Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 33/34
15. August 2024Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW36
6. September 2024BEKANNTMACHUNGEN
Gemeinderat aktuell
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 15.07.2024
Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen nach
§ 29 GemO für Baden-Württemberg für den neu gewählten Gemeinderat
Die Wahl der Gemeinderäte in der Gemeinde Ebenweiler am 09.06.2024 wurde mit Wahlprüfungsbescheid des Landratsamts Ravensburg – Kommunalamt – vom 09.07.2024 für gültig erklärt.
Nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl muss der Gemeinderat feststellen, ob Hinderungsgründe gemäß § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), für den Eintritt der neu gewählten Gemeinderäte in den Gemeinderat vorliegen. Diese förmliche Feststellung obliegt dem bisherigen, jetzt noch amtierenden Gremium. Gründe die eine gewählte Person daran hindern in den Gemeinderat einzuziehen, sind im Einzelnen in § 29 Abs. 1 – 2 GemO aufgeführt:
Gemeinderäte können nicht sein:
1.
- Beamte und Angestellte der Gemeinde,
- Beamte und Angestellte eines Gemeindeverwaltungsverbands, eines Nachbarschaftsverbands und eines Zweckverbands, dessen Mitglied die Gemeinde ist, sowie der erfüllenden Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört,
- leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, wenn die Gemeinde in einem beschließenden Kollegialorgan der Körperschaft mehr als die Hälfte der Stimmen hat, oder eines Unternehmens in der Rechtsform des privaten Rechts, wenn die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert an dem Unternehmen beteiligt ist, oder einer selbständigen
Kommunalanstalt der Gemeinde oder eine gemeinsamen selbständigen Kommunalanstalt, an der die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist,
- Beamte und Arbeitnehmer einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Gemeinde verwaltet wird,
2.
Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde, der oberen und der obersten Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht befasst sind, sowie leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer der Gemeindeprüfungsanstalt.
Satz 1 gilt nicht für Arbeitnehmer, die überwiegend körperlich tätig sind.
Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.
Verabschiedung eines ausscheidenden Gemeinderatsmitglieds
Bürgermeister Brändle verabschiedete in der Sitzung den ausscheidenden Gemeinderat Heiko Lutz aus dem Gemeinderat Ebenweiler. GR Lutz wurde 2019 in den Gemeinderat gewählt und hat aufgrund seines bevorstehenden Wegzuges nicht erneut kandidiert.
Bürgermeister Brändle bedankte sich bei Herrn Lutz für seinen, über die Maßen hinaus eingebrachten Einsatz, sein Fachwissen und seine wertvolle Mitarbeit. Der Gemeinderat verliere ein sehr geschätztes Mitglied.
Als kleine Anerkennung überreichte der Vorsitzende Herrn Lutz ein kleines Präsent.
Herr Lutz hat den Ratstisch verlassen und die neu gewählte Gemeinderätin Sabrina Streicher nahm ihren Platz ein.
Einsetzung und Verpflichtung des neuen Gemeinderats
Bürgermeister Brändle gratulierte den wiedergewählten Mitgliedern des Ebenweiler Gemeinderates sowie der neu gewählten Gemeinderätin Sabrina Streicher. Er freue sich auf ein gutes Miteinander für die nächsten 5 Jahre und das gemeinsame Gestalten.
Alle Gemeinderatsmitglieder sprachen gemeinsam die nachstehende Verpflichtungsformel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflicht. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde
gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Danach verpflichtete der Vorsitzende die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen jeweils per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihres Amtes.
Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Nach § 48 GemO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters.
Bürgermeister Brändle führte dazu aus, dass es sich hierbei um ein volles Vertretungsrecht im Verhinderungsfall des Bürgermeisters handele.
Verhinderungsgründe können beispielsweise Krankheit, Urlaub, Tod oder Rücktritt sein.
Nach einer Aussprache und Personenvorschlägen wurden in einer geheimen Wahl die zwei Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt:
1. stellvertretender Bürgermeister
Andreas Staudacher 6 Stimmen
Michael Baier 3 Stimmen
Benjamin Bixel 0 Stimmen
Armin Fischer 0 Stimmen
2. stellvertretender Bürgermeister
Michael Baier 4 Stimmen
Benjamin Bixel 3 Stimmen
Sonja Stehle 2 Stimmen
Sowohl Herr Staudacher und Herr Baier nahmen die Wahl an.
Bebauungsplan „Kinderhaus“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Vorstellung des Entwurfes
- Beschlussfassung
Bürgermeister Brändle begrüßte zu diesem TOP Frau Tiefenthaler und Herrn Eppinger vom Büro Sieber und führte kurz in den Sachverhalt ein.
Die Gemeinde beabsichtigt die Errichtung eines viergruppigen Kindergartens im Bereich des Sportplatzes an der Unterwaldhauser Straße. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden angehört. Der Sitzungsvorlage liegt eine Abwägungs- und Beschlussvorlage (Anlage 2) bei. Die Rückäußerungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden im Gemeinderat von Herrn Eppinger vom Büro Sieber vorgetragen. Die Stellungsnahmen zum FNP Verfahren liegen noch nicht vor. Weiter wird der Bebauungsplan Kinderhaus sowohl zeichnerisch als auch textlich vorgestellt. Hierbei werden die vielfältigen Nachfragen des Gremiums beantwortet.
Nach ausführlicher Beratung wurde der vorgefasste Beschlusstext der Abwägungs- und Beschlussvorlage ergänzt und einstimmig beschlossen.
Beschlüsse zum Verfahren:
3.1 Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu den frühzeitigen Beteiligungen gem. §3 Abs.1 und §4 Abs. 1 BauGB zu eigen.
3.2 Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage.
3.3. Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler billigte den Entwurf zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit folgenden Maßgaben:
- Aufnahme der vollständigen Erschließungsplanung, ggf. Anpassungen bei den Festsetzungen
- Aufnahme der vollständigen Grünordnungsplanung, ggf. Anpassung bei den Festsetzungen
- Aufnahme der Ergebnisse der Artenschutzuntersuchung (Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen)
Auf Grundlage dieses geänderten Entwurfes sind die Begründung, die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und der Umweltbericht auszuarbeiten. Dieser so ausgearbeitete Entwurf erhält das Fassungsdatum 15.07.2024.
3.4 Mit diesen Entwürfen sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
nachfolgend die Ergänzung des Beschlusstextes
- Löschen der Festsetzung Ziffer 2.29 „Dachbegrünung“
- Vergrößerung des Geltungsbereiches im zentralen Bereich Richtung Vereinsheim zur Aufnahme einer Gemeinbedarfsfläche „Sportanlagen“ zur Mehrfachnutzung
(Skateranlage, Basketballplatz, etc.). Die festgesetzten Stellplätze nördlich des Vereinsheimes sollen erhalten bleiben und bilden die südliche Grenze der Vergrößerung.
Zur ungefähren Zeitschiene äußerte sich Herr Eppinger wie folgt:
- Bis Ende Juli sollten die Unterlagen fertiggestellt sein.
- Anfang/Mitte August bis Mitte September werde die Beteiligung durchgeführt, so dass die Stellungnahmen in der Sitzung vom 14.10.2024 behandelt werden könnten.
- Die Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan sollen im September gesichtet, bewertet und abgearbeitet werden.
- Planreife eventuell im Oktober, wenn es keine Probleme mit den Stellungnahmen gibt.
- Ab wann die Ausschreibungen möglich sind, wird durch BM Brändle geklärt.
Verschiedenes
- Der Vorsitzende fragte nach Einwänden zum Protokoll der April-Sitzung.
Diese sind nicht gegeben.
Darüber hinaus informierte Bürgermeister Brändle über folgende Punkte:
- Finanzierung des Kinderhauses
Derzeit gebe es keine Zuschüsse, allerdings wurde von der Gemeinde ein Ausgleichsstockantrag gestellt. Hieraus erhalte die Gemeinde 580.000 € für den Bau des Kinderhauses.
- Ein gemeinsamer Beschluss der Lehrerkonferenz und des Elternbeirates der Grundschule Ebenweiler unterstütze die Initiative „Tempo 30“ durch die Gemeinde hindurch.
- Verkehrsschau am 30.04.2024
Die Verkehrskommission hat sich zur Voraussetzungsprüfung für verschiedene Anträge die betroffenen Punkte im Ort angeschaut, hierzu verliest der Bürgermeister Auszüge aus den jeweiligen Stellungnahmen:
- Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches für das Wohngebiet Rußäcker
BM Brändle schlug vor, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und Tempo 30 beizubehalten.
- Voraussetzungen / Regelungen von Werbeanlagen an Straßen
Das Projekt wurde nach kurzer Aussprache im Gremium ad acta gelegt.
- Einrichtung einer privaten Grundstückszufahrt in die Oberhofstraße / L 289
Detaillierte Pläne können im Rahmen eines Bauantrages eingereicht werden, erst dann ist eine ausführliche Stellungnahme möglich.
- Gefahrenhinweisbeschilderung des Waldkindergartens
Die verkehrsrechtliche Anordnung hierfür lag mittlerweile vor.
- Fußverkehr (Fußgängerüberweg oder Ampel) in der Kornstraße
Hierzu lag noch kein abschließender Bericht vor, ein Zebrastreifen sei allerdings wegen der Sichtweite nicht möglich. Die fehlenden Straßenmarkierungen in Richtung Fleischwangen und Ruprechtsbruck werden nachgeholt. Das Thema Kreisverkehr soll ebenfalls beim Straßenamt angesprochen werden.
Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen die nachstehenden Themen an:
- Gestaltung der Urnengräber
Derzeit wird versucht einen Termin mit dem Schlosser zu vereinbaren.
- Noch zu erledigende Arbeiten der Fa. Heydt, z.B. gegenüber der Metzgerei.
- Förderprogramm rückwirkend für Schulen
Wurde beantragt.
- Digitalisierung des Gemeinderates
Das Ratsinformationssystem Sessions läuft über den Server in Altshausen.
Im Oktober wird eine Schulung der Gemeinderatsmitglieder durch Herrn Egger erfolgen.
- Fußweg am Weiher
Der Fußweg am Weiher ist nicht als Fußweg erkennbar, es wird angeregt, den Weg zu mähen bzw. zu befestigen.
Das Mähen des bis zum Weiherdamm vorgesehenen Weges wird veranlasst. Es ist keine dauerhafte Zuwegung für Angler gedacht.
- Mähen öffentlicher Grünflächen
Es wurde angeregt die Grünflächen in unterschiedliche Grade einzuteilen, so dass nicht alle Flächen wöchentlich durch den Bauhof gemäht werden müssten.
Es wäre zwar ökologisch wünschenswert die Flächen höher wachsen zu lassen, es müssten aber dann neue Gerätschaften wie bspw. Höhenachsbalkenmäher angeschafft werden.
Weg nach Oberholz Auf dem Weg liege gehäckseltes Material.
BM Brändle wird Herrn Tholl / Forstverwaltung Königseggwald darauf ansprechen.
- Turnusmäßiges Ablassen des Weihers / Vorgehensweise Segmentierbecken
Es gibt einen Termin mit dem zuständigen Ingenieurbüro um die Fragen des Ablaufs zu klären.
- Klettergerüst der Schule
Wird in Teilen von der Fa. Halder, Mauren erneuert.
- Schleppender Breitbandausbau
Die Gemeinde ist in Abstimmung mit dem Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg, der NetCom BW und der TeleData für einen Abnahmetermin.
- Verwendung Erlös aus E-Bike-Verlosung
Der Erlös soll für ein etwas außergewöhnlicheres Spielgerät der Grundschule Ebenweiler gespendet werden. BM Brändle, sowie die Gemeinderäte Bixel und Stehle werden sich dazu Gedanken machen und mit der Rektorin Frau Moosherr abstimmen.
- Siegerehrung Stadtradeln
Die Siegerehrung soll eventuell noch in den Sommerferien stattfinden.
Um 21:15 Uhr wurde die öffentliche Sitzung durch Bürgermeister geschlossen.
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebenweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan „Kinderhaus“ sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.07.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptortes Ebenweiler, südlich der „Unterwaldhauser Straße“ (K 7963) sowie nördlich der bestehenden Sportplatzflächen und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 85 (Teilfläche), 1009/1, 1010/1, 1012/1, 1013/1 und 1174/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der notwendige Ausgleich wird über das derzeit im Aufbau befindliche bauplanungsrechtliche Ökokonto der Gemeinde gedeckt. Es ist die Zuordnung von Ökopunkten aus der Rekultivierungsmaßnahme am Ebenweiler Weiher geplant. Da die Punkte noch nicht abschließend durch das Landratsamt Ravensburg genehmigt sind, erfolgt die formale Zuordnung bis zum Satzungsbeschluss.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 10.09.2024 bis 09.10.2024 im Internet auf der Internetseite www.ebenweiler.de der Gemeinde Ebenweiler veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 10.09.2024 bis 09.10.2024 im Rathaus der Gemeinde Ebenweiler (Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler), Zimmer Sitzungssaal, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12 Uhr und Donnerstag von 15Uhr bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
Umweltbericht in der Fassung vom 15.07.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB des Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu Geotechnik, Boden (angrenzenden Moorboden), mineralischen Rohstoffen, Grundwasser, Geotopschutz), des Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 – Bauleitplanung (zu Gewässer- und Bodenschutz und Oberirdischen Gewässern), des Landratsamt Ravensburg, SG 3 Naturschutz (zum angrenzenden Biotop, dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, dem nahegelegenen Natura 2000-Gebiet, der notwendigen artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung, dem Biotopverbund und den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), des Landratsamt Ravensburg, SG 4 Oberflächengewässer (zum Oberflächenwasserabfluss, Gewässerrandstreifen, Hochwasserschutz, Anregungen zur Gewässeröffnung und -verlegung sowie dem notwendigen Wasserrechtsverfahren, dem geplanten Wasserspielbereich sowie der Starkregenrisikovorsorge), des Landratsamt Ravensburg, SG 7 Altlasten, Bodenschutz (zur Bodenbeschaffenheit und dem angrenzenden Moorboden), des Landratsamt Ravensburg, SG 8 SB Kommunales Abwasser (zu behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zur Versickerung und zum Entwässerungskonzept sowie zur Beschaffenheit von mit Niederschlagswasser in berührung kommenden Bauteilen), des Landratsamt Ravensburg, Vermessungs-/Flurbereinigungsamt (zur Lage des Plangebietes innerhalb des Flurbereinigungsgebietes), des Landratsamt Ravensburg, Straßenamt – Straßenrecht (u.a. zur Entwässerung, Bepflanzung, Versorgungs- und Abwasserleitungen, der Offenlegung des Seegrabens sowie zu erwartende Immissionen), des Landratsamt Ravensburg, Straßenverkehrsrecht (zum freihalten der Sichtdreiecke insb. von Bepflanzung)
Artenschutzrechtliches Kurzgutachten der Sieber Consult GmbH vom 15.11.2023 (zum potentiellen Vorkommen von geschützten Tierarten innerhalb des Plangebietes (insb. im Bereich des Biotopes) und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen)
Geotechnischer Bericht der fm geotechnik GbR vom 16.03.2023 (zur Baugrundschichtung, der bautechnischen Beschreibung, Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung, zur Umwelttechnische Untersuchung sowie zu Schicht- und Grundwasserverhältnisse und der Durchlässigkeit der anstehenden Böden sowie Empfehlungen zur Gründung und baubegleitenden Maßnahmen)
Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 4 BNatSchG bzw. § 33 Abs. 3 Ziff. 2 NatSchG Baden-Württemberg der Sieber Consult GmbH vom 08.07.2024 zur Verlegung des Biotopes „Feldhecken am südlichen Ortsende Ebenweiler“ (Biotop-Nr. 1-8123-436-8722)
Genehmigungsplanung zur Öffnung des Seegraben der Rapp + Schmid Infrastrukturplanung GmbH vom 08.08.2024 (Unterlagen zum wasserrechtlichen Verfahren mit Baugrunduntersuchung, Angaben zu Altlasten/Schadstoffen, den Grundwasserverhältnissen sowie einem Bodenschutzkonzept, Beschreibung von Bestand sowie der durchzuführenden Maßnahmen auf Grundlage von Hydraulischen Berechnungen, Berücksichtigung von Starkregenereignissen sowie zur Überflutungsthematik)
UVP-Vorprüfung zum Wasserrechtsantrag „Offenlegung und Verlegung des „Seegrabens“ Ebenweiler West“ der Sieber Consult GmbH vom 23.08.2024
Rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportgelände – West“ vom 12.12.1988
Rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportgelände – West II“ vom 18.01.2002
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@ebenweiler.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ebenweiler, den 30.August 2024
VEREINSNACHRICHTEN
Kinderkleiderbasar Herbst/Winter 2024:
Wir veranstalten den diesjährigen Kinderkleiderbasar am
Samstag, den 12.10.2024 von 14.00-16.00 Uhr im Sonnenhof (DGH) Ebenweiler.
Warenannahme: Freitag, 11.10.2024 von 17.00-19.00 Uhr
Warenrückgabe: Samstag, 12.10.2024 von 19.30-20.00 Uhr
Infos und Nummernvergabe ab sofort bei
Ingrid Birkenmaier unter Tel. 07584/91760 oder 0152/05809518 sowie bei Manuela Maucher unter Tel. 0160/4236780 (auch über WhatsApp möglich).
Achtung, die Nummernvergabe erfolgt ausschließlich über diese Telefonnummern, nicht per Email!
Weitere Informationen unter www.basarteam-ebenweiler.de
Wir freuen uns auf ihre aktuelle und einwandfreie Kinderbekleidung bis Gr. 176 und verkaufen in ihrem Auftrag max. 40 Teile pro Kundennummer.
Verkauft werden neben Kinderbekleidung auch Schwangerschaftsmode, Kinderschuhe (max. 2 saubere Paar), Sportartikel und Sportbekleidung, CD`s, Bücher, Rucksäcke, Kindertaschen, Schulranzen, Hochstühle, Autositze, Kinderwagen, Dreiräder, Roller, Kinderfahrräder, Spielwaren usw. (bitte keine Plüschtiere, Unterwäsche oder Strumpfwaren).
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3 € pro Kundennummer, 10% des Verkaufserlöses werden einbehalten und einer guten Sache innerhalb der Gemeinde gespendet.
Während des Verkaufs bieten wir Kaffee, Kuchen und Waffeln auch zum Mitnehmen an.
Musikverein Ebenweiler
Nächsten Termine:
Ebenweiler Oktoberfest vom 20. – 22. September am Weiher.
In 3 Wochen ist es wieder soweit, in Ebenweiler herrscht Oktoberfestzeit. Zu diesem Event möchten wir unsere Gäste schon jetzt herzlich einladen.
Im Folgenden das Festprogramm in Kürze:
Freitag: 18.00 Uhr Fassanstich, Stimmungsabend mit den Kapellen Fleischwangen, Pfrungen und Ebersbach.
Samstag: Fetzige Dirndl & Lederhosen Party mit der Party-Band „Illertaler“, Auftakt um 18:00 Uhr mit den Waldhauser Musikanten.
Sonntag: nach dem Gottesdienst spielt die Kapelle aus Horgenzell zum Frühschoppen auf. In der Nachmittagsunterhaltung spielt auch die Jugendkapelle „Young Blood“.
Machen Sie uns, dem Musikverein eine Freude mit ihrem geschätzten Oktoberfest-Besuch.