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28. März 2024Vorläufiges Ergebnis der Europawahl für Ebenweiler
9. Juni 2024Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Kinderhaus“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West II“
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.03.2024 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Kinderhaus“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände-West II“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 21.02.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptortes Ebenweiler, südlich der „Unterwaldhauser Straße“ (K 7963). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.02.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 28.05.2024 bis 28.06.2024 im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Ebenweiler unter der Internetadresse www.ebenweiler.de oder des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen unter www.gvv-altshausen.online/de/bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.02.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28.05.2024 bis 28.06.2024 im Rathaus der Gemeinde Ebenweiler (Unterwaldhauser Straße 2, 88370 Ebenweiler), Zimmer Sitzungssaal (EG), sowie in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverband Altshausen (Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen), Zimmer 21, 2. OG, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die Öffnungszeiten des Rathauses Ebenweiler sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Montagnachmittag von 14 Uhr bis 16 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 15 Uhr bis 18 Uhr. Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen sind montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) Beachten Sie bitte, dass das Rathaus und die Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverband während gesetzlicher Feiertage geschlossen sind.)
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.02.2024 und den nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
http://www.ebenweiler.de/bauen sowie unter www.gvv-altshausen.online/de/bekanntmachungen/
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 21.02.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Umweltbezogene Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (zu Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz), des Regierungspräsidium Tübingen (zu den Themen Bodenschutz und Oberirdische Gewässer), des Landesamtes für Denkmalpflege, Stuttgart (zu archäologischen Funden), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum genehmigten Regionalplanentwurf) sowie des Landratsamtes Ravensburg (zu Bodenschutz, Umweltbericht, Natura-2000-Gebiet, Artenschutz, Biotopschutz, Landschaftsplan, Forst, Oberflächengewässer, Abwasser und Flurbereinigung)
- Geotechnischer Bericht vom 16.03.2023 der fm geotechnik GbR (zur Baugrundschichtung, bautechnischen Beschreibung, Bodenkennwerte, Bodenklassifizierung, Umwelttechnischen Untersuchung, Schicht- und Grundwasserverhältnissen, Durchlässigkeit der anstehenden Böden, Gründung und baubegleitenden Maßnahmen)
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 15.11.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@gvv-altshausen.de und gemeinde@ebenweiler.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Altshausen/Ebenweiler, den 17.05.2024
Gez.
Patrick Bauser (Verbandsvorsitzender)
Tobias Brändle (Bürgermeister)