom 29.06.2018 hierzu jeweils als Satzung, wurde einstimmig (9 Stimmen) beschlossen.
Beschluss zur Auflösung der PRO REGIO
In den letzten Jahren mussten auf Grund von Förderrichtlinien des Landes für Landschaftspflege und Regionalentwicklung neue Organisationsformen gebildet werden. Für die Umsetzung der Landschaftspflege im Landkreis wurde ein Landschaftserhaltungsverband als gemeinnütziger Verein gegründet. Zur Förderung von Projekten der Regionalentwicklung wurden LEADER Vereine gegründet.
Aufgaben, welche die PRO REGIO erfüllt habe, wurden vor allem an den Landschaftserhaltungsverband (Landschaftspflege), den Landkreis (Seenprogramm) und die Wirtschaftsfördergesellschaft Ravensburg (Netzwerk Forst und Holz) übertragen. Die Aufgaben der Regionalentwicklung würden zum Teil von den LEADER-Vereinen im Landkreis erfüllt. Die Gemeinde Ebenweiler gehöre hier auch dazu.
Der Gemeinderat habe nun zu entscheiden, ob nach Ablauf des Sperrjahres noch vorhandene Überschüsse der PRO REGIO zur Erfüllung der Aufgaben der Landschaftspflege dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg übertragen werden oder ob auf eine Rückführung der Gesellschafteranteile und evtl. vorhandener Überschüsse bestanden werden solle.
Nach kurzer Diskussion des Gremiums war sich dieses darüber einig, dass der zurückzuführende Betrag sinnvoller in der Gemeinde Ebenweiler eingesetzt werden solle.
Der Beschlussvorschlag lautete daher wie folgt:
Der Auflösung der PRO REGIO Oberschwaben GmbH zum 31.12.2018 wird zugestimmt.
Der Gesellschafterstatus der Kommune wird aufgelöst.
Die Gesellschafteranteile und eventuell vorhandene Überschüsse werden an die Gemeinde zurückgeführt.
Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst (9 Stimmen).
Protokollkontrolle
Es gab keine Änderungswünsche und Einwände zum Protokoll vom 22.10.2018.
Bekanntgaben
- Kommenden Sonntag sei Volkstrauertag. Es finde eine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung statt.
- Am 3.12.2018 finde im Oberen Versammlungsraum des DGH ein Termin mit dem Flurneuordnungsamt statt, bei dem Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch einen Förderbescheid über 1,6 Mio. Euro überreichen werde. Die Förderquote liege somit bei 80 %. Eine Einladung folge.
Verschiedenes
- Ein Gemeinderatsmitglied trug vor, die Randsteine Richtung Mauren seien ausgefahren. Des Weiteren seien in der Verbindungsstraße Mauren Richtung Haggenmoos die Randbefestigungen sehr ausgefahren. Dies stelle eine große Gefahrenquelle dar, da neben der Teerstraße ein steiler Absatz nach unten vorhanden sei. Der Vorsitzende erläuterte, es handele sich hierbei um Gemeindeverbindungsstraßen, für die der Gemeindeverwaltungsverband zuständig sei. Der Vorsitzende wird die Mängel mit Hr. Ortsbaumeister Salvenmoser besprechen.
- Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Aufstellung einer Hinweistafel im Beet vor dem DGH angeregt, das dekorativ sei und beschriftet sei mit z.B. Sonnenhof Ebenweiler. Der Vorsitzende erklärte, er werde ein entsprechendes Angebot einholen.
- Ein Gemeinderatsmitglied sprach die beschädigte Straßenlaterne in der Friedhofstraße /Gassenäcker an. Der Vorsitzende erläuterte, der Schaden wurde aufgenommen und werde von der Versicherung des Schädigers, einem Baumpfleger, bezahlt.
- Es solle ein barrierefreier Zugang zum Eingangsbereich des DGH durch Entfernen der Steinstufe davor und z.B. Anbringung einer Rampe geschaffen werden.
- Es wurde angeregt, dass der Grünmüllcontainer länger geöffnet sein könnte, wenn die Witterung entsprechend sei.
Der Vorsitzende schloss die öffentliche Sitzung um 21.45 Uhr.
Auf die ausgegebenen Flyer über die Grundschule wird hingewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Aktion der Sparda Bank Baden – Württemberg eG. Stimmen Sie für das Projekt „Musischer Abend“ der Grundschule Ebenweiler. Durch Ihre Stimme wird das Schulprojekt „Musischer Abend“ im Ranking nach vorne kommen! Gewinnt das Schulprojekt werden für weitere musische Abende Musikinstrumente (Xylophone und Rasseln) oder Materialien für Bühnenbilder angeschafft werden können. Hier können Sie für das Projekt „Musischer Abend“ abstimmen: https://www.spardaimpuls.de/profile/grundschule-ebenweiler/
Die Katholische Kirchengemeinde in Ebenweiler sucht für ihren viergruppigen Kindergarten St. Elisabeth ab sofort eine
Pädagogische Fachkraft (w/m) in Zweitkraftfunktion gem. § 7 KiTAG
mit einem Beschäftigungsumfang von 85%,
zunächst befristet auf die Dauer der Elternzeit einer Kollegin
In unserer 4-gruppigen Einrichtung werden derzeit 58 Kinder betreut und gefördert.
Was wir uns wünschen
- einen staatlich anerkannten Abschluss als Erzieher/in bzw. Kinderpflegerin
- pädagogische und soziale Kompetenz
- ein hohes Maß an Engagement, Kreativität, Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft
- eine an den Bedürfnissen des Kindes orientierte und von Einfühlungsvermögen geprägte Arbeitsweise
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Herzliche Glückwünsche Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen alles Gute und vor allem viel Gesundheit und Zufriedenheit für das neue Lebensjahr Herrn Kurt Günter Bendig
zum 75. Geburtstag
am 19.11.2018. |
Veranstaltungskalender 2018
Am Montag, 26.11.2018 treffen sich die Vertreter der örtlichen Vereine um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses um die Termine für das Veranstaltungsprogramm 2019 abzustimmen.
10.Ebenweiler
Adventskalender
Lebendiger Adventskalender,
Treffpunkt in der Weihnachtszeit,
macht mit Bildern und Geschichten
uns zum Weihnachtsfest bereit.
Dieses Jahr öffnen sich die Fenster
unseres Adventskalenders zum letzten mal
Machen Sie mit uns einen Spaziergang
durch die wunderschöne Weihnachtszeit.
Über zahlreiche Besucher würden wir uns
sehr freuen.
Kommen Sie von Mittwoch bis Sonntag zu
unseren liebevoll gestalteten Fenstern.
Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen.
Falls jemand Interesse hat
diese „Tradition“ weiter zu
führen, stehen wir gerne mit
Tipps zur Seite.
Bei Fragen einfach anrufen.
Ingrid Ziegler 015 758 847 717,
Susanne Hildebrand 923 282,
Petra Beier 828 907 2,
Euer Adventskalenderteam
10. AVK 2018 Familie Adresse
1 Sa Fam. Brändle Schlupfen
2 So Gasthof Adler / Fam. Fischer Kornstraße 41
3 Mo Stilles Fenster Sonnenhof
4 Di Stilles Fenster Sonnenhof
5 Mi Stilles Fenster Nikolausabend / gestaltet bei
Fam. Schiller
6 Do Fam. Gindele Mauren
7 Fr Fam. Schote Gassenäcker 10
8 Sa Weihnachtsmarkt Ruprechtsbruck
9 So Fam. Knittel Thironstraße 12
10 Mo Stilles Fenster Sonnenhof
11 Di Stilles Fenster Sonnenhof
12 Mi Ministranten Kath. Gemeindehaus
13 Do Grundschule Ebenweiler Kirchstraße 1
14 Fr Fam. Büttner Kornstraße 9
15 Sa Fam. Zettler / Löffler Am Weiher 9
16 So Schützenverein Schützenhaus
17 Mo Stilles Fenster Sonnenhof
18 Di Stilles Fenster Sonnenhof
19 Mi Fam. Rumpenhorst Schlupfenerstraße 1
20 Do Fam. Brändle Im Roschen
21 Fr Fam. Huptas Münch Am Weiher 8
22 Sa Fam. Scheffold Oberholz
23 So Fam. Beier Schlupfenerstraße 16
24 Mo Stilles Fenster / Heiligabend Kirche
Eingerückt in den
Altshauser Verbandsanzeiger
am: 23.11.2018
VEREINSNACHRICHTEN
VORANZEIGE
Der „ Ruprechtsbrucker Weihnachtsmarkt“ findet statt am
Samstag, 08.12.2018 statt. Beginn ist um 13:00 Uhr
s Ebenweiler Theäterle e.V.
“Liebe auf Gut Dünken“
von Frank Ziegler / Michael Zeeb
dtver – Deutscher Theaterverlag Weinheim
Regie: Jutta Golitsch
Die schmalzige Seifenoper für die Bühne verheißt innige Gefühle, erstaunliche Dialoge, brennende Stallungen und eine schicksalshafte Schwangerschaft.
Auf der Sommerterrasse der absurden Adelsfamilie ereignen sich in 120 Minuten mehr Dramen als in einem ganzen Jahr „Verbotenen Liebe“ …
Aufführungstermine im Sonnenhof – DGH Ebenweiler
Premiere 10.11. / 11.11. – 16.11. / 17.11. / 18.11. – 23.11. / 24.11. / 25.11.
Fr./Sa. 20:00 Uhr – So.17:00 Uhr
Vorverkauf
www.ebenweiler-theaeterle.de oder Tel.: 07584 2402
Bitte im Verbandsanzeiger unter Vereinsnachrichten:
Skiclub Ebenweiler e.V.
Tagesausfahrt nach Mellau – Damüls am So. 30.12.2018
Gönnen Sie Sich zwischen den Feiertage ein echtes Wintererlebnis im Skigebiet rund um die Mittagsspitze. Mellau – Damüls ist das ideale Skigebiet für alle, die top präparierte Abfahrten genießen möchten, Freeriden lieben oder im Funpark Action suchen. Busfahrt, Tageskarte, Brezel: Erwachsene (bis 1999) € 62,00; Jugend (2000 – 2002) € 59,00; Kind (2003 – 2012) € 44,00. Abfahrt: 6.30 Uhr Ebenweiler, DGH; Rückfahrt: ca. 16.30 Uhr. Info und Anmeldung: Michael Sträßle, Tel. 07584 927 427; michael.straessle@skiclub-ebenweiler.de
Ski- und Snowboardkurse und Tagesausfahrten in Damüls – Mellau
Ab sofort nehmen wir wieder Anmeldungen zu unseren Ski- und Snowboardkursen entgegen. Diese finden am Fr. 04., Sa. 05., So. 06., und Sa. 12.01.2019 im Skigebiet Damüls – Mellau statt.
Kursgebühren (4 Tage): Mitglieder € 75,00; Nicht – Mitglieder € 85,00.
Busfahrt (1 Tag): Mitglieder € 20,00; Nicht – Mitglieder € 21,00.
Busfahrt (4 Tage): Mitglieder € 74,00; Nicht – Mitglieder € 81,00.
Tageskarten Damüls – Mellau: Erwachsene (bis 1999) € 45,50; Jugend (2000 – 2002) € 42,50; Kinder (2003 – 2012) € 26,00; Schneemann (ab 2013) € 4,00.
Tageskarten Mellau: Erwachsene (bis 1999) € 33,00; Jugend (2000 – 2002) € 29,00; Kinder (2003 – 2012) € 22,00; Schneemann (ab 2013) € 4,00.
Beachten Sie: Außerhalb der Unterrichtszeiten besteht für Nicht – Mitglieder kein Versicherungsschutz! Jeder Kursteilnehmer ist selbst für sein funktionsfähiges Material verantwortlich! Es besteht Helmpflicht bis 15 Jahre! Wir empfehlen allen Teilnehmern einen Helm zu tragen.
In der Mittagspause erfolgt keine Betreuung. Mindestalter 5 Jahre. Kinder unter 8 Jahre nur mit Begleitperson. Wir empfehlen eine Auslandskrankenversicherung.
Der Abschluss mit Siegerehrung findet am Sa. 12. Januar 2019 in Ebenweiler im Dorfgemeinschaftshaus statt. Beginn ist um 18.00 Uhr. Hierzu sind alle Teilnehmer, Eltern, Freunde usw. herzlich eingeladen. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt.
Abfahrtszeiten:
6:15 Uhr Bad Saulgau, Frankenhauser
6:30 Uhr Ebenweiler, DGH Sonnenhof
6:30 Uhr Altshausen, Parkplatz Progymnasium
6:40 Uhr Fronhofen, Volksbank
6:50 Uhr Ravensburg, Eissporthalle
Rückfahrt: 16:15 Uhr.
Anmeldezeitraum: Sa. 27.10.2018 – Di. 18.12.2018.
Anmeldung und weitere Infos:
Ski- und Snowboardkurse, Tagesausfahrten, Tageskarten – Reservierung für Selbstfahrer: www.skiclub-ebenweiler.de
Info und Anmeldung täglich von 19:00 – 20:30 Uhr: Anita Huber, Tel. 07584 927 666; Udo Hund, Tel. 07584 1569 oder unter anmeldung@skiclub-ebenweiler.de
Kursangebote:
A – Ski Anfänger, empfohlenes Mindestalter 6 Jahre; F1 – Ski Fortgeschrittene 1, empfohlenes Mindestalter 7 Jahre; F2 – Ski Fortgeschrittene 2, empfohlenes Mindestalter 8 Jahre; F3 – Ski Fortgeschrittene 3, empfohlenes Mindestalter 10 Jahre; SF – Ski Sportliches Fahren, empfohlenes Mindestalter 13 Jahre; STT Tipps und Tricks vom Profi (2 Tage), nur für Erwachsene, 2. + 3. Kurstag, Ausführung nach Verfügbarkeit der Lehrkräfte; SBR Snowboard I Rookie, empfohlenes Mindestalter 8 Jahre; SBA Snowboard II Advanced, empfohlenes Mindestalter 10 Jahre; SBM Snowboard III Master, empfohlenes Mindestalter 14 Jahre; SBF Snowboard IV Freestyle, empfohlenes Mindestalter 14 Jahre; SBTT Tipps und Tricks vom Profi (2 Tage), nur für Erwachsene, 2. + 3. Kurstag, Ausführung nach Verfügbarkeit der Lehrkräfte.
Hinweise zum Kursablauf und Kurseinteilung finden Sie auf unserer Homepage www.skiclub-ebenweiler.de
WEITERE WINTERTERMINE:
Ausfahrt Jugend/Gruppen/Vereine am Samstag, 02.02.2019 nach Mellau
Snowcamp in den Flumserbergen vom Fr. 15.02 – So. 17.02.19
Aktuellste Informationen werden zeitnah zum Veranstaltungstermin im Verbandsanzeiger und auf der Homepage www.skiclub-ebenweiler.de veröffentlicht.
Bitte im Verbandsanzeiger unter Vereinsnachrichten:
Skiclub Ebenweiler e.V.
Sport für Ältere
Am Dienstag, 27.11.2018 fällt unsere Turnstunde aus, wegen einer Fortbildung von Elise.
Unter Vereinsnachrichten Ebenweiler
Musikverein Ebenweiler
Jahreskonzert am Samstag, den 8. Dezember im „Sonnenhof“
Es ist schon zur Tradition geworden, dass der Musikverein in der Adventszeit seine Gäste zu einem musikalischen Höhepunkt im Vereinsjahr einlädt. Hierzu veranstalten wir am Samstag, den 8. Dezember unser Jahreskonzert im Sonnenhof in Ebenweiler. Beginn des Konzerts ist um 20:00 Uhr.
Zum Auftakt nimmt die Jugendkapelle „Young Blood“ unter Führung ihres jungen Dirigenten Raimo Manhald Platz auf der Bühne. Auch unsere aktive Kapelle unter der musikalischen Regie von Sascha Hugger hat für sie ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt, das alle Facetten der Blasmusik abdeckt. Nehmen Sie das Jahreskonzert zur Gelegenheit, sich vom Leistungsvermögen der aktiven Kapelle und der Jugendkapelle überzeugen zu lassen. Wir Ebenweiler Musikerinnen und Musiker freuen uns auf Ihren hoffentlich zahlreichen Besuch.
Schützenverein Ebenweiler e.V.
Brauereibesichtigung: Freitag, der 23.11.2018. Die angemeldeten Teilnehmer treffen sich um 9:30 Uhr am Schützenhaus und fahren zusammen mit dem Bus zu Farny. Die Rückfahrt ist gegen 16:00 Uhr geplant. Umkosten für den Bus: ca. 10 Euro. Weitere Infos beim 1. Vorstand.
Weitere Termine: 21.-25.11.18 Vereinspokal, 30.11.18 Schützenabend, 16.12.2018 Adventsfester am Schützenhaus, 28.12.18 Jahresabschluss
Kirchliche Nachrichten
Christ-katholische Kirche in Deutschland,
Pfarrgemeinde St. Andreas, Ebenweiler
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Pfarrer P. Gerhard Seidler & Diakon Friedrich Hartmann
- Freitag, 23.November, zum Fest vom wiederkommenden Herrn, 18°° Uhr: ökumenischer Vesper-Gottesdienst im Brunnenhof
- Sonntag, 25.November, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier in der Hofkapelle Ragenreute mit Pater Emmanuel.
- Freitag, 30.November, 18°° Uhr: Eucharistiefeier zum Gedenken an den Apostel Andreas im Brunnenhof mit Segnung der Adventskränze und anschließendem Vesper (Pellkartoffel und Käse).
Wir sind eine Gemeinschaft in altkatholischer Tradition und heißen alle suchenden Menschen herzlich willkommen.
Unser Leitmotiv lautet: „Im Wesentlichen Einheit, im weiteren Freiheit, in allem aber die Liebe!“ (Augustinus)
Unsere Kirche ist kein kommerzielles Projekt, alle Geistlichen arbeiten ehrenamtlich.
Pater Gerhards Aktivitäten im November:
Vom Räuchern und mehr
Do., 29.11., Weinstube Kernler, Krauchenwies, 19°° Uhr.
Gott befohlen, herzlichst
und mit dem Wunsch für ein Leben in und mit dem Geist der Frohen Botschaft.
Euer Diakon Friedrich & Euer Pater Gerhard