
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 14
3. April 2025
Gemeindenachrichten aus dem Verbandsanzeiger KW 16
16. April 2025BEKANNTMACHUNGEN
Einladung zur Sitzung des Gemeinderats Ebenweiler am Montag, den 14.04.2025, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Sitzungszimmer, Unterwaldhauser Str. 2, 88370 Ebenweiler statt.
Tagesordnung:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu der öffentlichen Sitzung recht herzlich eingeladen.
Bürgermeisteramt
Feld- und Waldputzede
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
gemeinsam für eine saubere Umwelt: Wir laden Sie herzlich zur diesjährigen Feld- und Waldputzede am Samstag, den 12. April 2025, ein. Gemeinsam möchten wir unsere Natur von Unrat und Müll befreien und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Treffpunkt ist das Dorfgemeinschaftshaus Sonnenhof um 10:00 Uhr. Von dort aus werden wir in Gruppen die umliegenden Felder und Wälder säubern. Bitte bringen Sie geeignete Kleidung und Handschuhe mit.
Gemeinsam können wir viel bewegen! Seien Sie dabei und setzen wir gemeinsam ein Zeichen für eine saubere Umwelt und ein intaktes Dorfbild.
Für Verpflegung und Erfrischungen wird gesorgt sein.
Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!
Katholisches Pfarramt St .Urban Ebenweiler
Liebe Kinder, liebe Eltern,
hiermit möchten wir euch zum Kinderkreuzweg am Karfreitag, den 18.4.2025
um 10 Uhr in Ebenweiler einladen.
Wir haben verschiedene Stationen rund um die Kirche vorbereitet und möchten
sie gemeinsam mit euch erkunden. Diese handeln von Leiden, Tod und
Auferstehung von Jesu Christi; anschaulich für Kinder vermittelt.
Auch Eltern sind recht herzlich willkommen.
Auf eure Teilnahme freuen sich die diesjährigen Kommunionkinder zusammen mit
Christa Wahl, Manuela Müller und Melanie Buck
Grüngut am Ostersamstag
Am Ostersamstag, den 19.04.2025 kann kein Grüngut abgegeben werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kiosk am Ebenweiler Weiher öffnet wieder am 01. Mai 2025
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Kiosk am Weiher am 01. Mai 2025 wieder seine Türen öffnet- jetzt unter dem neuen Namen D’Kiosk.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Dienstag bis Donnerstag: 16:00 bis 20:00 Uhr
Freitag: 16:00 bis 22:00 Uhr
Samstag: 11:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag von 11:00 bis 20:00 Uhr
Katholischer Kindergarten St. Elisabeth
Ausflug zum Hühnerhof
Vergangenen Donnerstag durften unsere Vorschüler einen Ausflug auf den Hühnerhof von Familie Gessler machen. Nach dem Fußmarsch dorthin, konnten wir den Stall besichtigen, die Hühner streicheln und haben viel über den Hof erfahren und gelernt.
Vielen Dank an dieser Stelle an Familie Gessler. Wir haben uns gefreut, dass wir kommen durften.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2026
Das ELR bietet Gemeinden und Privatpersonen ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unter-stützen.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2026 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR.
Wer Interesse hat, über die Gemeinde einen Zuschussantrag beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu stellen, sollte möglichst bald, jedoch bis spätestens
30. Juni 2025
mit der Gemeindeverwaltung Ebenweiler (Tel.:07584-91610; E-Mail: gemeinde@ebenweiler.de) Kontakt aufnehmen, um einen Beratungstermin mit Herrn Groß zu vereinbaren
Hinweis:
Anmeldungen nach der Anmeldefrist können leider nicht mehr bearbeitet werden.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Ebenweiler, 09.04.2025
VEREINSNACHRICHTEN
Kath. Frauenbund – Palm basteln / Palmverkauf
Am Donnerstag, 10. April 2025 basteln wir ab 16.00 Uhr im
Kath. Gemeindehaus wieder kleine Handpalmen. Wir freuen uns
über viele Helferinnen und Helfer. Auch wer etwas später dazu
kommen kann ist herzlich willkommen.
Der Frauenbund verkauft die Handpalmen zum Preis von 5,- €
am Samstag, 12. April 2025 ab 17.00 Uhr vor dem Gottesdienst.
Musikverein Ebenweiler
Nächsten Termine:
Donnerstag, 11. April: Generalversammlung im Eiskeller.
Palmsamstag, 12. April: Palmprozession.
Sonntag, 13. April: Jugendvorspiel im Eiskeller.
Generalversammlung am Freitag, den 11. April.
Diesen Freitag, den 11. April findet um 20:00 Uhr im Eiskeller die Generalversammlung des „Vereins zur Förderung der Aktiven Kapelle und der Jugendausbildung des MV Ebenweiler e.V.“ statt. Direkt im Anschluss ist die Generalversammlung des Musikvereins Ebenweiler e.V.
Herzliche Einladung ergeht an alle Ehrenmitglieder, an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie an alle Freunde und Gönner des Vereins.
Jugendvorspiel am Sonntag, den 13. April.
Wir laden recht herzlich zum diesjährigen Jugendvorspiel diesen Sonntag, den 13. April um 14:30 Uhr in den Eiskeller ein. Die Jungmusiker*innen werden an diesem Tag ihre vorbereiteten Stücke vorspielen. Passend zur Nachmittagszeit wird es Kaffee und Kuchen geben. Die Kinder und Jugendliche des Musikvereins Ebenweiler e.V. und die Jugendkapelle „Young Blood“ freuen sich über zahlreiche Zuhörer*innen.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
· Sonntag, 6. April, 10:30 Uhr: Eucharistiefeier im Brunnenhof (Fastenzeit 3)
· Freitag, 11. April, 19°° Uhr: Das Abendlob im Brunnenhof (Heft 15: Umkehren)
· Samstag, 19. April, 19:30 Uhr: Die Feier der Osternacht rund ums Osterfeuer mit Lichterfeier, Speisenweihe und einer Stärkung für Leib und Seele!
Frühlingsfest
Farben bieten sich an Bilder des Jahres neu zu mischen
Kunstwerke entschlüpfen nachgiebigen Knospen in einem einzigen Sich-ins-Leben-Drängen
Überall erste Atemzüge
Überall raschelt, zwitschert, brummt, summt und flirrt es (Miriam Falkenberg)
Brunnenhof, Kornstraße 61, 88370 Ebenweiler, Tel.: 07584 – 3233, Fax: 07584-9216700
Email: brunnenhof-kraeuter-und-mehr@t-online.de
Verantwortlich: Friedrich Hartmann & Gerhard Seidler
Herzlich Willkommen sind bei uns ALLE Menschen guten Willens, gleich welcher Konfession oder Religion, die Gott und ihren eigenen Weg suchen.
UNTERSTÜTZUNG AUF DEM WEG DURCH DIE TRAUER.
Der „Offene Trauerkreis“ der Hospizgruppe Altshausen trifft sich am 1. Freitag im Monat von 15-17°° Uhr. Wir treffen uns wieder am 9. Mai im katholischen Gemeindehaus St. Michael in Altshausen. Fritz ist Ihr Ansprechpartner.
Herzlichst und Gott befohlen – Eure Seel- und Heilsorger
Fritz und Gerhard