Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger Kw 6
17. Februar 2022Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger Kw 8
7. März 2022Gemeinde Ebenweiler Ebenweiler, 15.02.2022
Bekanntmachung
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022
Einwohnerfragstunde
Es wurden keine Fragen von Seiten der Zuhörerschaft gestellt.
Flurneuordnung Ebenweiler: Freiwilliger Betrag der Gemeinde
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hilsenbeck vom
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landkreises Ravensburg. Einführend wurde vom Bürgermeister zusammengefasst folgendes berichtet:
Derzeit laufe das Flurbereinigungsverfahren Ebenweiler im Bereich des Wege- und Gewässerbaus. Die Gesamtmaßnahme „Flurbereinigung“ werde mit 80% durch das Land bezuschusst, 20% der Kosten tragen die Grundstückseigentümer und die Gemeinde. Bereits vor einigen Jahren wurde im Gemeinderat eine Kostendeckelung von 120.000 € des freiwilligen Gemeindeanteils zur Entlastung der Eigentümer beschlossen.
Die Gesamtkosten der damaligen Kostenberechnung belaufen sich auf ca. 1,8 Mio. Euro, wovon 1,5 Mio. vom Land getragen werden. Von den restlichen 300.000 € hat die Gemeinde 120.000 € Euro übernommen, so dass nach den bisherigen Berechnungen etwa 180.000 € bei den Grundstückseigentümern verblieben sind. Bei allen Zahlen handle es sich um ca.-Angaben.
Die Kosten seien allerdings gemäß Aussagen des Flurneuordnungsamtes (LRA-Ravensburg) deutlich gestiegen. Herr Hilsenbeck vom Flurneuordnungsamt rechne mit Mehrkosten von ca. 300.000 €, was bei gleicher prozentualer Verteilung für die Eigentümergemeinschaft Mehrkosten in Höhe von 60.000 € bedeuten würde.
Der Gemeinderat musste somit beraten und entscheiden ob und in welcher Höhe sich die Gemeinde an den Mehrkosten beteiligen werde.
Herr Hilsenbeck erklärte die Situation zusammengefasst folgendermaßen:
Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde über wache die Kosten und kalkuliere ggf. neu. Diese Neukalkulation habe Mehrkosten von etwa 300.000 € ergeben. Begründet werde dies wie aufgeführt:
- Die damalige Kostenkalkulation erfolgte aufgrund eines standardisierten Maßnahmenpaketes (Breite, Einbautiefe etc.) die durch ein Regelwerk vorgegeben sind. Auf dieser Basis erfolgte auch die Ausschreibung.
- Schwieriger Untergrund, daher Mehraufwand an Kies.
- Noch anstehende Themen wie Wasserbau und kleinere Asphaltierungsmaßnahmen.
- Nochmalige notwendige Kiesaufschüttung wegen starker Frequentierung der eigentlich landwirtschaftlichen Wege während der Umleitungsphase durch Bauarbeiten in der Unterwaldhauser Straße.
- Entwässerungsmaßnahmen
- Planierungen
- Ingenieursleistungen
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig:
Die Gemeinde übernimmt 30.000 € als einmaligen Fixbetrag.
Baugesuche
Die folgenden Baugesuche werden anhand von Lageplänen, Ansichtsplänen und Grundrissen vorgestellt:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Teil v. Flst. 1003 u. Flst. 1008/5, Unterwaldhauser Straße
Die Bauherren planen ein Wohngebäude mit den Außenmaßen 7,90 m x 9 m als zweigeschossiges Flachdachgebäude inklusive einer Garage. Hierzu bedarf es nachstehende Befreiungen vom dem aus den 80er Jahren stammenden Bebauungsplan „Sportgelände West“:
- Kniestockerhöhung auf Vollgeschoss
- Flachdach anstatt Satteldach
- Überschreitung Sichtdreieck
- Bebauung außerhalb der Baugrenze
Nach der Aussprache fasste das Gremium mit sechs Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:
Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen zum Bauantrag und erteilt die beantragten Befreiungen.
- Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern zur Eigennutzung und Vermietung mit Tiefgarage, Flurstück 1006/3, Unterwaldhauser Straße
GR Baier wurde als befangen erklärt.
Das Bauvorhaben im Bereich Mühlwiesen (nördlich der Unterwandhauser Straße) liege im Rahmen der „Klarstellungs- und Ergänzungsatzung Mühlweisen“. Durch diese Satzung konnten vor Jahren einzelne Außenbereichsflächen dem Innenbereich zugeordnet werden.
Die Bauherren beantragten die Errichtung von 2 nahezu identischen 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit jeweils 7 Wohnungen auf einem gemeinsamen Kellergeschoss, welches neben einer Tiefgarage mit 14 Parkplätzen auch 14 Kellerräumen Raum gibt. Weitere 12 Parkplätze befinden sich im Freien.
Beide Gebäude mit jeweils zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss werden je durch ein Satteldach mit Gauben abgedeckt. Der baurechtliche Rahmen des Baugesuches wurde vom Bauamt geprüft. Aus Sicht des Bebauungsplanes sei das Bauvorhaben zulässig und somit genehmigungsfähig und diene der Nachverdichtung.
Nach einer ausführlichen und kontroversen Diskussion fasste das das Gremium bei einer Befangenheit mit fünf Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss:
Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen zum Bauantrag.
Weiteres Vorgehen in Bezug auf Bebauung und Vermarktung von drei Typ 3 Bauplätzen im Baugebiet Rußäcker
Herr Bürgermeister Brändle berichtet, dass die Gemeinde im Baugebiet Rußäcker noch drei Typ 3 Bauplätze, die aufgrund ihrer Größe für den Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, zu vergeben habe.
Baurechtlich wären auch Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser möglich. Die Gemeinde müsse sich mit der weiteren Entwicklung und Vermarktung dieser Plätze beschäftigen, insbesondere dahingehend wie diese bebaut werden sollen.
Derzeit entstehen in Ebenweiler etwa 36 Wohnungen, weitere Wohnungen seien bereits in Planung so dass bis ca. 2023 deutlich über 50 neue Wohnungen in Ebenweiler zur Verfügung stehen würden.
Die derzeit gültigen Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rußäcker lassen folgende mögliche Entwicklungsschritte zu:
- Bebauung der Grundstücke mit jeweils einem Einfamilienhaus mit bis zu drei Wohneinheiten
- Bebauung mit jeweils einem Doppelhaus mit bis zu zwei Wohnungen pro Haushälfte
- Bebauung wie bereits auf anderen Typ 3 Bauplätzen (Geschosswohnungsbau) realisiert.
Die Verwaltung sehe die Bebauung mit einem Einfamilienhaus aufgrund der großen Fläche kritisch. Eine hälftige Teilung der Plätze sei grundsätzlich möglich, so dass 6 Einfamilienhausplätze realisiert werden könnten.
Nach dem Abwägen der Vor- und Nachteile fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig die nachstehenden Beschlüsse in Bezug auf Bebauung und Preisgestaltung:
- Platz Nr. 17 wird für den Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Plätze Nr. 21 und 25 werden mit Doppelhäusern oder alternativ durch hälftige Teilung mit Einfamilienhäusern bebaut.
- Platz Nr. 17 wird im Bieterverfahren bei einem Mindestpreis von 270 €/m² vergeben.
- Für die Plätze 21 und 25 wird ein Verkaufspreis von 250 €/m² festgelegt.
Spendenannahme
Der Gemeinde gingen Spenden zu.
Über die Annahme von Spenden muss der Gemeinderat öffentlich beschließen. Der Gemeinderat nahm folgende Spenden an:
Ingenieurbüro Koschmieder, 800Euro Spendenbetrag
Klaus Wiedemann Bau und Projektmangement GmbH 500Euro Spendenbetrag
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Spenden anzunehmen und dem Haushalt zuzuführen.
Protokollkontrolle
Zum Protokoll vom 13.12.2021 gab es keine Ergänzungs- bzw. Änderungswüsche seitens des Gremiums.
Bekanntgaben
- Herr Bürgermeister Brändle gabt bekannt, dass derzeit der Breitbandausbau im Bereich Ebenweiler / Oberweiler erfolge.
- Familie Fritzsche aus gesundheitlichen Gründen den Kioskbetrieb gekündigt habe.
Verschiedenes
- Ein Ratsmietglied fragte nach, ob im Baugebiet Rußäcker das komplette Grundstück gepflasterte bzw. geschotterte werden dürfe.
- Ein Ratsmitglied erkundigte sich was es mit dem Ausfall des Mobilfunknetzes auf sich habe.
- Ein Ratsmitglied spricht folgende Punkte an:
- Mietpreisspielgel der Gemeinde
Herr Bürgermeister Brändle wird dies im GVV ansprechen.
- Fehlendes Sackgassenschild in der Straße „In der Angrenze“.
- Fehlendes Ortschild von Schlupfen herkommend.
- Winterdienst für den Fußweg unterhalb der Kirche.
- Ausfall Straßenlampen Kirchstraße.
- Ein Ratsmitglied möchte wissen, wann die Holzarbeiten der Schule beginnen.
- Ratsmitglied erkundigt sich nach dem Stand der Ausschreibungen Schule
- Ein Ratsmitglied möchte gerne wieder die Ausschüsse für „Weiher“, „Spielplätze“, „Jugend“ und „Skaterbahn“ aktivieren.
- Ein Ratsmitglied fragt nach, wann der Ebenweiler See wieder aufgestaut werde und ob im Vorfeld Schlamm aus dem Kinderbecken entfernt werde.
- Ein Ratsmitglied stellt die Frage zum Flüchtlingskonzept in Bezug auf Unterbringung.
Herr Bürgermeister Brändle antwortete, dass es aufgrund mangelndem Wohnraum noch keine Lösung für die Aufnahme von Flüchtlingen gebe. Ebenweiler müsse für die Anschlussunterbringung von 11 Personen sorgen sowie ggfls. für die Erstunterbringung von weiteren 11 Personen. Der Vorsitzende sei dankbar für jede Anregung zur Unterbringung und werde die Situation auch im Verbandanzeiger darstellen. Mieter eventueller Wohnungen sei i.d.R. die Gemeinde.
- Ein Ratsmitglied stellt die Frage zum Stand Neubau Kindergarten
Herr Bürgermeister Brändle berichtet, dass in der Februarsitzung über die Bauform zu entscheiden sei. Es gebe 2 Varianten, ebenso Überlegungen zur Integration eines Skaterplatzes. Auch die Frage der Trägerschaft müsse geklärt werden. Am 1. Februar nehme die neue Kindergartenleitung ihre Arbeit auf.
In der Februarsitzung solle zudem die Auswertung der Kindergarten-bedarfsplanung vorgestellt werden.
Für den Zensus – auch bekannt als Volkszählung – sucht der Landkreis Ravensburg noch Interviewer / Interviewerinnen für Erhebungen in der Gemeinde Ebenweiler.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine
steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 1000 €.
Die Befragungen erfolgen in der Zeit von Mai bis Ende Juli 2022, wobei es freisteht, wann in diesem Zeitraum die Befragungen (vorwiegend abends und an Wochenenden) durchgeführt werden.
Zur Bewerbung und für weitere Infos:
Auf unserer Homepage unter www.rv.de,
Reiter: Landkreis,
Kategorie Zensus 2022
Zensus 2022 | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de)
oder über den QR-Code
Bei Fragen steht Ihr Zensusteam gerne zur Verfügung:
Karl Hadaller (Tel.: 0751 85-9470; E-Mail: k.hadaller@rv.de)
und Marco Hummel (0751 85-9471; E-Mail: m.hummel@rv.de)!
VEREINSNACHRICHTEN
Kinderkleiderbasar Frühling/Sommer 2022:
Wir veranstalten den diesjährigen Kinderkleiderbasar am
Samstag, den 2.4.2022 von 13.00-15.00 Uhr im Sonnenhof (DGH) Ebenweiler.
Warenannahme: Freitag, 1.4.2022 von 18.00-20.00 Uhr
Warenrückgabe: Samstag, 2.4.2022 von 19.30-20.00 Uhr
Infos und Nummernvergabe ab sofort bei
Miriam Stocker unter Tel. 0175/7799004 oder
Manuela Maucher unter Tel. 0160/4236780
(Die Nummernvergabe erfolgt ausschließlich über diese Mobilnummern, nicht per Email!)
Weitere Informationen unter www.basarteam-ebenweiler.de
Wir freuen uns auf ihre aktuelle und einwandfreie Kinderbekleidung bis Gr. 176 und verkaufen in ihrem Auftrag max. 40 Teile pro Kundennummer.
Verkauft werden neben Kinderbekleidung auch Schwangerschaftsmode, Kinderschuhe (max. 2 saubere Paar), Sportartikel und Sportbekleidung, CD`s, Bücher, Rucksäcke, Kindertaschen, Schulranzen, Hochstühle, Autositze, Kinderwagen, Dreiräder, Roller, Kinderfahrräder, Spielwaren usw. (bitte keine Plüschtiere, Unterwäsche oder Strumpfwaren).
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3 € pro Kundennummer, 10% des Verkaufserlöses werden einbehalten und einer guten Sache innerhalb der Gemeinde gespendet.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Basisgemeinde St. Andreas, Ebenweiler
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler,
Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
- Freitag, 18. und Sonntag, 20. Februar: kein Gottesdienst vor Ort.
- Freitag, 25. Februar, 18:00 Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob – die Vesper im Brunnenhof (Heft 6: traditionell)
- Sonntag, 27. Februar, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier mit Narrenpredigt, Sonntag vor der Fastenzeit im Brunnenhof. (Heft: Wir wollen feiern 5; Dtn 32,1-14; 1Thess 2,1-12; Joh 5,9-38)
Herzlich Willkommen – gerade auch zur Eucharistiefeier – sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, die Gott und ihren eigenen Weg suchen, die zusammen mit uns den Pfad suchen und finden wollen, der hinaus ins Weite und zum Leben in Fülle führt.
Selig seid ihr, hat er gesagt, wenn ihr Frieden stiftet hier auf Erden. Und das ist wieder einmal „verdammt“ notwendig!
Selig seid ihr, hat er gepredigt, wenn ihr vor Gott nur ihr selber seid, sonst nichts. Sagt das vermeintlichen Machthabern überall auf der Welt, besonders denen, die sich durch ein Existieren nebeneinander her schwer tun und die deshalb mit ihrer Kriegsmaschinerie punkten wollen.
Selig seid ihr, Euch gehört das Himmelreich.
Selig seid ihr, hat er ihnen zugerufen, wenn ihr keine Gewalt anwendet, euch gehört das Land.
Selig seid ihr, hat er ihnen zugesprochen, wenn ihr hungert und dürstet nach Gerechtigkeit, ihr sollt alle satt werden.
Jesus speiste sie. Speise für die Seele — Und 5000 wurden satt für den Augenblick.
Aber sie waren nicht satt zu bekommen ein Leben lang.
Bleibt gesund! Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard