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18. Oktober 2019Unterstützung für von Corona betroffene Unternehmen. Infos hier:
20. März 2020Durch die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben sich in vielen Bereichen Änderungen ergeben, so auch im Bereich der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen.
Veröffentlicht wurden bisher Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag (jeweils in 5-Jahres-Schritten) sowie Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag. Bisher war es notwendig, eine Pressesperre seitens der Jubilare eintragen zu lassen, falls die Veröffentlichung des Geburtstages nicht gewünscht wird.
Durch die Gesetzesänderung ist es jetzt allerdings so, dass für eine Veröffentlichung eine Zustimmung vorliegen muss. Somit werden wir ab sofort keine Altersjubiläen im Mitteilungsblatt mehr veröffentlichen, sofern uns keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Ebenso werden wir die Daten nicht mehr an die Tageszeitungen zur dortigen Veröffentlichung weitergeben.
Für die Ehejubiläen gilt dieselbe Regelung, wobei die Gemeinde die Jubilare bezüglich der Veröffentlichung immer vorher anschreibt und eine Einwilligung einholt. Dies werden wir auch weiterhin so beibehalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Tel. 07584-91610 oder gemeinde@ebenweiler.de