
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 18
5. Mai 2026
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW20
13. Mai 2026BEKANNTMACHUNGEN
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am
Montag, 11.05.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde
2. Zutrittskontrolle und Parkraumüberwachung für Wohnmobile und
Wohnwagen am Campingplatz
3. Investitionskostenzuschuss Neubau Schulkindbetreuung SBBZ – L in
Altshausen
4. Beschaffung Stromgenerator für die Wasserversorgung
5. Bekanntgaben
6. Protokollkontrolle
7. Verschiedenes
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu der öffentlichen Sitzung recht herzlich eingeladen.
gez.
Tobias Brändle
Bürgermeister
Gemeinderat aktuell
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 20.04.2026
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
Vorstellung Trägerschaftsmodell
Bürgermeister Brändle leitete ein, dass die Kirche im Umbruch ist. Es stellt sich für die Gemeinde die Frage, wie sich die Kirche aufstellt und wer zukünftiger Ansprechpartner für den Kindergarten ist. Er übergab das Wort an Herr Mennig vom katholischen Verwaltungszentrum Riedlingen. Herr Mennig erläuterte, dass sich das geplante Trägerschaftsmodell noch im frühen, spekulativen Stadium befindet. Konkrete Modelle oder Entscheidungen liegen noch nicht vor. Ziel ist eine Reform der Kirchengemeinden bis 2030, bei der viele kleinere Gemeinden (von aktuell ca. 1020) zu größeren Einheiten (ca. 50-80) zusammengeschlossen werden. Hintergrund sind vor allem sinkende Mitgliederzahlen und geringere Kirchensteuereinnahmen. Es bestehen offene Fragen zur zukünftigen Struktur, insbesondere zu Wahlen und zur Verbindlichkeit des Engagements. Es wird befürchtet, dass ein weniger verpflichtendes System zu geringerer Beteiligung führen könnte. Im Bereich der Kindertagesstätten ist das Ziel, das Engagement weitgehend zu sichern. Grundsätzlich würden alle bestehenden Verträge, Rechte und Pflichten auf die neue Kirchengemeinde übergehen. Die Trägerschaft könnte entweder bei der Kirche bleiben oder alternativ auf andere Modelle wie Zweckverbände oder Stiftungen übergehen, auch das ist noch offen. Die Kirche möchte grundsätzlich an der kirchlichen Trägerschaft festhalten. Insgesamt ist das Konzept aktuell noch sehr unverbindlich.
Im Gremium wurde der gute Wille erkannt, gleichzeitig aber auch die Unsicherheit betont. Eine mögliche Übernahme der Trägerschaft durch die Kommune könnte auch als Entlastung gesehen werden. Herr Mennig gab an, dass ein Vorteil der Reform eine stärkere Professionalisierung und klarere Zuständigkeiten, z.B. durch Geschäftsführungen statt ehrenamtlicher Gremien, sein könnte.
Bauvorhaben „Neubau Garage“ Am Schlittenberg 5; Flst. 893/4
Herr Brändle erläuterte das Bauvorhaben. Veranschaulichte den Lageplan und den Standort. Er weißte daraufhin das der Bebauungsplan von 1979 ist und es Befreiungen zu beschließen gibt.
Die Bauherren planen eine Garage neu zu errichten. Die Konstruktion ist im Wesentlichen aus Holständerwänden und einer Zimmermannsmäßigen Dachkonstruktion als Flachdach ausgeführt und abgedichtet. Die Bauherren stellen einen Antrag bezüglich Überschreibung der Grundflächenzahl, Überschreitung des Baufensters und Abweichung von der Dachform.
Aus dem Gremium ging hervor, dass die grundlegende Voraussetzung immer war, keine öffentlichen Flächen einzubeziehen. Bürgermeister Brändle betonte, dass sie nichts befreien möchten, wodurch eine gefährliche Situation entstehen kann. Die zu beschließende Ausfahrt jedoch auf privatem Grund ist und keine Gefahren entstehen.
Beschluss:
Das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wurde einstimmig erteilt. Den Befreiungen (Überschreitung der Grundflächenzahl, Überschreitung des Baufensters und Abweichung der Dachform) vom Bebauungsplan „Am Schlittenberg“ wurde zugestimmt.
Bauvorhaben „Abbruch und Neubau Schuppenanlage“, Oberweiler 2, Flst. 428
Bürgermeister Brändle stellte das Bauvorhaben vor und veranschaulicht den Lageplan. Er erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr stellte bereits eine in der Dezembersitzung behandelte Bauvoranfrage welche der Gemeinderat positiv beschieden hatte. Geplant ist der Abbruch eines Schuppens und an einem anderen Ort die Errichtung eines neuen Schuppens in anderen Grundmaßen und teilweise auch in anderer Lage. Das neue Gebäude soll leicht in Richtung Südosten (in Bezug auf den derzeitigen Standort) verlagert und verbreitert werden. Im Gegensatz zum derzeitigen Bestand wird das neue Gebäude von Norden her eingekürzt und gewinnt dadurch Abstand zum Wohnhaus/Scheuer. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Verwaltung sieht bei dieser baulichen Veränderung keine Anhaltspunkte die gegen das Vorhaben sprechen könnten. Für Vorhaben im Außenbereich werden im Genehmigungsprozess immer auch die Fachstellen des Landratsamtes gehört. Nach Auskunft des Bauamtes in Altshausen liegen als Ergebnis aus diesen Stellungnahmen keine Hinderungsgründe vor.
Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob es sich um ein priorisiertes Bauen bezüglich einer Landwirtschaft handelt. Dies verneinte Herr Brändle.
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde wurde einstimmig erteilt.
Investitionskostenanteil Ganztagesbetreuunng
Durch den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler ab der ersten Klasse wird die HPV Altshausen entsprechend ausgebaut. Zusätzlich entstehen Räume für die SBBZ, für die die Gemeinde Ebenweiler, auf Grundlage eines bestehenden Vertrages, mit Träger ist. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Investitionskostenanteil. Herr Brändle stellte dem Gremium die Kosten anhand der Kalkulation von Herrn Deutelmoser, Kämmerer des Gemeindeverwaltungsverbands, vor. Die Gemeinde Altshausen ist in diesem Fall Träger, wobei die betroffenen Umlandkommunen beteiligt sind, jedoch ausschließlich im Hinblick auf die SBBZ, nicht auf die Grundschule. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei nur auf Kinder, die die SBBZ besuchen. Im Durchschnitt betrifft dies, je nach Jahrgang, zwischen drei und sechs Schüler aus Ebenweiler.
Im Gremium wurde die geplante Einrichtung intensiv diskutiert. Dabei wurde unter anderem die gewählte Örtlichkeit als unpraktisch hinterfragt. Ein zentraler Punkt waren zudem die Kosten. Die genaue Kalkulation der Kosten bleibt unklar, insgesamt wurden die Planung und die Beteiligung der Gemeinde als wenig transparent wahrgenommen. Es wurde auch die Frage gestellt, welche Konsequenzen eine Ablehnung des Vorhabens hätte. Eine klare Antwort darauf konnte nicht gegeben werden, lediglich ein Verweis auf bestehende vertragliche Regelungen erfolgte von Seiten des Bürgermeisters. Eine generelle Benachteiligung der Gemeinden wurden in diesem Zusammenhang thematisiert. Aus dem Gremium wurde aber positiv hervorgehoben, dass eine Anlaufstelle für Kinder mit Beeinträchtigungen sinnvoll und wichtig ist. Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben wurde darauf verwiesen, dass ab September ein Anspruch auf Ganztagesbetreuung besteht und entsprechende Maßnahmen für die Gemeinde Altshausen erforderlich sind. Allerdings wurde auch kritisiert, dass Fördermittel ungerecht verteilt werden und teilweise diejenigen Gemeinden profitieren, die die Thematik erst jetzt aufgreifen. Die Gemeinde Ebenweiler hat dies bereits umgesetzt, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Dies allerdings ohne Förderungen.
Abschließend wurde vorgeschlagen, das Projekt erneut und detaillierter vorstellen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die Kostenbeteiligung. Der Tagesordnungspunkt wird daher vertagt, bis mehr Transparenz geschaffen ist.
Kommunale Wärmeplanung
Im Gremium wurde die kommunale Wärmeplanung thematisiert. Dabei wurde von Herr Brändle erläutert, dass die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, eine entsprechende Planung durchzuführen. Obwohl dies bereits durch die Bürgerenergie in der Gemeinde Ebenweiler umgesetzt wurde. Ziel der Wärmeplanung ist es, Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien zu identifizieren. Fördermittel wurden bereits bewilligt, sodass für die Gemeinden voraussichtlich keine direkten Kosten entstehen. Erste Ausschreibungen liegen ebenfalls bereits vor. Ein Schriftverkehr aus dem März zwischen Herr Brändle und dem zuständigen Mitarbeiter aus dem Gemeindeverwaltungsverband wurde dazu herangezogen. Hier wurde deutlich, dass zunächst geprüft werden muss, ob ein verkürztes Verfahren möglich ist. Diese Einschätzung kann jedoch erst nach einer umfassenden Datenanalyse erfolgen.
Diskutiert wurde auch, welche Institution die Planung konkret umsetzt und ob Vorschläge eingebracht werden können. Hier wurde angedeutet, dass eine Beteiligung eventuell nach einem ersten, formal standardisierten Schritt möglich ist.
Im Gremium zeigte sich teilweise Unmut und Unverständnis.
Beschluss:
Mit zwei Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen wird der Beschluss abgelehnt.
Protokollkontrolle
Zum Protokoll vom 09.03.2026 gab es keine Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche seitens des Gremiums.
Bekanntgaben
Herr Brändle hatte keine Bekanntmachungen.
Verschiedenes
- Bürgermeister Brändle berichtete, dass im Altbau der Grundschule zwei Räume hergerichtet wurden, die von Firmlingen gestrichen wurden. Dort soll eine Bücherei entstehen. In diesem Zusammenhang wird überlegt, dass das geplante gemeinsame Mittagessen mit Senioren künftig mit Vorleseangeboten zu verbinden. Das Gremium möchte sich ausdrücklich bei den Firmlingen für ihren Einsatz bedanken.
- Die Weiherfreunde haben sich am 15.04. getroffen, hier kam das Thema auf, dass die Umkleidekabine zu nah am Kiosk ist. Diese soll nun am Weiherdamm aufgestellt werden. Ebenfalls kam das Thema Radler- Kabine auf, hier dürfen alle die sich gerne beteiligen möchten bei den Weiherfreunden melden.
- Das Gremium informierte sich über den aktuellen Sachstand zum Supermarkt
Herr Brändle berichtete, dass derzeit die Verkaufsfläche noch in Klärung ist. Ab 1200 Quadratmeter gilt es bereits als großflächiger Einzelhandel, welcher so vermutlich nicht genehmigt wird. Das weitere Vorgehen muss mit dem Betreiber, dem Bauherr und der Gemeinde abgestimmt werden. Aus dem Gremium ging hervor, dass es gewünscht ist lieber eine kleine Verkaufsfläche zu bieten, als gar keine. Im Fazit ist es von allen Beteiligten weiterhin gewünscht das Vorgehen umzusetzen.
- Aus dem Gemeinderat ging die Frage zum aktuellen Stand des Kindergartens hervor. Bürgermeister Brändle gab an, dass in der Februarsitzung das Wasserrechtsverfahren nicht abgeschlossen wurde. Der Bau darf erst beginnen, wenn das Wasserrechtsverfahren abgeschlossen ist. Die Thematik wurde nun an einen Anwalt übergeben.
- Rattenproblematik in der Schmiedsgasse
Die allgemeine Rattenproblematik wurde im Gremium diskutiert. Eventuelle Köderboxen wurden besprochen. Des Weiteren wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Bürger und Bürgerinnen bitte darauf achten sollen, keine Lebensmittel in den Abfluss zu geben.
- Bauende von unserem örtlichen Bauhof. Das Gemeindeteam hofft um eine Einweihung vor den Sommerferien. Derzeit stehen noch der Feinputz und die Elektronik im Büro des Bauhofs aus. Ebenfalls werden die bisherigen Möbel aus dem Rektorat der Grundschule zukünftig im Bauhof genutzt.
- Aus dem Gremium wurde sich darüber informiert, weswegen eine Absperrung am Bauhof aufgestellt wurde. Herr Brändle wies darauf hin, dass es sich in diesem Fall um die Sicherheit von Radfahrern handelt. Eine versetzte Abgrenzung ist zukünftig geplant.
- Treppe/Fußweg in Richtung Kirchstraße wurde von Seiten des Gemeinderats zum Thema gemacht. Bürgermeister Brändle wies daraufhin, dass die Gemeinde hier leider nur ein Wegerecht hat. Die Eigentumsverhältnisse und das weitere Vorgehen soll geklärt werden.
- Im Gremium wurde über die Pflege der Feldwege diskutiert
- Thematisiert wurden außerdem die Anhänger und parkende Autos an öffentlichen Parkplätzen
Bücherspenden für die neue Schulbibliothek der Grundschule Ebenweiler
An der Grundschule Ebenweiler entsteht derzeit eine neue Schulbibliothek, die den Kindern künftig einen Ort zum Lesen, Entdecken und Lernen bieten soll. Dieses Projekt soll nicht nur die Schule bereichern, sondern auch als gemeinschaftliches, soziales Vorhaben wachsen.
Bereits jetzt haben sich Firmlinge engagiert und tatkräftig beim Streichen der Räume geholfen – ein herzliches Dankeschön für diesen großartigen Einsatz!
Um die Bibliothek mit Leben zu füllen, werden nun Bücher benötigt. Deshalb möchten wir alle herzlich dazu einladen, gut erhaltene Bücher zu spenden, die zuhause nicht mehr gebraucht werden und vielleicht schon länger im Regal stehen. Wichtig ist, dass die Bücher der neuen Rechtschreibung entsprechen (also nicht älter als ca. 20 Jahre sind). Die Organisation des Projekts erfolgt durch eine Studentin in engem Austausch mit der Schulleitung und der Gemeinde.
Bücherspenden können an folgenden Terminen direkt vor Ort abgegeben werden:
– Dienstag, 19.05.2026, von 14:00 bis 16:00 Uhr
– Freitag, 22.05.2026, von 08:00 bis 12:00 Uhr
An diesen Tagen wird auch eine persönliche Ansprechpartnerin vor Ort sein.
Ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die dieses Projekt unterstützen und mit ihrer Spende dazu beitragen, den Kindern eine Freude zu machen und ihre Leselust zu fördern!
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das ELR – Programm
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des ELR-Programmes ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wurde etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störenden Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 07.09.2026 bei der Gemeinde vorliegen.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Wer Interesse hat, über die Gemeinde einen Zuschussantrag beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu stellen, sollte möglichst bald, frühzeitig, spätestens im Juni
mit der Gemeindeverwaltung Ebenweiler (Tel.:07584-91610; E-Mail: gemeinde@ebenweiler.de) Kontakt aufnehmen, um einen Beratungstermin mit Herrn Groß zu vereinbaren.
Hinweis:
Da umfangreiche Unterlagen zur Antragstellung vorliegen müssen (Pläne, Kosten, Baugenehmigung) ist diese frühzeitige Beratung notwendig.
Ebenweiler, 08.05.2026
Rathaus geschlossen
Das Rathaus bleibt am Brückentag, Freitag, 15.05.2026 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung, Ihr Rathausteam.

Förderverein für die Partnerschaft
zwischen den Gemeinden Ebenweiler und Thiron-Gardais
Info für2026
In der Jahreshauptversammlung am 10.04.26
Wurde das Vorstandsteam teilweise neu gewählt und weiter bestätigt.
Der Vorstand Frau Sauter, Herr Schiedner, Herr Knappe,
Kassenwart Frau Pfeiffer und Schriftführer Frau Zimmermann freuen sich auf ein Miteinander im neuen Vereinsjahr.
2026 werden die Parnterschaftsfreunde aus Frankreich am 17.09.-20.09.26 anreisen und das Kreismusikfest in Ebenweiler erleben.
Wir freuen uns über alle neuen und bekannten Gastgeber, die unsere Parnterschaft mit Thiron Gardais beleben und nächstes Jahr ebenfalls in Frankreich aufgenommen werden. ( Mit und ohne Sprachkenntnisse!)

Liebe Kinder und Familienangehörige,
zum Muttertag möchten wir mit Euch und der St.-Urban-Band einen
Familiengottesdient zum Thema „Gott schenke dir ein großes Herz“ feiern.
Dazu laden wir euch herzlich ein am Muttertag, den 10.05.2026
um 9 Uhr in die Kirche St. Urban.
Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen!
Euer Familiengottesdienst-Team
VEREINSNACHRICHTEN
Kath. Frauenbund Ebenweiler
Maiandacht
Der Kath. Frauenbund gestaltet am Sonntag, 10. Mai 2026 (Muttertag)
um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche Ebenweiler eine Maiandacht.
Dazu laden wir Sie recht herzlich ein.
Fahrradtour zum Blutritt
Am Freitag, 15. Mai 2026 (Blutfreitag) laden wir zu einer “Pilgerfahrt mit
dem Fahrrad“ zum Blutritt nach Weingarten ein. Treffpunkt ist
um 6.30 Uhr am Dorfplatz. Bei schlechter Witterung fällt die Radtour aus.
Motorrad, Zweirad Segnung
der Motorradfreunde Ebenweiler
Am 10.05.2026 findet unsere diesjährige Motorrad Segnung statt. Hierzu laden wir alle Zweiradfahrer und Einwohner wieder herzlich ein. Um 13 Uhr werden die Fahrzeuge mit Fahrern, an der Kirche (Schulhof) gesegnet. Im Anschluss haben wir zwei Ausfahrten (eine für Motorräder und zeitgleich eine 2. für Zweitakter, Roller…) für euch geplant.
Wer nicht an den Touren teilnehmen möchte, kann sich schon direkt nach der Segnung bei Kaffee, Kuchen, Getränken, Grillwurst und Steaks stärken (Kornstr. 4).
Wir freuen uns sehr auf euer Kommen.
Seniorenkreis Ebenweiler, Fleischwangen. Guggenhausen und Unterwaldhausen.
Liebe Seniorinnen und Senioren,
unser nächstes Treffen findet am Mittwoch den 13. Mai 2026 ab 14:00 Uhr in der
Gaststätte Adler in Ebenweiler statt.
Auf Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft.
Vorstand
Erich Köberle
Schützenverein Ebenweiler e.V.
Schießtraining: Es kann wie üblich am Donnerstag und Freitag jeweils ab 20.00 Uhr trainiert werden. Unser Jugendtraining beginnt am Freitag immer ab 18.00 Uhr.
Dienst im Schützenhaus haben diese Woche Brändle Florian und Schnell Katharina. Weitere Infos und aktuelle Termin sind unter schuetzenvereinebenweiler.de zu finden.
Musikverein Ebenweiler
Nächsten Termine:
Donnerstag, 14. Mai: Frühschoppen beim Maifest in Schweinhausen.
Am Vatertag, den 14. Mai bestreiten wir den Frühschoppen beim Maifest des MV Schweinhausen.
Freitag, 15. Mai: Teilnahme an der Blutfreitagsprozession in Weingarten (Gruppe 16).
Voranzeige: Kreismusikfest vom 18. – 20. September am Ebenweiler Weiher.
Kurze Vorstellung des Festprogramms:
Freitag: Feierabendhock mit anschließendem Stimmungsabend.
Samstag: Ab Nachmittag ist das Motto „Brass im Gras meets Oktoberfest Ebenweiler“.
Sonntag: Beginn mit einem Festgottesdienst, am Nachmittag der Höhepunkt des Fests mit einem großen Festumzug.
Die Planungen für das Kreismusikfest am Weiher laufen bereits auf Hochtouren. Damit dieses Event ein Erfolg wird, stecken unser Planungsteam schon jetzt viel Herzblut in die Vorbereitung. Ein Fest dieser Größenordnung ist eine Gemeinschaftsleistung. Wir zählen auf die bewährte Mithilfe unserer örtlichen Vereine und freuen uns über jede Unterstützung aus der Bevölkerung. Wer Lust hat, Teil dieses Wochenendes zu werden, ist herzlich willkommen:
Liebe Bürger Groß und Klein,
in diesem Jahr wird hier ein Highlight sein!
Das Kreisverbandsmusikfest steht bald an
und hierfür braucht es jeden Mann.
Bei so ´nem Fest gibt´s viel zu machen
und sei es nur ´nen Kuchen “bachen”,
der Zeltaufbau, ´ne Wurst anbraten,
Bier ausschenken, sonstige Taten.
Magst du unterstützen den Verein,
ob als Gruppe oder allein,
dann meld dich gern, gib Bescheid,
wir brauchen wirklich viele Leit.
Willkommen ist jede(r), ob Frau oder Mann, gemeinsam geht´s leichter, drum pack gern mit an.
Wer uns auf anderem Weg unter die Arme greifen mag,
auch Spenden sind willkommen, uns hilft wirklich jeder Betrag.
Wir sagen Danke jetzt schon gleich und freuen uns alle sehr auf euch!
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
- Freitag, 8. Mai, 19°° Uhr: Das Abendlob – die Vesper im Brunnenhof
- Freitag, 15. Mai, 19°° Uhr: Das Abendlob – die Vesper im Brunnenhof
Ich staune darüber, wie die Menschen sich schrittweise die Geheimnisse der materiellen und geistigen Welt, ihrer Mitwelt, ahnungsweise erkannt haben und zu verstehen suchen. Die Unermesslichkeit des Universums, die ästhetische Schönheit und Harmonie der Natur, den Mikrokosmos… Ich bin mir sicher, dass es eine innerste, dynamische, allererste und allerletzte Wirklichkeit gibt, das Geheimnis hinter allen Dingen. Damit weiß ich, vertrau ich und verlasse mich darauf, dass ich zu dieser Wirklichkeit dazugehöre.
Willkommen sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER.
Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen – offen für alle – unabhängig von Konfession oder Wohnort, trifft sich am ersten oder zweiten Freitag im Monat
von 15.00 bis 17.00 im katholischen Gemeindehaus Altshausen.
Das nächste Mal am 8. Mai, im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Das Treffen klingt bei Kaffee und Kuchen aus.
Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard

