
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 31/32
31. Juli 2025
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 35
28. August 2025BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände West II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 13.06.2025 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptortes Ebenweiler, süd-lich der „Unterwaldhauser Straße“ (K 7963) sowie nördlich der bestehenden Sportplatzflächen und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 85 (Teilfläche), 1009/1, 1010/1, 1012/1, 1013/1 und 1174/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der notwendige Ausgleich wird über das bauplanungsrechtliche Ökokonto der Gemeinde gedeckt (Zuordnung von Ökopunkten aus der Rekultivierungsmaßnahme am „Ebenweiler Weiher“).
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.06.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 25.08.2025 bis 15.09.2025 im Internet auf der Internetseite https://www.ebenweiler.de/ der Gemeinde Ebenweiler veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.06.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 25.08.2025 bis 15.09.2025 im Rathaus der Gemeinde Ebenweiler (Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler), Zimmer Sitzungssaal, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag: 8 – 12 Uhr & 14 – 16 Uhr, Dienstag: 8 – 12 Uhr, Mittwoch: geschlossen, Donnerstag: 8 – 12 Uhr & 15 – 18 Uhr,
Freitag: 8 – 12 Uhr)
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 13.06.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB des Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu Geotechnik, Boden (angrenzenden Moorboden), mineralischen Rohstoffen, Grundwasser, Geotopschutz), des Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 – Bauleitplanung (zu Gewässer- und Bodenschutz und Oberirdischen Gewässern), des Landratsamt Ravensburg, SG 3 Naturschutz (zum angrenzenden Biotop, dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, dem nahegelegenen Natura 2000-Gebiet, der notwendigen artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung, dem Biotopverbund und den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), des Landratsamt Ravensburg, SG 4 Oberflächengewässer (zum Oberflächenwasserabfluss, Gewässerrandstreifen, Hochwasserschutz, Anregungen zur Gewässeröffnung und -verlegung sowie dem notwendigen Wasserrechtsverfahren, dem geplanten Wasserspielbereich sowie der Starkregenrisikovorsorge), des Landratsamt Ravensburg, SG 7 Altlasten, Bodenschutz (zur Bodenbeschaffenheit und dem angrenzenden Moorboden), des Landratsamt Ravensburg, SG 8 SB Kommunales Abwasser (zu Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zur Versickerung und zum Entwässerungskonzept sowie zur Beschaffenheit von mit Niederschlagswasser in Berührung kommenden Bauteilen), des Landratsamt Ravensburg, Vermessungs-/Flurbereinigungsamt (zur Lage des Plangebietes innerhalb des Flurbereinigungsgebietes), des Landratsamt Ravensburg, Straßenamt – Straßenrecht (u.a. zur Entwässerung, Bepflanzung, Versorgungs- und Abwasserleitungen, der Offenlegung des Seegrabens sowie zu erwartende Immissionen), des Landratsamt Ravensburg, Straßenverkehrsrecht (zum freihalten der Sichtdreiecke insb. von Bepflanzung)
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (mit Verweis auf die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, s.o.), des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 21 Bauleitplanung (mit Verweis auf die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, s.o.), des Landratsamtes Ravensburg, SG 1 Bauleitplanung und Koordination (zu den angegebenen Paragraphen hinsichtlich der Zuordnung von Ökokontomaßnahmen), des Landratsamtes Ravensburg, SG 4 Oberflächengewässer (zur Öffnung des Seegraben mit Hinweis auf das Wasserrechtsverfahren sowie mit Verweis auf die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, s.o.), des Landratsamtes Ravensburg, Straßenamt-Straßenverkehrsrecht (mit Hinweisen zur Bepflanzung in Sichtbereichen), des Landratsamtes Ravensburg, SG 7 Altlasten (zu Geotechnischen Bericht, welcher auf einen stellenweise erhöhten Nickelgehalt dokumentiert; Beprobung von Aushub ist erforderlich), des Landratsamtes Ravensburg, SG 3 Naturschutz (mit Hinweisen zur Biotopverlegung, zum Artenschutz insb. hinsichtlich Fledermäusen, Beleuchtung, Vogelschutz, zur Ausgleichs- und Ersatzmaßname, zur Ökokontomaßnahme und zum Umweltbericht), des Landratsamtes Ravensburg, SG 7 Bodenschutz (zur Redaktionellen Änderung im Lageplan des Bodenmanagements und zur Redaktionellen Änderung der Flächengröße in der Eingriffsbilanzierung), des Landratsamt Ravensburg, Straßenamt-Straßenrecht (zur Freihaltung von Sichtdreiecken auch mit Bepflanzung, zur Entwässerung und zu Versorgungs- und Abwasserleitungen), der Polizeidirektion Ravensburg (zur Einhaltung der Abstände mit Baumpflanzungen zur Fahrbahn)
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Veröffentlichung durch öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von einem Bürger zur Entwässerung, Retention, die Feldhecke und die darin vorkommenden Tierarten und die potenzielle Störung, zur Verlegung des Bachverlaufs, zum Grundwasserspiegel, zum Überflutungsschutz und zur Verdolung des Grabens und den zu bewältigenden Wassermengen, zur Standortwahl, zum Planungsrecht, zum Gewässerschutz, zu Starkregenereignissen, verkehrliche Belange;
- Artenschutzrechtliches Kurzgutachten der Sieber Consult GmbH vom 15.11.2023, aktualisiert am 17.10.2024 (zum potentiellen Vorkommen von geschützten Tierarten innerhalb des Plangebietes (insb. im Bereich des Biotopes) und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen)
- Geotechnischer Bericht der fm geotechnik GbR vom 16.03.2023 (zur Baugrundschichtung, der bautechnischen Beschreibung, Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung, zur Umwelttechnische Untersuchung sowie zu Schicht- und Grundwasserverhältnisse und der Durchlässigkeit der anstehenden Böden sowie Empfehlungen zur Gründung und baubegleitenden Maßnahmen)
- Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 4 BNatSchG bzw. § 33 Abs. 3 Ziff. 2 NatSchG Baden-Württemberg der Sieber Consult GmbH vom 08.07.2024 zur Verlegung des Biotopes „Feldhecken am südlichen Ortsende Ebenweiler“ (Biotop-Nr. 1-8123-436-8722)
- Genehmigungsplanung zur Öffnung des Seegraben der Rapp + Schmid Infrastrukturplanung GmbH vom 08.08.2024, angepasst am 03.06.2025 (Unterlagen zum wasserrechtlichen Verfahren mit Baugrunduntersuchung, Angaben zu Altlasten/Schadstoffen, den Grundwasserverhältnissen sowie einem Bodenschutzkonzept, Beschreibung von Bestand sowie der durchzuführenden Maßnahmen auf Grundlage von Hydraulischen Berechnungen, Berücksichtigung von Starkregenereignissen sowie zur Überflutungsthematik)
- UVP-Vorprüfung zum Wasserrechtsantrag „Offenlegung und Verlegung des „Seegrabens“ Ebenweiler West“ der Sieber Consult GmbH vom 23.08.2024
- Rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportgelände-West“ vom 12.12.1988
- Rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportgelände-West II“ vom 18.01.2002
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@ebenweiler.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich um eine erneute Veröffentlichung des Entwurfes handelt wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Diese sind im Einzelnen:
- Anpassung der Gemeinbedarfsfläche und der Grünflächen (u.a. Gewässerrandstreifen) im nördlichen Bereich
- Verschiebung der Baugrenze nach Norden und Westen
- Streichung Fuß- und Radweg, Anpassung Grünflächen
- Aufnahme Verkehrsfläche im nördlichen Bereich, Anpassung Grünflächen
- Verschiebung der Fläche für Versorgungsanlagen
- Änderung der festgesetzten Baumpflanzungen entlang der Straße von variablem Standort auf verbindlichen Standort, Anapassung der Standorte an Straßenabstände
- Festsetzung einer internen Ausgleichsmaßnahme entlang des Grabens
- Aufnahme einer Anbauverbotszone
- Aufnahme eines Zufahrtsverbots
- Anpassung der Bilanzierung der Ökopunkte
- Aufnahme eines Hinweises auf das Flurbereinigungsgebiet „Ebenweiler“
- Ergänzung der Abstandsvorgaben von Bäumen zur Straße
- Aufnahme eines Hinweises zum Umgang mit Nickelbelastetem Bodenmaterial
- Aufnahme eines Hinweises zu Werbeanlagen bis zu einer Entfernung 30 m an Kreisstraßen
- Änderungen bei der Begründung
- Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ebenweiler, den 15.08.2025
Tobias Brändle
Bürgermeister

Einladung zum Partnerschaftsaustausch mit Thiron Gardais
Partnerschaft erleben – Freundschaft pflegen!
Am ersten Septemberwochenende ist es wieder so weit:
Freunde und Interessierte der Partnerschaft Ebenweiler Thiron Gardais,
werden die französische Partnergemeinde Thiron Gardais besuchen. Der seit vielen Jahren bestehende Austausch zwischen unseren Gemeinden ist ein lebendiges Zeichen für europäische Freundschaft und gelebte Partnerschaft.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Austausch, an Frankreich oder am kulturellen Miteinander haben, sind herzlich eingeladen, an der Reise teilzunehmen.
Neben offiziellen Begegnungen mit unseren französischen Freunden erwartet die Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Programm, das Kultur, Gemeinschaft und Gastfreundschaft in den Familien verbindet. Französische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich!
👉 Termin: 05.09.- 08.09.2025
👉Anmeldung: im Rathaus Ebenweiler bis 31.07.25!!!
👉 Ziel: Thiron Gardais (Département Eure-et-Loir, etwa 150 km südwestlich von Paris)
👉 Teilnahme: Für alle offen – auch Familien und Jugendliche sind herzlich willkommen!
👉Mitfahrmöglichkeiten organisiert die Gemeinde, Kleinbusse oder Selbstfahrer
👉Kosten: 70€ für Erwachsenen 30€ für Kinder
Lassen Sie uns gemeinsam die Partnerschaft weiterleben – mit neuen Kontakten, gemeinsamen Erlebnissen und viel Herzlichkeit.
Wir freuen uns auf viele Mitreisende und Unterstützer!
Stadtradeln 2025 – Rückblick und Preisverleihung
Beim diesjährigen Stadtradeln Wettbewerb nahmen 13 Teams mit insgesamt 128 Radlerinnen und Radler teil. In den drei Wochen des Stadtradelns wurden 44557 Kilometer zurückgelegt. Am ersten August konnte Bürgermeister Brändle zusammen mit den Gemeinderäten und Stadtradeln Koordinatoren Stehle und Bixel die Teilnehmer am Ebenweiler Weiher ehren.
Teilnehmer mit den meisten Kilometern war wieder Paul Gläser mit 3163 Kilometern. Teilnehmerin mit den meisten Kilometern wurde Martha Renn mit 1304 Kilometern. Von allen Teams haben die „Genussradler“ mit ihrem Captain Hugo Renn die meisten Kilometer erradelt (10244 Kilometer). Als bestes Team in der Wertung Kilometer pro Kopf errangen die Bike Fighters unter ihrem Captain Hermann Stehle den ersten Platz ( 880,8 Kilometer pro Kopf). Bei der Wertung bestes Kind im Grundschulalter gewann bei den Mädchen Lena Bantle (101 Kilometer) und bei den Jungen Robin Buck (217 Kilometer) jeweils den ersten Platz. Bestes Kind vom Kindergarten wurde in diesem Wettbewerb Timo Bantle (86 Kilometer). In der Wertung ältester Teilnehmer / Teilnehmerin gewann Frau Magda Metzler, bei den jüngsten Teilnehmer gewann Christoph Hahn. Alle Gewinner erhielten einen Preis von der Gemeinde Ebenweiler.
Allen Gewinnern gratuliert die Gemeinde nochmals herzlich zum Erfolg und bedankt sich bei allen Teilnehmern für ihr Engagement rund ums Fahrrad fahren!
Ferienprogramm Ebenweiler
Für einzelne Veranstaltungen im Ferienprogramm Ebenweiler stehen noch wenige Plätze zur Verfügung. Unter www.ebenweiler.de können Sie die Programmpunkte und evtl. freie Plätze einsehen und buchen.
Die Gemeinde wünscht viel Spaß bei den Programmpunkten!
Geschwindigkeitsmessung des Landratsamtes Ravensburg
Kontrollort: Ebenweiler, Kornstraße
Kontrollzeit: 28.07.2025 – 06:36 – 08:30 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenzung: 50 km/h
Gemessene Fahrzeuge: 174
Überschreitungen: 0
Höchste Geschwindigkeit: 55 km/h

