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Gemeindenachrichten aus dem Verbansanzeiger KW 31/32
3. August 2021
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger Kw 36
15. September 2021

Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger Kw 35

auto0Gemeinde Ebenweiler

Bekanntmachung

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Donnerstagnachmittag, 02.09.2021 und

Montagnachmittag, 06.09.2021 geschlossen.

In sehr dringenden Fällen erreichen Sie Herrn Bürgermeister Brändle unter der Telefonnummer 0176 47604456.

Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Kornstraße, Oberhofstraße und der Unterwaldhauser Straße

Im Bereich der Oberhofstraße und der Kornstraße werden in der kommenden Woche Asphaltierungsarbeiten stattfinden. Zunächst wird der Kreuzungsbereich sowie die Bereiche Bushaltestelle bis Bäckerei Kappler in der Oberhofstraße und Kornstraße in Richtung Kreenried asphaltiert werden.

In der daran anschließenden Woche wird dann der verbleibende Bereich in der Kornstraße Richtung Fleischwangen /Fronhofen asphaltiert.

Die Bushaltestellen in der Oberhofstraße wurde in diesem Zuge bereits barrierefrei ausgebaut. Im Bereich zwischen den Bushaltestellen und der Bäckerei Kappler wird eine Fußgängerampel realisiert.

Sobald die beschriebenen Asphaltierungsmaßnahmen abgeschlossen sind (spätestens Mitte / Ende September) wird die überörtliche Umleitung aufgehoben werden Die Tiefbauarbeiten werden dann in der Unterwaldhauser Straße fortgeführt. Die Maßnahme in der Unterwaldhauser Straße wird bis ca. Ende Oktober 2021 dauern.

Erneuerung der Hauptwasserleitung

Die Arbeiten zur Erneuerung der Hauptwasserleitung beginnen in diesen Tagen. Hierzu wird im offenen Graben eine neue Leitung vom Pumphaus im Roschen bis in das Mischgebiet Mittelösch verlegt. Die Gemeinde Ebenweiler wird dann kurzzeitig lediglich über eine weitere Zuführungsleitung versorgt werden können. Hierdurch kann es zu Druckschwankungen und auch zu länger anhaltenden vermindertem Wasserdruck führen. Auch ein zeitlich beschränkter Ausfall kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Gemeinde und das ausführende Unternehmen sind bestrebt, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen zum Fortgang der Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen werden kommende Woche im Verbandsanzeiger bekannt gegeben sowie auf der Homepage der Gemeinde unter www.ebenweiler.de

Gemeindeverwaltung

Gemeinderat aktuell

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 26.07.2021

Einwohnerfragstunde

Es wurden keine Fragen von der Zuhörerschaft gestellt.

Ausschreibungsbeschlüsse Anbau Grundschule Ebenweiler

Nachdem in der letzten Gemeinderatssitzung bereits einige Gewerke beraten und teilweise Ausschreibungsbeschlüsse gefasst wurden, wurde in dieser Sitzung über weitere Gewerke beraten und beschlossen.

Hierzu begrüßte der Vorsitzende Herrn Schwegler von HOLZBAU kreativ und die Herren Moosherr und Lutz von der Firma E-Planwerk GmbH.

Herr Schwegler stellte die einzelnen Gewerke im Dialog mit dem Gemeinderat vor:

Fenster, Verglasung und Sonnenschutz

Der Gemeinderat tauschte die Argumente über das Für und Wider der einzelnen Fensterarten aus. Letztendlich tendiert das Gremium zu Holz-Alu-Fenstern. Diese Fenster seien wertig, innen schön, ermöglichen eine große Verglasung und seien optisch passend zum Gesamtbild.

Der Gemeinderat stimmte wie folgt ab:

Kunststofffenster: keine Stimmenabgabe

Holzfenster: keine Stimmenabgabe

Holz-Alu-Fenster: einstimmig ( 8 Ja-Stimmen)

Alu-Fenster: keine Stimmenabgabe

Lüftung

Bezüglich des Lüftungsgerätes konnte noch keine Aussage getroffen werden, da sich die Planerin zum Zeitpunkt der Beratung im Urlaub befand.

Trockenbau

Zur reinen Information wurde eine Rasterdecke bildlich gezeigt.

Estrich

Der Bodenaufbau für eine Fläche von ca. 900 m² wurde erläutert. Für den Estrich kommen sowohl Zement als auch Anhydrit in Frage. Beide Estricharten seien fast identisch. Anhydrit brauche keine Fuge, sei etwas formstabiler dafür aber etwas wasserempfindlicher als Zement. Der Nachteil von Anhydrit sei, dass es geschliffen werden müsse.

Der Gemeinderat stimmte dem Bodenaufbau grundsätzlich so wie dargestellt, wahlweise mit Zement- oder Anhydrit-Estrich, einstimmig zu.

Tischler

Bei den Türen handle es sich um Türen mit einer Rundkante ohne speziellen Fingereinklemmschutz. Die Finger seien durch die Rundkante dennoch ein Stück weit geschützt. Diese Ausführung sei normentsprechend für Schulen. Kosten pro Tür etwa 500 €, mit Fingereinklemmschutz würden die Kosten bei ca. 1.500 € pro Tür liegen. Der spezielle Schutz sei aber nachrüstbar. Die Rauchschutztüren würden wie Brandschutztüren aussehen. Für die Holzstockrahmentüren komme Esche oder Eiche in Frage, was preislich keinen Unterschied mache. Von Fichte werde aufgrund der Empfindlichkeit abgeraten.

Der Gemeinderat stimmte dem Türenkonzept wie vorgeschlagen einstimmig zu.

Fliesen

Im WC-Bereich seien weiße Fliesen angedacht.

Bodenbeläge

Herr Schwegler schlug für den Eingangsbereich, die Küche, den Essensausgabebereich und allen WC Bereichen (gesamte Fläche ca. 295 m²) einen geschliffenen Estrich vor.

Der Terrazzoboden in EG und OG des Bestandes sowie die Steintreppe sollten erhalten werden. Die Vor- und Nachteile von Estrich aus Zement oder Anhydrit, Fliesen, Parkett, Tredford-Teppichfliesen und einem Kautschukbelag wurde im Gremium rege diskutiert. Herr Schwegler hatte zur Veranschaulichung verschiedene Muster dabei. Auch wenn ein Teppichboden dem Parkett schallschutztechnisch überlegen sei, wurde dem Parkett eine höhere Nachhaltigkeit und Hygiene zugesprochen. Auch hätten sich die Reinigungskräfte im Vorfeld eher kritisch gegenüber einem Teppich ausgesprochen. Ein weiterer Vorteil bei der Wahl von Estrich in Verbindung mit Parkett sei, dass beide Beläge mit nur einer Putzmaschine mit einstellbarer Parkettfeuchte gereinigt werden könnten. Das entsprechende Gerät sei auch im Altbestand nutzbar.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Eingangs- und Essensbereich komplett mit geschliffenem Estrich durchzuziehen, ebenso die WCs und im restlichen Bereich Parkett zu verlegen.

Maler

Überwiegend weißes Malerflies, abwaschbare Latexschichtungen seien möglich.

KFW-Angebot

Zum Abschluss informiert Herr Schwegler noch über die KFW-Angebote für Kommunen

Herr Bürgermeister Brändle bedankt sich für den Hinweis. Durch den Kämmerer Herrn Bär werde geklärt, ob die KFW Angebote mit den Mitteln aus dem Ausgleichsstock bzw. aus der Schulbauförderung kombinierbar seien.

Herr Brändle übergab nun das Wort an Herrn Moosherr vom Büro E-Planwerk aus Altshausen zur Präsentation der Baubeschreibung / Entwurfsplanung. Herr Moosherr und Herr Lutz (ebenfalls E-Planwerk) gaben einen Überblick über die Planung und gehen währenddessen auf die Nachfragen des Gremiums ein.

Als vorbereitende Maßnahmen sollen die zwei Dachständer der Grundschule demontiert und ein neuer Erdkabelanschluss mit Einbindung der alten Schule realisiert werden. So werde auch Platz für den Kran geschaffen.

Von der Grundschule aus gingen aktuell zwei Freileitungen der Telekom zum Kindergarten und der alten Schule. Diese würden ebenfalls geändert werden, bedürfen aber noch der Klärung mit der Telekom. Auch ein Strommast werde vermutlich entfallen.

Sicherheitsbeleuchtung:

Es würden dauerleuchtende LED-Piktogramme für die Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege, sowie für Mehrzweckraum und Aula eingebaut. Aula und Mehrzweckraum würden zusätzlich mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet.

Photovoltaikanlage:

Auf dem Neubau könne eine Photovoltaikanlage realisiert werden. Eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werde Herr Moosherr noch zur Verfügung stellen. Eine Amortisation der Kosten sei bei etwa 11 Jahren zu sehen. Es bestehe die Möglichkeit, die Anlage mit einem Energiespeicher auszurüsten, dieser sei mit 200 €/kWh förderfähig.

Eigenverbrauch liege bei etwa 31% wovon die Lüftung und die Durchlauferhitzer den größten Grundbedarf hätten.

Installationsanlage allgemein:

Als Leitprodukt werde das Schalterprogramm Jung LS 990 WW ausgeschrieben werden. Die Steckdosen seien grundsätzlich mit erhöhtem Berührungsschutz ausgestattet.

Es sei kein BUS System vorgesehen, sondern eine konventionelle Installation. Ausnahmen seien die automatische Steuerung der Jalousien mit Wetterstation, der Aula-Trennwand, sowie der Außenbeleuchtung und Lüftungssteuerung (Nachtauskühlung.)

Schnittstellen bei der Verkabelung ergeben sich zu den anderen Gewerken wie Aufzug, Küche, Durchlauferhitzer, Fernwärme, Heizung / Sanitär und Thermostate.

Beleuchtung:

Es kommen verschiedene Beleuchtungsarten zum Einsatz:

– in die Decke eingelassene Lichtkanäle (u.a. in den Fluren)

– runde Pendelleuchten (u.a. in den Klassenzimmern)

– große und kleine Einbau-Spots (u.a. für WCs, Küche)

– Spiegelleuchten im Lehrer Damen WC

– einfache Deckenleuchten für innen und außen (Lehrmittelraum, Eingang)

Blitzschutz:

Der Blitzschutz entspreche der vorgeschriebenen Norm.

Sonstiges:

Die Möglichkeit einer E-Ladevorrichtung für Automobile und E-Bikes wird in den Raum gestellt. Ein Nachrüsten sei möglich.

Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen:

  • Die bestehende Fritzbox werde weiterhin genutzt.
  • Der Briefkasten bleibe am bestehenden Standort. Eine Sprechanlage sei nicht vorgesehen, jedoch eine Rufanlage im Behinderten WC.
  • Installation einer Elektroakustischen Anlage (ELA-Anlage). Diese Anlage steuere die Uhren in den Klassenzimmern und ermögliche Durchsagen.
  • Im Neubau sollen Monitore und im Bestand die vorhandenen Nahbeamer zum Einsatz kommen.

Tafeln werde es nach wie vor geben. Der Trend gehe weg von einer großen Tafel in der Mitte, hin zu zwei kleinen Tafelanlagen je seitlich des Monitors, die dann über den Monitor geklappt werden können. Ein Monitor sei mit Whiteboard-Funktion vorgesehen.

  • Eine kleine Einbruchmeldeanlage zur Sicherstellung, dass alle Türen abgeschlossen sind sei neben einer Brandmeldeanlage ohne FW-Aufschaltung und einer Rauchabzugsanlage ebenfalls vorgesehen.
  • Der Datenschrank finde seinen Platz in der derzeitigen WC-Anlage im Keller des Bestandsgebäudes. Das Gebäude solle künftig flächendeckend mit WLAN ausgerüstet sein.
  • Zutrittskontrolle an den Außentüren durch die elektronische Einbruchmeldeanlage. Ansonsten mechanische Schließanlage.

Gebäude- und Anlagenautomation:

Jalousiensteuerung, Nachtlüftung und Teile der Beleuchtung werden automatisch gesteuert werden.

Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen:

  • Baustellenstrom werde aufgebaut werden.
  • Für die wartungs- und prüfpflichtigen Anlagen werden Wartungsverträge vorbereitet und mit ausgeschrieben.
  • Der Sicherheitsbeauftragte werde früh in den Planungsprozess miteinbezogen.

Nachstehende Gewerke müssten vergeben bzw. ausgeschrieben werden:

Freihändige Vergabe: Sachverständigenabnahme

Öffentliche Ausschreibung: Fundamenterder Blitzschutz

Elektroinstallation

Brandmeldeanlage und ELA-Anlage

PV-Anlage

Medientechnik

Herr Moosherr übergab an Herrn Lutz zur Vorstellung des Beleuchtungskonzeptes anhand einer virtuellen 3D-Begehung. Im Gremium entwickelt sich darauf hin eine Diskussion über Vor- und Nachteile von warmem und kaltem Licht und die Auswirkungen auf den Organismus. Herr Moosherr schlug daraufhin eine Bemusterung von je 2 Lampen verschiedener Lichtfarbe vor.

Kostenüberblick:

Die Kosten belaufen sich auf ca. 256.000 € netto (ohne Energiespeicher für die Photovoltaikanlage).

Davon entfallen u.a. auf Elektro allgemein ca. 185.000 € (die erste Schätzung ohne Planung lag bei etwa 176.000 €), auf den Brandschutz ca. 10.000 €, auf die Photovoltaikanlage etwa 31.000 € sowie etwa 17.000 € auf die Medientechnik (Monitore / Beamer). Die Medientechnik könne auch zurückgestellt werden, oder man schreibe nur die Anschlüsse aus.

Eine grobe Zahlenübersicht werde nachgereicht.

Sorge bereitete Herrn Moosherr die Entwicklung der Kosten. Der Baukostenindex weise eine 5%ige Steigerung auf. Jetzt gelte es die detaillierten Kosten gem. LV zu ermitteln.

Von der EnBW liege für den neuen Hausanschluss noch kein Angebot vor, dieses werde in den nächsten 2-3 Wochen erwartet. Die grobe Kostenschätzung liege bei 11.500 €. Wichtig seien momentan die Ausschreibung von Elektro allgemein, sowie die Einlegearbeiten, so Herr Moosherr. Die Ausstattungsgeräte wie Monitore sowie den Brandschutz würde Herr Schwegler separat ausschreiben und nicht über den Elektriker, da man sonst dessen Aufschlag mit zahle.

Der einstimmige Beschluss des Gemeinderates lautete:

Das vorgestellte Elektrokonzept wird zustimmend zu Kenntnis genommen.

Bausachen:

Die folgenden Baugesuche wurden von Herrn Bürgermeister Brändle anhand von Lageplänen, Ansichtsplänen und Grundrissen vorgestellt:

  1. Neubau Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten, Flst. Nr. 887, Am Schlittenberg, 88370 Ebenweiler
    Im Baugebiet Schlittenberg solle einer der letzten Bauplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schlittenberg bebaut werden. Geplant sei die Erstellung eines Hauses mit 4 Wohneinheiten in massiver Bauweise mit Satteldach und Gauben sowie einem Parkplatz pro Wohneinheit. Es wurden Anträge auf Abweichung vom Bebauungsplan gestellt. Hierbei werde eine Erhöhung des Kniestockes von + 0,5 m, einer Änderung der Dachneigung auf ca. 26 Grad (im B-Plan 45 bis 50 Grad) sowie eine Ausweitung der Gaubenbreite um 0,5 m beantragt. Das Baugesuch wurde im Gremium rege diskutiert. Vor allem die Planung mit nur einem Parkplatz pro Wohneinheit wird kritisch gesehen. Es sei unrealistisch mit nur einem Fahrzeug pro Wohnung zu planen und erschwere die Parksituation in dem als Spielstraße ausgewiesenen Bereich. Da der Bebauungsplan lediglich auf die Landesbauordnung in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung abstelle, sei das Baugesuch in Bezug auf die Anzahl der Parkplätze rechtens und genehmigungsfähig. Auch wurden im Wohngebiet Schlittenberg bereits Befreiungen verschiedener Art erteilt.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete:

Die Gemeinde erteilt Befreiungen wie beantragt und erteilt ihr Einvernehmen zum Bauantrag.
Der Gemeinderat stimmt hierzu wie folgt ab:

  • Den Befreiungen wurde einstimmig zugestimmt.
  • Dem Bauantrag wurde mit 7 Ja und 2 nein Stimmen zugestimmt.
  1. Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit Garagengebäude,

Flst. Nr. 120, Kornstraße, 88370 Ebenweiler
Der Vorsitzende führte aus, dass der Bauherr die Errichtung eines 6-Familienhauses in der Kornstraße 16 (ehem. Anwesen Schneider) plane. In einem Wettbewerb im Jahr 2019 gab der damalige Gemeinderat dem Entwurf der Firma Strobel GmbH den Vorzug gegenüber einem weiteren Architekturbüro. Die Gemeinde fasste den Beschluss das Gelände an die Firma Strobel GmbH zu veräußern. Der vorliegende Plan entspreche im Wesentlichen dem des damals vorgestellten Entwurfes.Planungsgrundlage sei §34 BauGB. Demnach müsse sich u.a. die Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies sei aus der Sicht der Verwaltung gelungen. Durch das giebelständig zur Straße ausgerichtete Gebäude erhalte die Kornstraße auf dieser Straßenseite wieder ein einheitliches Erscheinungsbild und sorge für eine Verschönerung des alten Ortskerns. Das Gebäude sei teilunterkellert. Pro Etage seien zwei Wohnungen geplant, durch den Einbau eines Aufzuges können auch die Wohnungen der oberen Stockwerke sowie der Keller barrierefrei erreicht werden. Jede Wohnung erhalte zwei Stellplätze, einen Kellerraum sowie einen Fahrradabstellplatz im Keller.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen zum Bauantrag.

  1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport

Flst. Nr. 894/2, Am Weiher, 88370 Ebenweiler
Herr Bürgermeister Brändle begrüßt zu diesem TOP den anwesenden Bauherrn. Der Bauherr plane die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport. Für den plangegenständlichen Bauplatz sei kein Bebauungsplan vorhanden. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage sei §34 BauGB. Im Wesentlichen müsse sich demnach eine Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Lage bilde künftig den westlichen Ortsrand.

Die Entwässerung des Grundstückes werde über eine Pumpdruckleitung in die Gupfengasse angeschlossen. Die Hauptwasserleitung befinde sich bereits auf dem Baugrundstück, die Glasfaserleerrohranschlüsse kommen aus der Gupfengasse. Die Zufahrt erfolge über einen privaten Weg. Auf Nachfrage einer Gemeinderates bestätigt der Vorsitzende, dass sowohl die Zufahrt als auch das Herrichten der Brücke Privatsache und nicht Aufgabe der Gemeinde sei.
Nach kurzer Beratung erteilt der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag.

Anbindung von Oberweiler an das Glasfaser-Leerrohrnetz – Ausschreibungsbeschluss

Herr Bürgermeister Brändle erläutert, dass im Rahmen eines Förderantrages mit einem 90%igen Zuschuss (50% Bundesförderung, 40 % Landesförderung) bereits Groppach und Oberholz sowie das Pumphaus der Wasserversorgung als Außenbereiche an das bestehende Leerrohrnetz angeschlossen werden konnten. Es bestehe nun die Möglichkeit einer nachträglichen Aufnahme von Oberweiler als „weißer Fleck“ in den bereits gestellten Antrag. Für Mauren dagegen sei durch einen Vectoring-Ausbau der Telekom vor drei Jahren derzeit keine Förderung möglich.

Die Kostenschätzung für die Leitungstrasse, die beginnend in der Kirchstraße (Flüchtlingsunterkunft), im weiteren Verlauf zwischen der L291 und dem Fahrradweg sowie dem Gemeindeverbindungsweg nach Oberweiler führen werde, belaufe sich auf 532.000 Euro. Ca. 10 Prozent der Kosten verbleiben bei der Gemeinde. Die Verwaltung spreche sich aufgrund der momentanen günstigen Förderkulisse für den Ausbau aus.

In der Beratung wird vorgeschlagen, im Zusammenhang mit der Maßnahme die Schadstellen in der Kirchstraße zu beheben und sich mit der BEE eG abzustimmen. Herr Bürgermeister Brändle bestätigt, dass man dies als Gesamtmaßnahme betrachten sollte. Gespräche mit der BEE eG und den Anwohnern der Kirchstraße gebe es bereits, bezüglich der Ausbaukosten und dem Haushaltsplan werde er mit dem Kämmerer Herrn Bär Rücksprache halten. Wenn die Maßnahme zur Anbindung von Oberweiler an das Glasfaser-Leerrohrnetz jetzt ausgeschrieben werde, könne mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr gerechnet werden.

Das Gremium stimmte dem nachstehenden Beschlussvorschlag des Bürgermeisters einstimmig zu:

Die Gemeinde beauftragt den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg mit der Ausschreibung der vorgestellten Maßnahme.

Auftragserweiterung Tiefbauarbeiten Kornstraße, Ausbau Bushaltestelle und Erstellung Verbindungsweg zur Straße „Kleiner Weg“

Herr Bürgermeister Brändle berichtete, dass die derzeit laufende Maßnahme „Sanierung der Unterwaldhauser Straße“ auch maßgeblich in die Oberhofstraße und Kornstraße eingreife. Die jeweiligen Eingriffe in die Straßen habe Herr Koschmieder vom gleichnamigen Ing.-büro planerisch dargestellt. Der Vorsitzende stellt den Plan vor:

  1. Verlängerung Tiefbau Kornstraße

Da zum einen der Kanal in der Kornstraße Schäden aufweise, und zum anderen ein Verbindungsweg zwischen „Kleiner Weg“ und Kornstraße geplant sei, stelle sich die Frage, ob die Erneuerung der Bestandinfrastruktur bis Höhe Schneider-Areal im Rahmen der momentanen Baumaßnahmen durchführt werden könne oder erst im nächsten Jahr. Eine Verschiebung ins nächste Jahr würde bedeuten, dass die Straße erneut geöffnet werden müsse einhergehend mit einer erneuten Straßensperrung.

Die Kosten für die Verlängerung des Tiefbaus in der Kornstraße belaufen sich auf 120.000 € netto. Die Gemeinde habe die Kosten hierfür selbst zu tragen. Nach Prüfung durch das RP Tübingen können die Mehrkosten für den betreffenden Bereich nicht über den bestehenden Zuschussantrag der Kanalsanierung der Unterwaldhauser Straße gefördert werden. Der Bereich liege außerhalb der Gebietsabgrenzung.

  1. Verbindungsweg „Kleiner Weg“ zur Kornstraße

Die prekäre Abwassersituation der Anlieger im „Kleinen Weg“ könne durch einen Kanalanschluss in die Kornstraße entschärft werden. Die Kosten hierfür belaufen sich incl. Herstellung der Fahrbahn auf 57.000 € netto. Das vorliegende Angebot der Firma Fensterle wurde von Herrn Koschmieder geprüft.

Der Verbindungsweg an sich werde asphaltiert und sei als Fußgängerweg gedacht, ein Überfahren durch Fahrzeuge sei nicht gewollt.

  1. Bushaltestelle in der Oberhofstraße

Die Gemeinden seien verpflichtet, die Bushaltestellen barrierefrei auszubauen. Die Frist hierfür laufe in diesem Jahr ab oder sei sogar schon abgelaufen. Im Rahmen der jetzigen Baumaßnahme könne dies für die Bushaltestelle in der Oberhofstraße erreicht werden. Kostenpunkt 80.000 € netto. Eine Förderung sei erst ab einer Investition ab 100.000 € möglich.

Gemeinderat und Bürgermeister empfinden die Auflage zum barrierefreien Ausbau für eine kleine Gemeinde im Gegensatz zur Stadt als nicht sinnig, da Busunternehmen zumeist Reisebusse mit Stufen einsetzen. Es stelle sich die Frage, warum nicht die Busse umgerüstet würden. Die Maßnahme ohne Förderung sei ärgerlich. Für die weiteren örtlichen Bushaltestellen sei noch nichts weiter geplant.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

Der Gemeinderat nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis und stimmt den notwendigen Mehrausgaben zu.

Spendenannahme

Von der Volksbank Altshausen Stiftung ging eine Spende bei der Gemeinde ein. Gespendet wurde für die Veranstaltung Stadtradeln.

Die Spende in Höhe von 200Euro wurde einstimmig angenommen.

Protokollkontrolle

Von den Gemeinderatsmitgliedern gab es keine Einwände bzw. Ergänzungen zum Protokoll vom 12.07.2021.

Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Brändle gab Folgendes bekannt:

  • Der Zeitplan für die Sanierung der Oberhofstraße / Kornstraße sehe eine Asphaltierung und Wiederherstellung bis ca. Mitte September 2021 vor.
  • Der katholische Kindergarten habe die Auflösung des Bildungshauses beantragt. Die Gemeinde werde dazu Stellung beziehen und der Auflösung nicht zustimmen.

Verschiedenes

  • Ein Gemeinderat bittet darum, den Bebauungsplan Rußäcker auf die Grenzbebauung und Höhe von Zäunen zu prüfen. Insbesondere bereits errichtete hohe Zäune im Kurvenbereich werden als Gefährdung des Verkehrs angesehen.

Der Vorsitzende antwortet, dass eine Grenzbebauung erlaubt sei und wird die nach Bebauungsplan erlaubte Höhe abklären lassen

  • Ein Gemeinderat merkt an, dass Sträucher in den Gehweg der Dekan-Müller-Straße reinwachsen und bittet um einen Aufruf im VBA.
  • Ein Gemeinderat fragt nach der Vermarktung der verbliebenen großen Bauplätze für Geschosswohnungsbauten im Baugebiet Rußäcker.

Herr Bürgermeister Brändle berichtete dazu, dass es mehrere Interessenten gebe. Es gebe aber auch die Überlegung, die drei zusammenhängenden Plätze evtl. für ein Seniorenprojekt zu nutzen. Er schlug vor, dies zum Thema der nächsten Klausurtagung zu machen. Hierzu könne ein Architekt eingeladen werden, um zu sehen, wie solch ein Projekt realisiert werden könnte.

  • Ein Gemeinderat hat drei Zufahrtsschilder für das Wohngebiet Rußäcker anfertigen lassen.
  • Ein Gemeinderat möchte wissen, ob der vordere Bereich der Zufahrt zum Waldkindergarten hergerichtet wurde.

Der Vorsitzende verneint dies, nur der hintere Teil sei gerichtet und werde diese Woche von der Gemeinde abgenommen werden. Da derzeit noch viele LKW mit Erdaushub den vorderen Bereich befahren, mache dies hier noch keinen Sinn. Im Zusammenhang mit der Abnahme werde er den Zeitplan sowie die Ausschilderung der Flurbereinigungswege ansprechen. Steigungen sollen asphaltiert werden.

Um 22:50 Uhr schloss der Bürgermeister mit einem Dank die Gemeinderatssitzung.

Info vom Froschkönig

Kiosk geschlossen

Wir machen Urlaub vom 02.09.21 bis 10.9.21

Hundekot auf öffentlichen Wegen entfernen

Ein Appell an alle Hundehalter

In unserer Gemeinde sind 89 Hunde gemeldet. So viele Vierbeiner können durchaus zu Problemen führen.

Seit einiger Zeit gibt es einen schwererklärbaren „Trend“.

Einige Hundebesitzer packen den Kot ihrer Vierbeiner zwar vorschriftsmäßig in

Beutel, doch entsorgt wird der dann nicht in den dafür extra angeschafften Hundekotmülleimer, sondern in der Natur und „ziert“ Wiesen, Wege und Waldränder.

Die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot und Hundekotbeutel auf Grundstücken und Grünflächen häufen sich.

Aus diesem Grund richtet die Gemeindeverwaltung einen Appell an alle Hundehalter, den Hundekot und die Hundekotbeutel vom eigenen Vierbeiner in oder vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken und auf öffentlichen Wegen und Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot sind unbedingt zu vermeiden, da Nutztiere, die mit Hundekot in Berührung kommen, erkranken können. Da das zwar alle Landwirte, nicht jedoch alle Hundehalter wissen, möchten wir darauf hinweisen, dass Futter-, Weide- und sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht mit Hundekot verunreinigt werden dürfen. Im Übrigen gilt wären der Vegetationszeit ein Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Als Hundehalter sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, den Hundekot und auch den Hundekotbeutel Ihres Vierbeiners wieder zu entfernen und korrekt zu entsorgen.

Die Gemeinde Ebenweiler stellt Ihnen hierfür im gesamten Gemeindegebiet Mülleimer für Hundekotbeutel zur Verfügung.

Die Entsorgung der weggeworfenen Hundekotbeutel führt zu einem erhöhten Personalaufwand beim örtlichen Bauhof.

Über die Erhöhung der Hundesteuer könnten die Personalkosten durchaus ausgeglichen werden.

Im Interesse der Bevölkerung hoffen wir zu diesem Thema auf das Verständnis aller Hundehalter.

Glückwünsche

Herzliche Glückwünsche

Herr Josef Neuburger

feierte am 26.08.2021 seinen

70. Geburtstag.

Wir gratulieren Herrn Neuburger

ganz herzlich und wünschen ihm

für die Zukunft alles Gute,

Gesundheit und Wohlergehen

und eine gesegnete Zeit.

Wir gratulieren den frisch gebackenen Eltern Christine und Philipp Halder zur Geburt Ihres Sohnes Emil Josef am 10. Juli 2021

Dem kleinen Erdenbürger wünschen wir viel Glück und Gottes Segen auf seinem

Lebensweg.

Herzliche Glückwünsche

Frau Anneliese Brändle

feierte am 31.08.2021 ihren

80. Geburtstag.

Wir gratulieren Frau Brändle

ganz herzlich und wünschen ihr

für die Zukunft alles Gute,

Gesundheit und Wohlergehen

und eine gesegnete Zeit.

INFORMATION DER BÜRGER-ENERGIE EBENWEILER eG

Die Bürger-Energie Ebenweiler eG (BEE) bietet derzeit die Zeichnung von neuen Nachrang-Anlagen zu folgenden Konditionen an:

  • maximaler Anlagebetrag bei der BEE: maximal EUR 50.000,00 €
  • Zinsfestschreibung: 5 Jahre zu einem Zinssatz von 0,40 %
  • Zinsfestschreibung : 7 Jahre zu einem Zinssatz von 0,55 %
  • Zinsfestschreibung: 10 Jahre zu einem Zinssatz von 0,70 %

Daraus resultieren folgende Vorteile:

  • Jährlich garantierte Zinszahlung mit Abrechnung für die Steuererklärung
  • Keine Kosten und keine Verwaltungsgebühren
  • Kein Negativ-Zinsrisiko

Verfügbarkeit des Anlagebetrag:

  1. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung (ohne Zinsverlust)
  2. Frühestens nach 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten (mit Zinsverlust der letzten 24 Monate)

Bei Interesse an einem Anlagebetrag bei der Bürger-Energie Ebenweiler eG setzen Sie sich bitte telefonisch mit unserm Vorstand, Herrn Hermann Stehle unter der Telefonnummer 0160 / 97049003 oder per Mail: kontakt@buergerenergie-ebenweiler in Verbindung.

VEREINSNACHRICHTEN

SV Ebenweiler

1. Mannschaft: SGM Altshausen/Ebenweiler I – SV Langenenslingen 5:1Erster Heimsieg der neuen Saison

Die Gäste waren bis zur 30. Minute die aktivere Mannschaft und hatten zunächst mehr vom Spiel. Die SGM verlegte sich aufs Kontern und machten vor dem eigenen Tor die Räume eng. Die spielentscheidende Situation sahen die Zuschauer nach einer halben Stunde. Felix Matttmann legte einen Steilpass außerhalb des Strafraums am herauseilenden Gästetorhüter vorbei und kam anschließend zu Fall, wodurch dieser die Rote Karte erhielt.Nur wenige Minuten nach dieser Aktion drückte Simon Rimmele aus kurzer Distanz den Ball zu1:0-Führung über die Linie (34.). Kurz vor der Pause erhöhte Maximilian Gindele nach einem tollen Solo von Patrick Hugger auf 2:0 (42.).
Durch einen an Maximilian Gindele verschuldeten Foulelfmeter erhöhte die SGM in der 55. Minute zum vorentscheidenden 3:0. Der Gefoulte trat selbst an und verwandelte den Strafstoß sicher. Die SGM wurde danach etwas nachlässig und die Gäste erzielten durch Johannes Beller nach 74 Minuten den 3:1-Anschlusstreffer. Dieser Weckruf verfehlte seine Wirkung nicht. Das Team nutzte die nummerische Überzahl aus und David Kiem (80.) sowie Patrick Hugger (90.) trafen in der Schlußphase zum 5:1-Endstand.

Nächste Spiele:

Do. 02.09.2021 ; 19:00 Uhr: FC Krauchenwies a. A. – SGM Altshausen/Ebenweiler I
Do. 09.09.2021 ; 19:00 Uhr (in Ebenweiler):
SGM Altshausen/Ebenweiler I – SGM Ebersbach/Blönried

2. Mannschaft: SG Rulfingen – SGM Altshausen/Ebenweiler II 2:1

Die Zweite Mannschaft konnte bei den favorisierten Gastgebern leider nichts mitnehmen aber zeigte eine solide Leistung. Da gerade Weithart als spielerisch stark bekannt war begann man kompakt und machte die Räume zu. Das zahlte sich aus denn wirklich oft kamen die Rulfinger/Weitharter nicht in die Nähe des Tores. Die Abwehr um Kapitän Lasse Scharfenberg und Oldie Dominic Rinn war auf dem Posten und räumte alles ab. Die Gastgeber waren zwar im Mittelfeld und Sturm stark besetzt, hinten schwächelte die Mannschaft aber etwas. Daraus schlug Philipp Halder nach 38. Minuten Profit als er eine diagonale Flanke von Dennis Fischer mit der Brust mitnahm und direkt im langen Eck versenkte. Leider konnte Rulfingen noch vor der Pause per sattem Distanzschuss ausgleichen. Nach dem Wechsel war das Spiel ausgeglichener bis zur 66. als Stürmer Strobel einen Querpass nur noch einzuschieben brauchte. Eingeleitet wurde dieses Tor leider durch einen eigenen Fehlpass so dass man sich im Endeffekt selber schlug. Ein Aufbäumen in den letzten zwanzig Minuten brachte leider nichts mehr aber einen Vorwurf kann man der Mannschaft nicht machen.

Nächste Spiele:

So. 05.09.2021 ; 15:00 Uhr (in Ebenweiler):
SGM Altshausen/Ebenweiler II – TSV Mägerkingen

So. 12.09.2021 ; 13:15 Uhr: SGM Kettenacker/Gammertingen II – SGM Altshausen/Ebenweiler II

3. Mannschaft SG Rulfingen II – SGM Altshausen/Ebenweiler III 2:4

Gewohnt viele Torraumszenen gab s bei der Reserve zu sehen und am Ende standen nach einem unterhaltsamen Spiel die ersten drei Punkte. Die Gastgeber versuchten sich spielerisch nach vorne zu kämpfen, diese Bemühungen gingen aber nicht auf. Nach Balleroberung im Mittelfeld zog Matti Rzasa aus 20 m ab und versenkte den Ball im Tor. Schon nach 9 Minuten erhöhte Anton Kolomin auf 0:2. Ebenfalls Anton erhöhte nach dem Wechsel noch einmal bevor Flori Birkenmaier das zwischenzeitliche 0:4 erzielte. Da man nun etwas Gas rausnahm (oder die Luft fehlte) kamen die Gastgeber noch zum 4:2 doch für den Sieg reichte es schlussendlich.

Nächste Spiele:

So. 05.09.2021 ; 13:15 Uhr (in Ebenweiler):
SGM Altshausen/Ebenweiler III – TSV Mägerkingen (Reserve)

So. 12.09.2021 ; 11:30 Uhr: SGM Kettenacker/Gammertingen II – SGM Altshausen/Ebenweiler III

Seniorenkreis Ebenweiler, Fleischwangen, Guggenhausen und Unterwaldhausen

Liebe Seniorinnen und Senioren

Wie bereits angekündigt wird im September wieder nach langer Zeit ein Seniorentreffen stattfinden. Wir treffen uns am Mittwoch den 8. September um 14.00 Uhr im goldenen Kreuz in Fleischwangen.  Eingeladen sind die Mitglieder die gegen Corona geimpft, getestet oder genesen sind. Da wir in geschlossenem Raum sind wird aus Vernunftgründen und zusätzlicher Sicherheit auf das beliebte Singen verzichtet. Als Ersatz konnten wir Frau Ute Reinhadt die Storchenbeauftragte des RP-Tübingen, die uns in Wort und Bild über das Verhalten und Leben der Störche in unserer Region referieren wird, gewinnen.

Ein altes Sprichwort sagt: „Wiedersehen macht Freude“

Die Vorstandschaft freut sich auf Euer Kommen

Vorstand

Erich Köberle

Musikverein Ebenweiler

Generalversammlung am Mittwoch, den 15. September.

Am Mittwoch, den 15. September findet um 20:00 Uhr im Eiskeller die Generalversammlung des „Vereins zur Förderung der Aktiven Kapelle und der Jugendausbildung des MV Ebenweiler e.V.“ statt.

Tagesordnungspunkte:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Bericht des Vorsitzenden

3. Bericht des Kassiers

4. Entlastung

5. Wahlen

6. Verschiedenes / Wünsche und Anträge

Direkt im Anschluss ist die Generalversammlung des Musikvereins

Ebenweiler e.V.

Tagesordnungspunkte:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Bericht des Vorsitzenden

3. Bericht des Schriftführers

4. Bericht des Kassiers

5. Bericht des Jugendleiters

6. Entlastung

7. Wahlen

8. Verschiedenes / Wünsche und Anträge

Herzliche Einladung ergeht an alle Ehrenmitglieder, an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie an alle Freunde und Gönner des Vereins.

Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften entsprechend der aktuellen Corona-Vorgaben (Aushang im Eiskeller).

SV Ebenweiler

SGM Altshausen Ebenweiler verliert zum Auftakt

Im Auftaktspiel in Uttenweiler geriet die Erste Mannschaft bereits nach 15 Minuten mit 0:2 in Rückstand. In der Defensive ließ man dabei dem Gegner oft zu viel Platz und so konnte sich Uttenweiler einige Chancen erspielen. Eigene Chancen erspielte sich die SGM zumeist aus Kontern und Standards, doch Maxi Raisle und Andi Pfeiffer traffen per Kopf und per Freistoß nur das Lattenkreuz.

In der zweiten Halbzeit war das Bild ähnlich. Wieder war die SGM in den ersten 15 Minuten unsortiert, und so konnte Uttenweiler schnell auf den 0:4 Endstand erhöhen.

Skiclub Ebenweiler – Abteilung Tennis

Clubmeisterschaft

Nach drei spannenden Tennis-Wochen war es am Samstag, den 31.7. soweit und das große Finale der Clubmeisterschaft fand statt.

Bei perfektem Tennis-Wetter wurden Doppel und Herren-Einzel mit nachfolgenden Ergebnissen ausgetragen:

Anja & Peter gegen Theresa & Erwin – 4:6  6:2 und im Match-Tiebreak 9:11

Melli & Michael gegen Hubert & Max 6:3  6:2

Andi B. gegen Michael 3:6  2:6

Somit stand das Endergebnis der Clubmeisterschaft fest.

Doppel: 3. Platz für Theresa & Erwin, 2. Platz für Hubert & Max, 1. Platz für Melli & Michael

Herren-Einzel: 3. Platz für Sandro (verletzungsbedingt), 2. Platz für Andi B., 1. Platz für Michael

Nach der Siegerehrung und einer kulinarischen Stärkung haben alle Anwesenden noch ein paar schöne Stunden am Tennisheim verbracht und den Abend ausklingen lassen.

Wir bedanken uns bei allen fleißigen Helfern für diesen rundum gelungenen Tag!

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Basisgemeinde St. Andreas, Ebenweiler

Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler,

Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700

Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de

Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler

  • Freitag, 3. September, 19°° Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob – die Vesper (Heft 4), im Brunnenhof mit Vesper nach der Vesper
  • Sonntag, 5. September, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier, 15. Sonntag nach Pfingsten, im Brunnenhof. (Koh 2,21-26; 2Kor 9,6-15; Lk 12,13-21)
  • Freitag, 10. September, 19°° Uhr: Ökumenisches Stundengebet, das Abendlob – die Vesper (Heft 5), im Brunnenhof
  • Sonntag, 12. September, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier, 16. Sonntag nach Pfingsten, im Brunnenhof. (Weish 18,14-25; Hebr 10,19-39; Lk 12,32-48)

Die Zeit vor den Wahlen scheint wieder zum Marktplatz zu werden, auf dem Leben gegen Leben aufgerechnet wird. Da fordern ideologisch brauneingefärbte Schreiberlinge, dass Flutopfer in unserem Land Vorzug genießen müssen, vor denen, die ganz aktuell aus Afghanistan raus wollen… Wenig nur übersteigt diese Selbstgefälligkeit und Selbstbezogenheit. Und im Hintergrund schwingt zudem noch das „christliche Abendland“ als Grundmelodie mit…

Wahrhaft christlich sind eine Lebenshaltung in der Barmherzigkeit und Liebe die Pfeiler unseres Handelns sind und nicht egomane oder völkische Selbstverwirklichungsideologien.

Jetzt reichts mir,…

Bleibt gesund! Eure Seel- und Heilsorger

Fritz und Gerhard

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